Was earl gerade anspricht könnte für dich die Möglichkeit bieten den Hebel der Wandlung des Kaufs in Betracht zu ziehen.
Sollte der Wagen einen verschwiegenen Unfall gehabt haben und das Auto ist von einem Vetragshändler repariert und so in System eingetragen worden, dann kannst du das eventuell rechtlich geltend machen. Vorausgesetzt der Verkäufer ist auch ein Vertragshändler gewesen, der dann Zugriff zum Audisystem gehabt haben müsste.
Vorausgesetzt es kommt soweit, dass du den Wagen nicht mehr behalten möchtest.
Grüße

, eine Woche Nordsee als Jahresurlaub sollte doch gegönnt sein, oder?