Ob ein rechtswidrig geparktes Fahrzeug möglicherweise zu einer Verkehrsbehinderung werden kann und deshalb abzuschleppen ist, entscheidet allein der Polizeibeamte vor Ort.
Zu diesem Schluss kam der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Falle einer Autofahrerin, deren PKW zu mitternächtlicher Stunde von einem leeren Taxistand entfernt werden sollte. Wie die deutsche Anwaltshotline weiter mitteilte, eilte die Frau gerade noch hinzu, als ihr Wagen vom Abschleppdienst verladen wurde. Trotzdem wurde sie zur Zahlung der Ordnungsgebühr von 43.- Euro und der Auslagen in Höhe von 126 Euro verurteilt.
Vor Gericht berief sich der Polizist darauf, dass er nicht vorhersehen konnte, ob in der Nacht nur einzelne Taxis den Stand anfahren würden oder ein ganzer Pulk. Wegen einer in der Nähe schliessenden Disko sei er davon ausgegangen, dass bald alle Taxi-Plätze benötigt würden und somit eine Behinderung bestanden habe.
Az.: 24 ZB 06.2743