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  3. KFZ-Technik / Auto-Tests / Ratgeber Recht

Kein TÜV wegen Standlicht?

  • Bratschlauch
  • 17. November 2013 um 12:01
  • Bratschlauch
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    • 17. November 2013 um 12:01
    • #1

    Meine Frau muß mit ihrem Polo jetzt zum TÜV, aber das Standlicht rechts funktioniert nicht, bzw. hab ich jetzt gesehen daß es zwar funktioniert, das Lämpchen aber nur ganz leicht glüht, kaum zu sehen, also ist die Birne ja nicht direkt kaputt, keine Ahnung was das sein kann? Bekommt man damit eine Plakette oder fällt man durch?

    Wer das hier liest hat Puschen an! :D

    Mein A6 3.0 TFSI Quattro

    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen...außer durch einen Turbo. :D

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  • dave81
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    • 17. November 2013 um 12:16
    • #2

    Ich denke nicht....soweit ich weiß muss die Beleuchtungsanlage funktionieren...aber am Ende liegt es im Ermesse des Prüfers.

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  • matbold
    riding passes
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    • 17. November 2013 um 22:20
    • #3

    Ich hätte beim letzten TÜV beinahe nicht die Plakette bekommen, weil mein Blinklicht hinten links wohl zu weiß war. Hat mich viel Überzeugungsarbeit geleistet, dass ich die Plakette doch noch bekommen habe. Ich mußte versprechen, dass ich sofort austausche.
    Ähnlich könnte es hier mit dem Standlicht auch sein.

    Mein gutes Stück:
    A3 1.9 [lexicon]TDI[/lexicon] Ambiente mit ein paar zusätzlichen Sachen, die das Fahren noch angenehmer machen - ist Vergangenheit.

    Die Gegenwart heißt A3 8V 2.0 [lexicon]TDI[/lexicon] clean Diesel (150PS) mit ne Menge Schnickes. :D - auch Vergangeheit
    Die Zukunft ist elektrisch. Ich übe schonmal mit einem Q3 45 Sportback TFSIe. Zu Hause nur elektrisch. Unterwegs gemischt - wenn möglich. Dann gibt es auch Spaß mit den 245PS.

    [size=18][font='Arial, Helvetica, sans-serif']Moderator der besten Audi-Community der Welt![/font][/size]

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  • gackes
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    • 17. November 2013 um 22:44
    • #4

    Ich kenne es nur so das es als Hinweis aufgeschrieben wird.

    Wer später Bremst ist länger Schnell :thumbup:

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  • DIDI007
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    • 18. November 2013 um 08:08
    • #5

    Das hatte sich in letzter Zeit verschärft und kann nun als Durchfallgrund gelten!

    Link: http://www.autobild.de/artikel/tuev-regeln-3506317.html

    Zitat:
    "Die Autowerkstätten beobachten die Änderungen mit gemischten Gefühlen. „Alle Mängel müssen behoben werden, das ist nicht anders als bisher“, meint Kfz-Meister Michael Joswig aus Hofgeismar. Dass etwa 80 Prozent der Autos durchfallen werden, hat sein Kollege Jörg Papritz aus Fachkreisen erfahren. Eine defekte Standlichtbirne oder ein falsch eingestelltes Abblendlicht waren bisher ein geringer Mangel, den der Autohalter selbst beheben musste, aber trotzdem schon die Prüfplakette bekam. Künftig sind solche Defekte, wie auch schwergängige Gurtschlösser, eine einzelne streikende LED beim 3. Bremslicht, ein gerissenes Nebelscheinwerferglas aber bereits gravierende Mängel, der Wagen fällt durch und muss nach Reparatur erneut vorgeführt werden.
    Gerade bei den Beleuchtungsanlagen gebe es viele Mängel, sagt Wolfgang Degenhardt, Leiter des TÜV im Bereich Kassel. Die Zahl der Prüfpunkte habe sich nicht verändert, nur die Einstufung.
    Durch eine deutschlandweit einheitliche Liste, in der die Mängel exakt beschrieben sind, bleibt kaum Spielraum für die Sachverständigen. Künftig können sie durch eine Diagnoseschnittstelle auch testen, ob Sicherheitssysteme wie ABS, ESP und [lexicon]Airbag[/lexicon] ordnungsgemäß funktionieren."

    Mich braucht jeder! Zumindest behaupten viele, ich hätte ihnen gerade noch gefehlt. :vain:

    Wichtige Meßwertblöcke für Motor/DSG mit VCDS prüfen
    F.A.Q.; Quick Check für Hilfe Suchende und bei Vermutungen bzgl. Steuerkettenprobleme
    [8P/8PA] Wo finde ich welche Sensoren oder Bauteile am R32 Motor (BDB/BMJ/BUB)?

    2 Mal editiert, zuletzt von DIDI007 (18. November 2013 um 08:29)

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  • TragedyDesign
    Schüler
    Beiträge
    58
    • 18. November 2013 um 08:48
    • #6

    Früher konnte unser Motorrad-Tüv-Prüfer auch eigene Texte schreiben, wie zB. "Standlicht erreicht nicht die volle Helligkeit."
    Jetzt hat er einen festgelegten Wert, klickt er im Programm zB. Standlicht an, haut das System den EM (erheblichen Mangel) pauschal rein. Ein GM (geringer Mangel) ist für die Elektrik dann erst gar nicht hinterlegt. Entweder sie funktioniert, dann passt ja alles, oder es gibt was zu bemängeln, dann fällt man eben durch.
    Und gibt der Tüffler seine Plakette/Stempel frei, obwohl Mängel bestehen und es passiert anschließend etwas (Unfall - was ja auf dem Rückweg vom Tüv bereits passieren kann) und das kommt raus, steht er mit einem Bein im Gefängnis. Da versteh ich auch, wieso diese dann teilweise so hart durchgreifen.

    Genauso der rote Rückstrahler beim Mopped/Roller, fehlt der, fällt das Bike durch. Polizei kann auch bei einer Kontrolle 15.- kassieren deswegen.

    • Zitieren

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