Wenn man eine Typgenehmigung dabei hat muss man die Felgen nicht unbedingt eintragen lassen. Es heißt dann, dass man dies bei der nächsten Gelegenheit in den Fahrzeugschein nachtragen lassen sollte, man muss aber nicht.
@Para: Du wirst das gleiche Problem haben wie ich, dass es bei deinem Baujahr die EWG Bescheinigung mit allen aufgeführten Felgen/Rädertypen noch nicht gab, oder?
Für die 5 Stern 18 Zoll Felge (8P0 601 025 S) habe ich ganz freundlich bei der quattro GmbH nachgefragt und dann per Mail einen Auszug der Typgenehmigung zugesendet bekommen. Wenn du die Teilenummer der anderen Felgen hast, könntest du das doch auch versuchen und dann bräuchtest du die Felgen nicht eintragen zu lassen, da du dann nur diese Genehmigung dabei haben musst.
(Die Typgenehmigung die ich bekommen habe gilt noch für die Felgen mit den Endungen R, AE, AL und AM)
Grüße,
quattrofever