Fahrt bitte mal im Kreisverkehr eine Runde so schnell das er über die Vorderräder anfängt zu schieben. Aus meiner Sicht ist das eine ganz normale Alltagssituation als wenn man mal eine Kurve etwas zu schnell angegangen hat. Schleift dann vorne nichts ist alles i.O.
Ich denke aber ab einer Tiefe unter 320 mm ist die Chance recht hoch das es schleift. Wenn ihr ein Schleifen hört, das ganze nicht noch einmal wiederholen und dann bitte den Kotflügel auf der Seite wo es geschliffen hat ganz genau anschauen. Seht ihr dort dann Schleifspuren im Lack, was auch nicht so unwahrscheinlich ist, dann lieber wieder etwas höher drehen.
Bei einer Tiefe unterhalb von 325 mm bitte auch immer die Gelenkwellenmanschetten im Auge behalten. Oft werden die in der Tiefe mehr beansprucht und weisen nach einer Zeit Risse auf, dieser lieber schneller tauschen lassen, bevor das Gelenk kaputt geht.
@Bodycheck: Wenn die das Fahrwerk auf 335/340 eingetragen haben, dann bist du mit selbst eingestellten 325/330 illegal unterwegs. Solltest du in eine Kontrolle kommen könnte das schlecht ausgehen, denn gerade eingetragene Höhen machen die Polizisten auf ein Gewindefahrwerk aufmerksam und sie wissen das einige gerne nachträglich runter drehen, was man aber nicht darf, da dafür ja die Abnahme ist.
Genau das war ja das Problem mit meinem Fahrwerk, tiefer als 330 vo/hi hat mir der Tüvprüfer nicht eingetragen, diese erreiche ich aber nicht mehr, da der einstellbare Bereich laut H&R Vorgabe bei mir bereits erreicht ist und ich bei 321 mm bin. So gesehen fahre ich also auch illegal rum, was genau mein Problem ist, da ich dies nicht möchte. Bei mir ist nur der Vorteil das ich nachweislich nicht mehr hochstellen darf laut H&R Vorgabe, so gesehen habe ich der Polizei gegenüber damit einen kleinen Trumpf in der Hand. Dieser fehlt dir aber, deshalb diesbezüglich bizte vorsichtig mit dem runterschrauben unterhalb des vom TÜV eingetragenen Wertes.