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Schon wieder neuer Schaden an meinem Sportback

  • pelsi
  • 10. November 2005 um 15:52
  • pelsi
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    • 10. November 2005 um 15:52
    • #1

    Hi Leute,

    Ihr werdet es nicht glauben.

    Heute Morgen als ich auf einer Bundesstrasse fuhr hat ein vorausfahrender Wagen einen Art Kunststoffplatte aufgewirbelt die auf der Strasse lag und natürlich hat diese meinen Wagen frontal getroffen und Teile der Stoßstange, der Haube und des Fahrerseiten Kotflügels verkratzt.

    Habe probiert den Wagen zu stoppen indem ich diesen überholte und ein paar LKW`s und dann auf nem Parkplatz diesen rauswinken wollte, aber leider ohne Erfolg.

    Nun werde ich gleich zur Polizei fahren und schauen was ich machen kann, denn ich habe gar keine Lust den Schaden nun schon wieder selbst zu zahlen........

    Leider ist der Wagen so dreckig das ich nicht genau sagen kann wieviel Schaden entstanden ist.


    * WEISS JEMAND OB DER FAHRER DES VORAUSFAHRENDEN WAGENS ZUR ZAHLUNG HERANGEZOGEN WERDEN KANN *
    oder ist dies wieder nur persönliches Pech ???

    Gruss aus der Bierstadt Bitburg
    Matthias

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    • 10. November 2005 um 16:08
    • #2

    weil die Platte auf der Straße lag würde ich sagen leider wieder Pech gehabt

    mein Hauptwagen:
    VW Cross Touran 1,4 TSI mit DSG (BJ 3/2012)
    meine Spielzeuge:
    Audi A4 Cabrio 3,0 Multitronik (BJ 6/2002) und Smart Crossblade (BJ 3/2003)

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    • 10. November 2005 um 16:18
    • #3

    Ich würd auch sagen, so leid es mir tut, daß die Polizei bzw Versicherung sagt, daß das ein unabwendbares Hindernins o.ä war

    Sch... ist so was immer.

    Hast wenigstens das Kennzeichen?

    A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
    + AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007
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    mein Blog Baubericht BK-117 B2 Christoph 53

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  • PowerMike
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    • 10. November 2005 um 16:34
    • #4

    So ein Schaden muss der Verursacher tragen. In der Regel derjenige der die Platte verloren hat. In diesem Fall ist das auch so, jedoch muss im Zweifelsfall auch derjenige zahlen der die Platte aufgewirbelt hat. Ist dann wie bei den Steinschlägen.

    Gruß
    PowerMike

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  • matbold
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    • 10. November 2005 um 17:36
    • #5

    Du kannst Dich ja mal mit Deiner Versicherung zusammensetzen und fragen, wie die den Schaden regulieren würden. Wenn Du das Kennzeichen des vorausfahrenden Fahrzeuges hast, kannst Du das auch mit der gegnerischen Versicherung tun. Über den Zentralruf der Autoversicherer (Tel: 0180/25026, 0,06Ö je Anruf) kannst Du die gegnerische Versicherung rausbekommen und Dich auch direkt mit dem Callcenter des Versicherers verbinden lassen.

    Mein gutes Stück:
    A3 1.9 [lexicon]TDI[/lexicon] Ambiente mit ein paar zusätzlichen Sachen, die das Fahren noch angenehmer machen - ist Vergangenheit.

    Die Gegenwart heißt A3 8V 2.0 [lexicon]TDI[/lexicon] clean Diesel (150PS) mit ne Menge Schnickes. :D - auch Vergangeheit
    Die Zukunft ist elektrisch. Ich übe schonmal mit einem Q3 45 Sportback TFSIe. Zu Hause nur elektrisch. Unterwegs gemischt - wenn möglich. Dann gibt es auch Spaß mit den 245PS.

    [size=18][font='Arial, Helvetica, sans-serif']Moderator der besten Audi-Community der Welt![/font][/size]

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  • pelsi
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    • 10. November 2005 um 19:31
    • #6

    Ich würde ja auch sagen, das der vorausfahrende durch sein handeln erst dafür gesorgt hat das die Platte meinen Wagen beschädigt hat.

    Bei Herabfallenden Sachen von LKW`S etc ist es ja auch so das dieser durch seine Fahrweise dafür sorgt das mich die Platte trifft.

    Somit wäre dies wie Power Mike sagt so, das der Vorausfahrende zahlen muss.

    Gruss aus der Bierstadt Bitburg
    Matthias

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  • pelsi
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    • 10. November 2005 um 20:10
    • #7

    BIG THANKS AN MATBOLD !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! DANKE DANKE


    Ich habe dort angerufen und die Sache bei der gegnerischen Versicherung ins Rollen gebracht.

    Nun hoffe ich, das ich Glück im Unglück hatte und der Schade reguliert wird.


    Nochmals dickes LOB an alle hier. Denn Ihr habt mir schon viele Tips gegeben aber besonderen Dan an matbold !!!!

    Verabredung Verabredung Verabredung Verabredung Verabredung

    Gruss aus der Bierstadt Bitburg
    Matthias

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  • matbold
    riding passes
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    • 10. November 2005 um 21:46
    • #8

    Da doch nicht für - dafür gibts doch das Forum ;)
    Ich hab den Tip von einer Bekannten, hatte ja die Tage auch nen Bumser. Das ist so echt praktisch, so muß man sich nicht mit dem Versicherten "rumplagen". Immerhin hat man tatsächlich einen Anspruch gegen die Versicherung (wg. der Versicherungspflicht) und nicht gegen den Versicherungsnehmer.

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  • pelsi
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    • 17. November 2005 um 08:35
    • #9

    Hallo Leute,

    die Story geht weiter.

    Mittlerweile habe ich eine Schadennummer und einen Kostenvoranschlagstermin beim Freundlichen. Dort wird ein Mensch von Provinzial mit dabei sein.
    IST DAS NORMAL ???

    Ist die Vergabe einer Schadennummer ein Kostenübernahme Eingeständnis der Versicherung ????

    Gruss aus der Bierstadt Bitburg
    Matthias

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  • rs3
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    • 17. November 2005 um 10:59
    • #10

    Mit dem Kennzeichen könntest da vielleicht was erreichen.

    Aber aus eigener Erfahrung
    (bin damals mit meiner 125-er auf nem Stück Blech das auf
    der Straße herumlag ausgerutscht)
    kann ich sagen dass Du wahrscheinlich nichts ersetzt bekommen wirst.

    Herzliches Beileid!
    Und das ist wirklich ernst gemeint,
    sowas tut mir auch immer weh
    wenn`s nem anderen an`s Auto geht.

    • Zitieren

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