Die Plakettenlaufzeit ist abhängig vom Bundesland in dem Du Dein WOMO vorstellst.
Szenario1 alle Bundesländer außer Hessen und Saarland: Die Plakette wird zurückdatiert auf Mai 2011 (ist so ne Art Erziehungsmaßnahme, da der Halter nicht zuverlässig bei der HU war)
Szenario2 Hessen und Saarland: Hier werden die Plakettenlaufzeiten ab dem Monat datiert, in dem Du dein WOMO vorstellst. Gab in Hessen ein Urteil (glaub ich), das ja die Zeitspanne ab dem Zeitpunkt der Untersuchung gelten soll.
Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist ruht die Plicht zur HU zu gehen. Wenn es wieder angemeldet werden soll, kurz der Versicherung bescheid geben, dass das Fahrzeug mit den alten Kennzeichen zur HU gefahren wird, um dann wieder angemeldet zu werden (geht nur im eigenen und angrenzenden Landkreisen!!!). Zahlen musst Du dann nur einmal.
Anders ist es, wenn das Fahrzeug die ganze Zeit zugelassen ist und die Fristen bereits mehrmals verstrichen sind. Dann müssten theoretisch die Zahl der versäumten HU ebenfalls durchgeführt und bezahlt werden...naja theoretisch jedenfalls, praktisch macht das kein Mensch.
Wenn Du also im Oktober Dein WOMO wieder zulassen willst fahr am besten nach Hessen oder ins Saarland (mit nem Kurzzeitkennzeichen).
Gruß vom Rhein,
Marcus