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  3. Audi A3 ab 2012 (Typ 8V/8VA)
  4. Allgemeines zum neuen Audi A3 8V

Was ist die günstigste und sicherste Art, einen A3 8V zu pflegen und die Garantie zu erhalten?

  • Spacemarine
  • 18. Januar 2014 um 10:38
  • Spacemarine
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    • 18. Januar 2014 um 10:38
    • #1

    Man liest ja oft, dass Vertragswerkstätten horrende Preise für Öl und Ölwechsel verlangen. Aus diesem Grund möchte ich gerne mein eigenes Öl mitbringen und auch auf Festintervall umölen. Am besten nach ca. 1500 km und dann alle 15.000 km bzw. 12 Monate. Gibt ja hier im Shop alles dafür notwendige günstig in guter Qualität.

    Jetzt meine Frage: Was genau muss ich dabei beachten? Die Audi Garantiebedingungen sagen aus:

    Zitat

    Voraussetzung für eine Leistung aus dieser Garantie ist, dass alle Serviceintervalle nach den Vorgaben der AUDI AG durchgeführt werden.

    Zitat

    Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass:
    - das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder
    - das Fahrzeug zuvor durch den Garantienehmer selbst oder einen Dritten, der kein Audi Servicepartner ist, unsachgemäß instand gesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist oder
    - in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von Audi nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
    - der Garantienehmer die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.

    http://www.audi.de/content/dam/ng…di_garantie.pdf


    Das bedeutet, dass nur die Serviceintervalle nach den Vorgaben der Audi AG durchgeführt werden müssen. Alle zusätzlichen Ölwechsel müssen nicht nach diesen Vorgaben durchgeführt werden, allerdings dürfen sie auch nicht unsachgemäß durchgeführt werden.

    Man könnte also den ersten Ölwechsel bei 1500 km (Umölen auf Festintervall) selbst zuhause durchführen und erst bei 16.500 km in die Vertragswerkstatt gehen?

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  • Paramedic_LU
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    • 18. Januar 2014 um 10:46
    • #2

    Das bequemste ist, wenn man es kann , und die Möglichkeiten hat, den Wechsel selbst zu machen.
    Für den bei Audi wichtigen Ölwechsel fährst Du dann halt zu dem Zeitpunkt normal ins Autohaus.

    Ich hab die Möglichkeit nicht.
    Beim [lexicon]TDI[/lexicon] hab ich das Festintervall drin von der Werkstatt.
    Ich fahr alle 6 Monate/10000km in die Werkstatt.
    Das Öl bring ich immer selber mit. Ich lass jeden Ölwechsel eintragen. Zahlen muss ich dann nur die Ölwechsel, die ausser der Reihe von meinem gekauften Service-paket liegen.

    Ob und wie die das machen ist von Autohaus zu Autohaus unterschiedlich.
    Einige vertrauen auf den Kunden und prüfen kurz.

    Andere Stempeln den Auftrag ab und notieren:

    - dass das Gebinde original verschlossen ist
    - dass das Öl der Norm entspricht
    - Name und Visko des Öl

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    • 18. Januar 2014 um 12:04
    • #3
    Zitat von Paramedic_LU

    Ich fahr alle 6 Monate/10000km in die Werkstatt.

    Zu einem Audi Vertragshändler? Oder in eine freie Werkstatt?

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  • Paramedic_LU
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    • 18. Januar 2014 um 12:25
    • #4

    In mein Autohaus. Audi.

    Ich hab bisher keine geeignete freie Werkstatt hier gefunden, und zum anderen ist bei mir Zeit=Geld, bzw. Zeit = Freizeit.
    Eine freie Werkstatt kostet mich immens viel Zeit.
    Ich muss da extra hin fahren. Dann brauch ich n Fahrer oder bin auf deren Fahrdienste angewiesen wenn die einen haben, und ob die fast 30km fahren ist die andere Sache. Plus die Fahrzeit. Das würde mich überschlagen mit allem gut 3 oder mehr Gleitzeitstunden kosten. Schon deshalb weil ich um 6 arbeite. Wenn ich da erst um 9 oder später komme, hast 3,5 Std Minus gemacht.

