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Ihr Recht... Verhalten und Strafe bei bei Fahrerflucht

  • JulianA3
  • 9. März 2007 um 14:28
  • JulianA3
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    227
    • 9. März 2007 um 14:28
    • #1

    Ein anderes Fahrzeug wird beim Ausparken oder Rangieren schon mal schnell touchiert. Entsteht dabei ein Schaden am anderen Fahrzeug, etwa ein Kratzer im Lack oder eine Beule im Blech, muß angehalten und der Halter ermittelt werden. Gelingt dies innerhalb einer Stunde nicht auf eigene Faust, ist die Polizei zu rufen. Alle anderen Optionen, wie das Hinterlassen einer Nachricht an der Windschutzscheibe, gelten als Fahrerflucht. Erst Recht ist das der Fall, wenn der Verursacher sich sofort aus dem Staub macht. Gleiches gilt, wenn ein Strassenschild umgefahren oder ein Zaun eingedrückt wurde.

    Auf Fahrerflucht steht eine Strafe von 7 Punkten in Flensburg und 1 bis 3 Monate Führerscheinentzug. Bei Schäden von über 1300.-Euro kann ein Fahrverbot von bis zu 12 Monaten und eine GEldbuße von einem Nettogehalt verhängt werden

    Rhein-Pfalz-Zeitung

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