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40 Prozent zu schnell sind ein absichtlicher Verstoß

  • Paramedic_LU
  • 14. Juni 2016 um 13:27
  • Paramedic_LU
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    • 14. Juni 2016 um 13:27
    • #1

    http://www.focus.de/auto/news/rech…id_5609418.html

    Wer absichtlich zu schnell fährt, wird härter bestraft als derjenige, der aus Versehen das Tempolimit überschritten hat. Das ist schwer zu beweisen? Nicht immer, denn es gibt ein eindeutiges Indiz – zumindest vor Gericht.

    Wenn ein Autofahrer das Tempolimit um mehr als 40 Prozent überschreitet, dann kann man davon ausgehen, dass es kein Versehen war. So hat das Oberlandesgericht Hamm in Übereinstimmung mit anderer obergerichtlicher Rechtsprechung entschieden. Während im Regelfall davon ausgegangen wird, dass ein Tempoverstoß fahrlässig begangen wurde, liegen damit also schwerwiegende Indizien vor, dass der Fahrer vorsätzlich zu schnell fuhr – und damit ein höheres Bußgeld zahlen muss.

    In dem Fall war ein schon mehrfach mit Geschwindigkeitsüberschreitungen in Erscheinung getretener Autofahrer beim Überholen innerorts geblitzt worden. Dabei war er 28 km/h zu schnell, erlaubt waren nur 50 km/h. Den Verstoß ahndete das zuständige Amtsgericht mit einem Bußgeld von 300 Euro. Das ist deutlich mehr als im Bußgeldkatalog für derartige Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgesehen ist, nämlich 100 Euro. Doch das Gericht ging davon aus, dass der Fahrer vorsätzlich gehandelt hatte und berücksichtigte zudem die Voreintragungen des Autofahrers.

    Diese Entscheidung, gegen die der Verkehrssünder vorgegangen war, bestätige das OLG Hamm. Der Bußgeldrichter könne von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgehen, wenn der Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 Prozent überschritten habe. Dann nämlich bliebe dem Autofahrer die erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit aufgrund der Fahrgeräusche und der vorüberziehenden Umgebung nicht verborgen. Darüber hinaus muss der Richter keine weitere Feststellung zum Wissen und Wollen – also zum Vorsatz des Autofahrers - treffen. (Az. 4 RBs 91/16)

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  • bjohag
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    • 14. Juni 2016 um 18:07
    • #2
    Zitat von Paramedic_LU


    ...... Der Bußgeldrichter könne von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgehen, wenn der Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 Prozent überschritten habe. Dann nämlich bliebe dem Autofahrer die erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit aufgrund der Fahrgeräusche und der vorüberziehenden Umgebung nicht verborgen. Darüber hinaus muss der Richter keine weitere Feststellung zum Wissen und Wollen – also zum Vorsatz des Autofahrers - treffen. (Az. 4 RBs 91/16)

    Naja, man stelle sich das Szenario nur mal in einer Schrittgeschwindigkeitszone vor.
    Einmal kurz husten und aufs Pedal kommen und schon biste weit drüber über den 40% von Schrittgeschwindigkeit oder bergab rollen lassen z.b.
    Es gibt bestimmt auch PKW´s die im Standgas schneller als Schritt fahren.

    Und ich glaube kaum das sich in der Situation die Fahrgeräusche oder die vorüberziehenden Umgebung drastisch ändert.

    Für mich wieder Abzocke.
    Der Richter kann ausgehen von was er will, es muss immernoch bewiesen werden das es Vorsatz war.

    Einmal editiert, zuletzt von bjohag (14. Juni 2016 um 18:12)

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  • coolhard
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    • 14. Juni 2016 um 18:34
    • #3

    ich wohne in einer Spielstrasse mit 7km/h....das geht es teils zu wie auf einer Hauptverkehrstrasse, da würden täglich 100derte Verstösse mit Werten weit ab von mehreren 100% zum Tragen kommen....

    Jedes Jahr vor dem Sommerurlauben kommt irgendso ein Heckenwilly mit irgendwelchen neuen Tempo Vorschlägen etc.

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  • Filou86
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    • 15. Juni 2016 um 07:17
    • #4

    Solange es bei diesen alljährlichen fixen Ideen bleibt, ist's mir sch*** egal, was die aus der Lippe fallen lassen.... Hauptsache die werden nicht umgesetzt.

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  • S-Tronic
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    • 15. Juni 2016 um 14:17
    • #5

    Bei uns hier gaaanz unten im Süden haben die "Heckenp...ääääh...willis" auch aufgerüstet. Mittlerweile traue ich mit gar nicht mehr den Pinsel runter zu drücken. Jeden Tag wird einer rausgezogen und darf mehr oder weniger lange laufen. Hier gibt es ein paar sehr bekannte "Rennstrecken". Zum Einen die B34, die Nachts total frei ist, die B500, und die ganzen Strecken im Schwarz- und Hotzenwald (Eggbergrennen, und Schauinslandstrecke).