    Mein Audi-Haus ist 5 Minuten vom Arbeitsplatz weg. Da geb ich den Morgens zu einer fixen Zeit X ab, der Fahrdienst ist auch schon startbereit und eingeteilt. Und Abends wartet der Fahrer zu einer Zeit Y am Arbeitsplatz und holt mich ab. Kostet mich keine halbe Std.

    Klingt blöd, aber mir ist das die Mehrkosten die ich gegenüber ner freien Werkstatt zahl wert. Auch weil ich meine Gleitzeit nicht verlier.

    Das sind aber Sachen, die muss jeder selbst ausloten was bei ihm persönlich besser ist

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  • audi_S3
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    • 19. Januar 2014 um 10:47
    • #5

    du musst in deiner garantiezeit sowieso den service von einer audi vertragswerkstatt machen lassen sonst schwinden deine garantieansprüche!;)

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  • Flo.R
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    • 19. Januar 2014 um 11:58
    • #6

    def. NICHT ,gibt nen nees EU gesetzt darf jede WerkstadT MACHEN

    [size=18]... ist der Motor kalt,gib ihm 6-1/2 8) [/size]

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  • Spacemarine
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    • 19. Januar 2014 um 12:00
    • #7

    audi_S3:

    Das ist so pauschal nicht richtig. Den Garantiebedingungen ist zu entnehmen, dass die Arbeiten gemäß der Serviceintervalle nach den Maßgaben der Audi AG durchgeführt werden müssen. Diese Maßgaben sind über erWin erhältlich.

    Zusätzliche Arbeiten, wie z.B. ein außerplanmäßiger Ölwechsel müssen nicht nach diesem Maßgaben durchgeführt werden, dürfen allerdings nicht unsachgemäß durchgeführt worden sein, falls hierdurch der Schaden entstanden ist.

    Das bestätigt Audi auch noch einmal hier:
    http://www.autoservicepraxis.de/fm/3478/Fragebogen2013_Audi.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von Spacemarine (19. Januar 2014 um 12:01)

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    • 19. Januar 2014 um 13:16
    • #8

    Da gibts Unterschiede.
    Ein Service oder Ölwechsel der in einer Fremden Werkstatt gemacht wird, darf nicht zum Verlust von Garantie/Gewährleistung führen.
    Das ist neues EU-Recht.
    Hersteller dürfen Kunden mit Garantien binden


    ABER !!!!
    Kulanz und Mobilitätsgarantie, darf der Hersteller verweigern, und er kann es an seine Werkstatt binden.
    Das heisst, wer Fremd geht hat kein Anspruch auf Kulanz oder die Mobilitätsgarantie.
    DENN:Kulanz und Mob-Garantie sind freiwillige Leistungen des Herstellers, und keine gesetzlich vorgeschriebenen wie Garantie oder Gewährleistung.

    Noch ein Tip zur Audi Mobilitätsgarantie. Die enthält ja den Passus, Es gibt einen Ersatzwagen.
    Den bekommt aber nur der, der EINGESCHLEPPT wird. Nicht der, der auf den Hof des Audi Händlers fährt und ein Problem oder Defekt hat, bzw. schildert und meldet.

    Besser ist es bis auf ein paar Kilometer zum Vertragshändler zu fahren, die Audi-Notdienstzentrale anrufen, und sich einschleppen lassen. Nur dann gibts gratis den Leihwagen.
    Von den Regelungen her.
    Wenn Euer Händler generell kulant ist und Euch dennoch immer n Wagen gibt ist das auf seinem Budget. Nicht aber die Leistung von Audi im Rahmen der Mobi-Garantie

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    • 19. Januar 2014 um 14:16
    • #9
    Zitat von Paramedic_LU


    Kulanz und Mobilitätsgarantie, darf der Hersteller verweigern, und er kann es an seine Werkstatt binden.

    Ja, das steht aber auch eindeutig so in den Bedingungen von Audi:
    http://www.audi.de/de/brand/de/ne…tsgarantie.html

    Kulanz ist komplett ungeregelt, von daher kann Audi hier machen, was sie wollen.

    Zitat von Paramedic_LU


    Das heisst, wer Fremd geht hat kein Anspruch auf Kulanz oder die Mobilitätsgarantie.

