Wenn Du mit eintragen den Übertrag bei der Zulassungsstelle meinst,dann trifft das wohl zu,aber :
Eine Felge kann auf dem Deckblatt ABE stehen haben ,gilt aber manchmal für verschiedene Fahrzeuge,also nur die Felge hat die ABE.
Bei den aufgeführten Fahrzeugen steht dann bei den Auflagen (A01 ) ,ob die Umrüstung vorgeführt werden muß und mit welcher Reifen-
größe. Wegen der ABE hat man kaum Probleme und bekommt die Bescheinigung über die Abnahme zum Mitführen im Fahrzeug.Ev
steht da noch drauf : Bitte bei nächstem Kontakt mit der Zulassungsstelle übertragen lassen.
Ein Teilegutachten verpflichtet zur Vorführung , man bekommt auch die Bescheinigung ,MUSS aber die Papiere berichtigen lassen.Das kann auch bei ABE einer Felge bei gleichzeitiger Vorführung einer Tieferlegung der Fall sein.
Fazit: auch wenn ABE drauf steht,gelten die Auflagen der konkreten Rad/Reifenkombination.Bitte alle Ziffern nachlesen.Auch die
Achslasten lieber noch einmal nachschauen.
In Deinem Fall sollte eine Vorführung also nicht nötig sein,wahrscheinlich,weil die Felgendaten sehr nah an den OEM Werten angesiedelt sind.