Gerichte sprechen Businsassen, die durch scharfe Bremsmanöver verletzt werden, dann Schadenersatz zu, wenn sie sich direkt nach dem Einsteigen und während der gesamten Fahrt einen sicheren Halt gesucht haben. Darauf verweist die Arag-Rechtsschutzversicherung. Allerdings sei der sichere Halt bei stehenden Gästen oft schwer nachweisbar. Anders liege der Fall bei sitzenden Fahrgästen. In einem konkreten Fall sei ein Businsasse bei einer Vollbremsung vom Sitz gefallen und habe sich verletzt. Das Oberlandesgericht München habe der Krankenversicherung des Unglücksraben Schadensersatz zugesprochen. Der Argumentation des Busunternehmers, der Fahrgast hätte in dem kaum besetzten Bus einen besonders sicheren Sitz mit zusätzlicher Möglichkeit zum Festhalten wählen können, wollten die Richter nicht folgen, heisst es in der Mitteilung der Versicherung weiter.
(Az.: 24 U 617/05)