    Das stimmt nicht, keinen Anspruch auf Mobilitätsgarantie haben diejenigen, die den planmäßigen Service nicht beim Audi-Partner durchführen lassen. Wer zusätzliche Servicearbeiten außerhalb des Plans durchführen lässt (also etwa zusätzliche Ölwechsel bei einer freien Werkstatt) verliert seine Mobilitätsgarantie nicht. (Zumindest wäre das meine Definition von Fremdgehen)

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    • 19. Januar 2014 um 14:24
    • #10

    Mit fremdgehn meine ich hier den Service. Der kleine und der große planmäßige laut Wartungsplan. Was ja viele nach Ablauf der 2 oder 3 Jahre Werksgarantie machen, und sich dann wundern warum Kulanz und Mobgarantie nicht so greifen.

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    • 20. Januar 2014 um 10:07
    • #11

    @Para

    Bezüglich Mob.Garantie und Ersatzwagen solltest du das mal genauer lesen ... es steht soweit ich weiß auch noch drin, dass man einen Ersatz erst dann bekommt, wenn das Auto nicht in einem Umkreis von 50km zur eigenen Wohnung entfernt ist.
    So war es zumindest bei mir einmal. Gleiche Bedingungen wie der ARCD und der HUK Schutzbrief ... im Grunde hilft dir das auch nur, wenn du im Urlaub strandest ...

    Solltest du dennoch einen bekommen, dann ist das eher eine Kulanzleistung deines Autohauses.

    Einmal editiert, zuletzt von Pende (20. Januar 2014 um 10:08)

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    • 20. Januar 2014 um 10:40
    • #12

    Ich wurd schon bei 3 Autohäusern innerhalb 20-30 km abgeliefert, und bekam immer n Leihwagen.
    Jedoch nur beim Einschleppen.
    Eventuell machen die das auf Ihre Kosten um den Kunden zufriedenzustellen. Durchgelesen hab ich mir die Bedingungen noch nie.
    Probleme hatte ich auch noch nicht.

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    • 20. Januar 2014 um 10:52
    • #13

    Bei mir hatten die da schon etwas blöd rum gemacht mit Ersatzwagen. Habe es dann gelassen, weil ich ihn nicht wirklich gebraucht hatte.

    Die Mob.-garantie ist übrigens Bestandteil des Kundendienstes. d.H. LongLife beinhaltet z.b. 2 Jahre Mob.-garantie.
    Macht man keinen Service bei Audi, dann gibt es auch keine Mob.-garantie mehr.

    Da kann man sich als Alternative einen Pannenschutzbrief bei seiner KFZ-Versicherung holen. Hat die gleichen Leistungen wie die Mob.-garantie.

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    • 22. Januar 2014 um 14:28
    • #14

    Ah super, endlich verstehe ich das Thema ein bißchen besser! :D Bisher habe ich auch immer gedacht, man verliert die Garantie. Ich wusste gar nicht, dass die Mobilitätsgarantie und Kulanz so davon betroffen sind. Dann lohnt es sich vielleicht schon, wenn man immer zu der Vertragswerkstatt geht. Es kostet dann zwar etwas mehr, aber das lohnt sich dann wieder hinterher, wenn die Kulanz oder Mobilitätsgarantie greift. Das ist dann ja ein wenig so wie eine Versicherung... Dagegen kann man schon ziemlich viel sparen, wenn man zu einer Vertragswerkstatt geht. Auf dieser Werkstattseite kann man zum Beispiel die Preise für eine Inspektion vergleichen. Das ist schon interessant wie unterschiedlich die da ausfallen....

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  • Pende
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    • 22. Januar 2014 um 15:02
    • #15

    Hast du noch Garantie und machst anschließend eine Garantieverlängerung, dann sollte man schon zum jeweiligen Hersteller in die Werkstatt gehen.
    Ist ja nur alle 2 Jahre. Dann schön den LongLife-Service in Anspruch nehmen, welcher wieder die 2 Jahre Mob-Garantie auffrischt.
    Ölwechsel macht man dann halt trotzdem einmal im Jahr mit selbst mitgebrachten Öl.
    Ab einem gewissen Fahrzeugalter muss man dann für sich entscheiden, ob man dann noch beim Hersteller seinen Kundendienst machen lässt, oder lieber zu einer Freien Werkstatt geht.

