Bei der Werksgarantie wurde mir auch bestätigt, dass diese definitiv nur bis Ablauf gilt, in den meisten Fällen bei VW, Audi,... zwei Jahre ohne Garantieverlängerung. Auch wenn in dieser Zeit etwas getauscht wird, beginnt für dieses Teil die 2-Jahresgarantie nicht von neuem. Auch für dieses Teil ist nach Ablauf der beim Kauf begonnenen 2 Jahre Schluss.
Wie Para schrieb ist es bei Arbeiten außerhalb der Garantie und über zusätzliche Versicherungen anders. Ich meine auch, dass es auf neu verbaute Teile eine Gewährleistungsfrist gibt, ob dafür auch generell eine Garantie bestehen müsste,..., ich glaube nicht bin mir aber nicht sicher. So wie in Paras Fall über die Car Life Plus ist es natürlich ideal, wenn man außerhalb der Werksgarantie eine Reparatur übernommen wird und dann darauf noch weitere 2 Jahre Garantie bestehen.
Ich finde, dass dieses Thema auch ganz schön undurchsichtig geworden ist.
Bezüglich der Reparatur des A3 meiner Schwiegereltern ist es genau so wie earlgrey geschrieben hat. Meine Schwiegereltern waren froh, dass der Fehler behoben wurde und wollten deshalb nicht weiter nachforschen oder gar schärfere Schritte einleiten. Ganz nach dem Motto "Schlag nie die Hand, die dich füttert".
Ich hatte dort auch noch einmal angerufen aber keine Chance, die kamen nicht raus mit der Sprache. So viel ich weiß müssen die auch nicht mitteilen was sie gemacht haben, da es sich um einen Garantiefall handelte und die Werkstatt einfach den einwandfreien Zustand wieder herstellen muss, egal wie und dass wenn notwendig auch hinter verschlossenen Türen. Man hat ja auch nie Anrecht auf die ausgebauten Teile, obwohl man das Auto ja eigentlich komplett gekauft hat. Wenn die in der Garantie ausgetauscht werden, gehen die Teile auf jeden Fall zurück an Audi zur Überprüfung.
Grüße,
quattrofever