ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von max20100
So Leute heute ist der Brief reingeflattert vom Regierungspräsidium Kassel.
Ihnen wird vorgeworfen am 02.06.2007 um 16.30 Uhr auf der BAB A5/ A67 folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um .....jetzt kommts......42 km/h.
Gibt es ne Möglichkeit das ganze abzustreiten oder die Tat zu mildern?
wenn kein Bildchen dabei war bzw. existiert...