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  • matbold
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    • 26. Januar 2014 um 00:51
    • #16
    Zitat von Paramedic_LU

    Ich wurd schon bei 3 Autohäusern innerhalb 20-30 km abgeliefert, und bekam immer n Leihwagen.
    Jedoch nur beim Einschleppen.
    Eventuell machen die das auf Ihre Kosten um den Kunden zufriedenzustellen. Durchgelesen hab ich mir die Bedingungen noch nie.
    Probleme hatte ich auch noch nicht.


    Den Leihwagen gibt es genau dann, wenn das eingeschleppte Fahrzeug nicht aus eigener Kraft wieder vom Platz fahren kann.
    Ich hatte das Problem neulich, da ging der Wagen nicht zu starten. Die [lexicon]Batterie[/lexicon] hatte ich nicht im Verdacht, die war erst 3 Jahre alt. Sie war es aber doch - nach Starthilfe ging es wieder. Dennoch: Der Wagen wurde abgeschleppt und zum AZ gebracht - das war der nächste Audiservice.
    Das einschleppen übernimmt die Mobgarantie in jedem Fall, jedoch nicht die Kosten für ein Leifahrzeug. Die werden erst dann erstattet, wenn die Reparatur zeigt, dass man den Wagen auch wirklich gebraucht hat. Das war in dem Fall für mich blöd, weil ich das Problem abends hatte. Natürlich hab ich nen Leihwagen genommen - und weils nix kleineres gab, nen A4 Avant. Leihwagen vermietet Sixt, die im AZ die Leihwagen übernommen haben. Auf den 100€ bin ich leider sitzengeblieben... ;(

    Mein gutes Stück:
    A3 1.9 [lexicon]TDI[/lexicon] Ambiente mit ein paar zusätzlichen Sachen, die das Fahren noch angenehmer machen - ist Vergangenheit.

    Die Gegenwart heißt A3 8V 2.0 [lexicon]TDI[/lexicon] clean Diesel (150PS) mit ne Menge Schnickes. :D - auch Vergangeheit
    Die Zukunft ist elektrisch. Ich übe schonmal mit einem Q3 45 Sportback TFSIe. Zu Hause nur elektrisch. Unterwegs gemischt - wenn möglich. Dann gibt es auch Spaß mit den 245PS.

    [size=18][font='Arial, Helvetica, sans-serif']Moderator der besten Audi-Community der Welt![/font][/size]

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  • jb.13
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    • 26. Januar 2014 um 09:24
    • #17

    Wenn man den Service usw in einer guten freien Werkstatt machen lässt (oder selber) und jedes mal das gesparte Geld auf die Seite legt, dann kann man sich im Schadensfall auch locker selber einen Leihwagen finanzieren. Und für den normalen Service haben die meisten freien Werkstätten auch ihre eigenen Leihwagen, vielleicht keinen neuen Audi, aber dafür wesentlich günstiger. Mir hat die Mobilitätsgarantie beim Liegenbleiben wegen defektem Lüfter (wurde sogar eingeschleppt) auch nicht geholfen. Es war ein Sonntag, natürlich hat in keinem Autohaus jemand gearbeitet und ich hätte mir den Leihwagen selbst bei Europcar am Flughafen abholen sollen. Und meine Frau hätte das Auto am Montag gebraucht.


    Gruss Jürgen

    Traue keinem Auto unter 18!
    "Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, ausser durch noch mehr Hubraum."
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  • Paramedic_LU
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    • 26. Januar 2014 um 11:19
    • #18

    Das scheint wohl jedes AZ anders zu handhaben, wenn ich da matbolds Bericht lese

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  • Departed
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    • 28. Januar 2014 um 21:21
    • #19

    Kann denn die Mobilitätsgarantie eine ADAC Mitgliedschaft ersetzen? Oder würden mir da einige Services fehlen?

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  • audi_S3
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    • 29. Januar 2014 um 17:09
    • #20

    nein kann sie so direkt nicht.
    bei der mobilitätsgarantie wirst du nur abgeschleppt, wenn du einen technischen schaden an deinem auto hast, sprich wenn du liegen bleibst aufgrund eines motorschadens, lichtmaschinenschaden, irgendwelchen lämpchen die angehen usw. NICHT bei einem Unfall oder Platten oder sonst was.
    Jenachdem was du beim adac hast kann die mobilitätsgarnatie das nicht komplett ersetzten

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