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  3. KFZ-Technik / Auto-Tests / Ratgeber Recht

ABE oder Gutachten?

  • Bratschlauch
  • 27. November 2015 um 17:45
  • Bratschlauch
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    • 27. November 2015 um 17:45
    • #1

    Hallo, der Unterschied zwischen einem Gutachten und einer ABE besteht ja darin, daß ich bei einer ABE nichts eintragen lassen muss. Aber wann ist es eine ABE und wann ein Gutachten? Ich habe hier für meine [lexicon]Felgen[/lexicon] ein Gutachten/ABE? Es steht beides drüber. Heißt es wenn in der Zeile für mein Fahrzeug und der Reifengröße z.B. der Vermerk A01 steht (dafür steht unten z.B. es muss einem Sachverständigen vorgeführt werden), daß ich zum TÜV muss? Und wenn A01 da nicht steht, sondern nur Vorgaben für die Achslast, daß ich dann nicht zum TÜV muss, es also eine ABE ist?

    Wer das hier liest hat Puschen an! :D

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    • 27. November 2015 um 18:04
    • #2

    Wenn Du mit eintragen den Übertrag bei der Zulassungsstelle meinst,dann trifft das wohl zu,aber :

    Eine Felge kann auf dem Deckblatt ABE stehen haben ,gilt aber manchmal für verschiedene Fahrzeuge,also nur die Felge hat die ABE.
    Bei den aufgeführten Fahrzeugen steht dann bei den Auflagen (A01 ) ,ob die Umrüstung vorgeführt werden muß und mit welcher Reifen-
    größe. Wegen der ABE hat man kaum Probleme und bekommt die Bescheinigung über die Abnahme zum Mitführen im Fahrzeug.Ev
    steht da noch drauf : Bitte bei nächstem Kontakt mit der Zulassungsstelle übertragen lassen.

    Ein Teilegutachten verpflichtet zur Vorführung , man bekommt auch die Bescheinigung ,MUSS aber die Papiere berichtigen lassen.Das kann auch bei ABE einer Felge bei gleichzeitiger Vorführung einer Tieferlegung der Fall sein.

    Fazit: auch wenn ABE drauf steht,gelten die Auflagen der konkreten Rad/Reifenkombination.Bitte alle Ziffern nachlesen.Auch die
    Achslasten lieber noch einmal nachschauen.

    In Deinem Fall sollte eine Vorführung also nicht nötig sein,wahrscheinlich,weil die Felgendaten sehr nah an den OEM Werten angesiedelt sind.

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    • 28. November 2015 um 10:12
    • #3

    Das meine ich ja, wenn bei meinem Fahrzeug und meiner Reifengröße der Zusatz A01 NICHT steht, brauche ich damit also nicht zum TÜV? Da steht nur was von Achslasten, das passt alles.

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    • 28. November 2015 um 11:21
    • #4

    Da die Überschrift allgemein formuliert war,wollte ich es etwas zusammenfassen.

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    • 28. November 2015 um 12:01
    • #5

    Also im Klartext, nein ich muss nicht zum Tüv, da kein A01 (Vorführung beim Sachverständigen) aufgeführt ist, und A02 (Die Reifengröße steht schon ab Werk in der EG Übereinstimmungsbescheinigung) auch nicht greift?

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    • 28. November 2015 um 13:35
    • #6

    So ist es

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    • 28. November 2015 um 13:47
    • #7

    Ok danke. :)

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