1. Portal
  2. Blog
    1. Artikel
  3. Kalender
    1. Anstehende Termine
  4. Forum
  5. Galerie
    1. Alben
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Termine
  • Forum
  • Galerie
  • Erweiterte Suche
  1. A3quattro.de
  2. Forum
  3. KFZ-Technik / Auto-Tests / Ratgeber Recht
  4. Ratgeber RECHT Auto & Verkehr, News für Autofahrer

Ihr Recht....bei Automangel

  • JulianA3
  • 18. Mai 2006 um 09:09
  • JulianA3
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    230
    • 18. Mai 2006 um 09:09
    • #1

    Ihr Recht....bei Automangel

    Rügt ein Autokäufer Mängel am Fahrzeug die per Garantieleistung behoben werden sollen, so ist er "grundsätzlich" verpflichtet, das Fahrzeug zum Verkäufer zu bringen, so das Oberlandesgericht Köln.

    Dies ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben und aus der Verkehrssitte.
    Die Fahrt zum Händler, ist für den Käufer in aller Regel nicht mit größerem Aufwand verbunden und weitgehend üblich, so daß kein Anlass besteht, über Abholpflichten ernsthaft nachzudenken.

    Hier wollte der Kunde den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, nachdem der Händler einen Abholtermin abgesagt hatte.

    (Az.: 20 U 188/05)

    • Zitieren

Jetzt anmelden!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Melde Dich kostenlos an und werde Teil unserer Community!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Registrierung

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Melde Dich kostenlos an und werde Teil unserer Community!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum