Selbst Geschwindigkeiten dürfen von Polizisten einfach geschätzt werden und gelten als Beweismittel, das sagt ja schon alles.
Das ist inzwischen nicht mehr so. In meinen Augen ist das reine Willkür, wenn ein Polizist raten darf, wie schnell man fährt. Es gibt da diverse Urteile, bei denen eben dieses Schätzen nicht genau ist. Gerade bei der Ermittlung des Strafmaßes kommt es teilweise auf jedes km/h an.
Daher finde ich Paras Beitrag richtig gut - wurde neulich mal angehalten, weil ich etwas schnell über eine Kreuzung gefahren bin, nachdem ich von einem anderen Verkehrsteilnehmer geschnitten wurde. So einfache Fragen - im schon fast kumpelhaften Ton: "Da waren Sie doch etwas schnell unterwegs?" sollte man direkt verneinen - "Nein, das war noch rechtlich OK, das wirkte nur schnell, weil der andere Verkehrsteilnehmer nur 35 fuhr" - und schon ist die Situation geklärt. Danach folgt meist noch der Check: Verbandskasten, Warndreieck und die Weste(n) und schon ist der Spuk vorbei.
Ein Tipp von mir noch: Da die Polizei willkührlich den Führerschein "sicherstellen" kann, wenn sie einen Verstoß vermuten, empfehle ich Euch, den Führerschein erst gar nicht bei Euch zu haben (sofern Ihr schon einen EU-Führerschein ab 04/2000 habt). Dann können sie das direkt im Auto prüfen, ob Ihr in Besitz einer Fahrerlaubnis seid und müsst ggf. nur eine Strafe von 10-15 Eur bezahlen. In meinem Fall wollten sie die aber nie beglichen haben, da das für sie nur Aufwand ist. Ich wohne zudem nur ca. 800m Luftlinie von der Dienststelle entfernt.