Ich habe das ja schon früher mal geschrieben:
Ich habe meinen Kindern gepredigt ,alles nur mit TÜV .Dann ist das legal,und in Ordnung.
Leider wurden wir eines besseren/anderen belehrt.
Konkret ging es um einen 75 PS Astra mit Sebring AGA mit EG Betriebserlaubnis(keine Einschränkung zu anderen Maßnahmen) und dazu montiertem K+N Luftfilterpilz. Dieser mit Gutachten ohne Einschränkung von Kombinationen wie Nicht-SerienAGA. So dem TÜV
vorgeführt,abgenommen und die weiter bestehende Betriebserlaubnis somit bestätigt wie auch danach 2 HU ohne Probleme stattfanden.
Dies war der Polizei allerdings völlig egal (Aussage: was interessiert uns der TÜV...),der Wagen meiner Tochter wurde beschlagnahmt,
abgeschleppt,verwahrt ,einer Geräuschmessung durch den TÜV (woher dieses Vertrauen...?) durchgeführt: über den erlaubten Werten.
TÜV Ingenieur vor Gericht: ja,das hätte man hören müssen: also Zielrichtung Vorsatz und Verdopplung des Bussgeldes.Der Unterschied
einer TÜV messung von aussen und dem Geräuschempfinden im Innenraum (Sound,den man ja wollte und sich hat vom TÜV legitimieren lassen) hätte auch dem Richter auffallen können.Der gab aber zu verstehen ,daß er dem TÜV Gutachten (diesmal?)
glaubt,worauf die Rechtsschutzversicherung Weiterungen für sinnlos hielt (allerdings die Kosten bis auf das -einfache- Bussgeld )
übernahm.
Will sagen : ich traue heutzutage niemandem mehr,bin allerdings auch bereit,für meine Entscheidungen geradezustehen.
Ich habe bisher auch nirgends ein Verbot von Reparaturen an Steuergeräten oder Veränderungen der SW durch den Hersteller
erkennen können.Denn auch die OEM veränderte SW ergibt eine gegenüber dem Originalzustand /ABE veränderte Situation.Und
dafür hat mir Audi noch nie eine neue Betriebserlaubnis erstellt.Auch an so etwas dürfen sich dann ggf mal Juristen ausleben,
wie auch an serienmäßig nicht der ABE entsprechenden Fahrzeugen.
Für mich ist NWT eine Reparatur eines offensichtlich defekten Steuergerätes durch eine freie Werkstatt.Von unerlaubter Leistungssteigerung kann man bei dieser Situation sicher nicht reden. Bei Turbo SW Veränderungen gehe ich hingegen von der
Absicht der Leistungssteigerung aus.Und da bringt es ja auch was.(Stg-Hacken also..)
Auch in einem solchen Fall (Turbo) durfte ich erleben,daß der Fahrzeughersteller das Steuergerät und SW der schwächsten statt
stärksten Motorvariante ab Werk verbaute und mich somit illegal am Strassenverkehr teilnehmen ließ (35ooo km bis Wandlung
seitens Hersteller)
So ,das ist zwar meine Meinung,aber die grundsätzliche Situation ist schon so wie Wilde 13 das beschreibt,kommt es zu
Problemen ,wird das dann wieder so etwas wie oben beschrieben,nämlich unverständlich.Zu meinen ,mit TÜV Vorführung/Ein-
tragung usw wäre alles paletti oder alles OEM lassen:alles iO: meine Erfahrungen sind leider anders.
Edit coolhard: dem Buchstaben nach hat Wilde 13 recht,da zählt nicht ,ob etwas verbessert wurde.Muß jeder mit sich selber
ausmachen.