    Die einzig legale Möglichkeit für Bleifuß bot die A98, die jetzt auch auf 120 begrentz wurde X(

    Wenn ich DAS jetzt von diesem Typ lese....... Ausgehend davon, das es ABZOCKE ist, würde ich die Verantwortlichen mit einem großen Menschenmob gerne "zur Verantwortung ziehen". Gegen Blitzerei an Unfallschwerpunkten gibts GAR NICHTS einzuwenden. Aber die Abzocke........ :assault: :rocket:

    [font='Times New Roman'][size=14]Haben Sie beim Autofahren schon
    bemerkt, dass jeder der langsamer fährt als Sie, ein Idi*t ist und
    jeder, der schneller fährt ein Verrückter? [/size][/font]
    8)

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  • coolhard
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    • 15. Juni 2016 um 16:13
    • #6

    Tja und wer hat die höchste Blitzer Dichte....Baden-Württemberg.....und die Stadtkassen, trotz top Industriestruktur, sind trotzdem immer leer ;)

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  • jb.13
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    • 15. Juni 2016 um 21:15
    • #7

    Ich denke hier geht es nicht um die wenigen verkehrsberuhigten Bereiche (4-7 km/h) sondern eher um den Grossteil der Strassen. Und wer bei 50 km/h über 70 oder bei 100 km/h über 140 fährt macht das nicht aus versehen.
    Auch ich fahre nicht immer nach allen Regeln, aber seit ich Kinder habe bin ich zumindest innerorts doch vorsichtiger geworden. Dass viele Blitzer zum Geld verdienen da sind bestreite ich nicht und ob einem die aktuellen Regeln bzw. Höchstgeschwindigkeiten nun gefallen oder nicht, aber die 40% Schwelle finde ich sicher noch akzeptabel. Wer wirklich mal die Sau raus lassen will, kann das ja jederzeit auf einer freien Autobahn oder einer Rennstrecke tun.


    Gruss Jürgen

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  • quattrofever
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    • 16. Juni 2016 um 13:41
    • #8

    Das sehe ich nicht ganz so, klar kann man 40% mehr immer ein gewisse Absicht unterstellen aber wer die ganz tollen Blitzerzonen im Osten auf den eigentlich freien Autobahnen kennt, der weiß das oftmals doch nur Abzocke ist. Das sind mitten auf der Autobahn kurze Bereiche wo ein 120 Schild, dann ein 100 Schild und kurz dahinter ein aufgehoben Schild kommt. Teilweise ist nicht einmal angegeben "wegen Bodenwellen" oder ähnliches, nein es gibt lediglich diese Bereiche. Ist man schnell unterwegs und wirklich ein Sekundenbruchteil mal abgelenkt weil man beispielsweise einen Anruf annimmt kann es gut vorkommen das man durch diese Zonen einfach hindurchheizt, wirklich auffallen tut einem das erst wenn man dann das "aufgehoben" Schild sieht.
    In diesen wirklich extrem kurzen Bereichen, die je nach Tageslaune mal hier und mal dort sind (ich fahre regelmäßig die Strecken und ständig sind diese Zonen woanders ohne ersichtlichen Grund) kann es schnell mal passieren, das man tatsächlich unbeabsichtigt viel zu schnell durch fährt, denn wenn ich zu schnell fahre, da ich mal was übersehen habe, dann fahre ich ja nicht nur 130 sondern wie ich normal auch fahre also>200.

    Ganz klar, wer innerorts mehr als 40% zu schnell unterwegs ist, da würde ich es ebenfalls als Vorsatz ansehen. Sind es aber 50 Zonen, die wiederum wie Landstraßen ohne Begrenzung wirken ist dies wieder ein anderer Fall, somit glaube ich ist das immer individuell zu betrachten und man kann nicht grundsätzlich sagen wer 40% zu schnell ist handelt unter Vorsatz.

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    • 16. Juni 2016 um 13:55
    • #9

    Ein Fall ausserhalb geschlossener Ortschaften LS normal 100, tja und auf einmal ein Schild 70km/h kommt man nun mit um 110km/h an und hinter dem Schild lauert ein Laser, kaum eine Chance zu entkommen und bingo. Kein normaler Fahrer hat da schlagartig die Bremse rein.
    Ein Schelm wer böses dabei denkt.

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    • 16. Juni 2016 um 14:02
    • #10

    Das ist aber m.M.n. nicht ganz rechtens, da es Richtlinien gibt, wie weit der Blitzer hinter dem Zeichen stehen MUSS.

    Guckst du hier


    Gruss

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  • quattrofever
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    • 16. Juni 2016 um 14:07
    • #11

    Das gilt normal nicht für alle Bundesländer, es sind Länderrichtlinien und so wie es auch heißt ist es eben nur eine Richtlinie, kein Gesetz. Zudem gibt es solche Regelungen meist für Bereiche Außerorts aber selten für Innerorts. Verfahren aufgrund des Abstandes an zu fechten ist aber oft auch nicht zielführend, versuchen kann man es natürlich.

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  • coolhard
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    • 16. Juni 2016 um 14:09
    • #12

    das gewisse Messabstände einzuhalten sind, ist mir auch bekannt, aber wie vor von QF gepostet

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  • Martin
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    • 16. Juni 2016 um 18:46
    • #13
    Zitat von coolhard

    Ein Fall ausserhalb geschlossener Ortschaften LS normal 100, tja und auf einmal ein Schild 70km/h kommt man nun mit um 110km/h an und hinter dem Schild lauert ein Laser, kaum eine Chance zu entkommen und bingo. Kein normaler Fahrer hat da schlagartig die Bremse rein.


    So ein Schild kommt ja immer so "auf einmal", daß an es erst dann sieht wenn man direkt daneben ist... :wacko:

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  • coolhard
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    • 16. Juni 2016 um 19:06
    • #14

    war das jetzt zweideutig zu verstehen :)

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  • jb.13
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    • 16. Juni 2016 um 21:25
    • #15

    Natürlich bin ich auch kein Freund von Blitzern. Und als Aussendienst bin ich ja auch viel unterwegs und auf meinen Führerschein angewiesen. Aber ein klein wenig ist ja jeder für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich. Und wenn ich beim Fahren so abgelenkt bin, dass ich Verkehrszeichen übersehe, dann mache ich etwas falsch und sollte mich entweder aufs Fahren konzentrieren oder beim telefonieren wesentlich langsamer fahren. Was passiert denn, wenn das übersehene Schild ein Tier oder Mensch wäre? Ein Fahrer sollte jederzeit Herr der Lage und Herr über sein Fahrzeug sein. Ich möchte jetzt nicht behaupten, dass ich das zu 100% bin, aber als Ausrede lasse ich sowas nicht gelten.

    Aber am besten passen wir alle immer schön auf und konzentrieren uns beim Fahren aufs Fahren und dann ist alles gut.

    P.S: Schaut euch mal die Bussgelder aus den Nachbarländern an, besonders die Schweiz. --> Uns geht es doch gut oder?


    Gruss Jürgen

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  • quattrofever
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    • 17. Juni 2016 um 13:26
    • #16

    Gerne sollen sie die Bußgelder erhöhen, von mir aus auch verdreifachen oder noch mehr, wenn sie im Gegenzug dort blitzen wo es sinnvoll ist und keine extra Blitzerzonen als Abzocke eingerichtet werden. Ich habe selbst zwei Kinder und bin so gesehen ja auch darauf angewiesen dass in einigen Bereichen die Leute angepasst fahren und das tun sie oft nicht, daher ist ja das Blitzen auch sinnvoll, nur eben wird es oft als Abzocke ausgenutzt und das ist nicht richtig. Extra dafür eingerichtete Geschwindigkeitsbegrenzungen sind sogar eine Frechheit meiner Meinung nach.

    Gut das du es geschrieben hast als Aussendienstler, dass du auch nicht immer zu 100% aufmerksam bist, denn das ist niemand. Ich habe oben ja auch nicht davon gesprochen das jemand anfängt auf dem Handy irgendwelche Nachrichten zu tippeln, ich meine eher völlig legitimes abgelenkt sein am Steuer was jeder in irgendeiner Situation mal ist. Sei es einen anderen Radiosender einstellen, kurz noch einmal die Verkehrsinfos aufrufen, im FIS was umschalten weil man was nachsehen möchte,.... alles diese Kleinigkeiten. Und gerade die, die viel unterwegs sind tun genau diese Dinge und noch deutlich mehr und mit jeder halben Sekunde die man unaufmerksam war kann man auch schnell mal was übersehen, denn beim wieder auf die Straße schauen muss auch erst einmal das Gehirn die "veränderte" Situation wieder verstehen/einschätzen und glaube mir da sind so zwei kleine Schilder gerne mal übersehen ohne das dies etwas damit zu tun hat das jemand extrem viel abgelenkt ist oder sich nicht genug beim Fahren konzentriert.

    Deinen Satz "Aber am besten passen wir alle immer schön auf und konzentrieren uns beim Fahren aufs Fahren und dann ist alles gut." kann ich vollkommen unterschreiben, damit wäre schon vielen weitergeholfen.

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  • HerbertW
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    • 17. Juni 2016 um 15:20
    • #17

    Schau Dir mal die Preise in den Niederlande an

    4 km zu schnell und schon war ich 40 Euro los....................

    Zitat von jb.13

    P.S: Schaut euch mal die Bussgelder aus den Nachbarländern an, besonders die Schweiz. --> Uns geht es doch gut oder?


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  • quattrofever
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    • 17. Juni 2016 um 16:00
    • #18

    Lasst euch mal in der Schweiz erwischen,.... Juuhuuu, da kommt Spaß auf.

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