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Felgen Eintragen lassen oder nicht?

  • quattrofever
  • 13. Juni 2007 um 15:19
  • quattrofever
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    • 13. Juni 2007 um 15:19
    • #1

    Hallo,

    vielleicht kann mir von Euch jemand weiterhelfen.

    Es geht um die Eintragungen der Felgen im Fahrzeugschein bei meinem neu erworbenen A6 Avant Bj 2003.

    Wenn im Fahrzeugschein die Maße 6 J16 ET40 und 7 J16 ET40 eingetragen sind kann ich dann automatisch die Größe 6,5 J16 ET40 auch verwenden oder muß ich das zusätzlich eintragen lassen?

    Grüße,
    PSJunky

    Mercedes E500 T - 7G-Tronic
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    Audi A6 (4B) Avant - 2,5 [lexicon]TDI[/lexicon] quattro
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    • 13. Juni 2007 um 16:07
    • #2

    Generell darfst du es nicht!

    Da du aber wie ich annehme die Neue Zulassungpapiere hast würde ich mir mit dem "Nachtragen" bis zum nächsten TÜV Zeit lassen. Den in den neuen Papieren steht eh nur noch die kleinste Größe drin.

    cg cris

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    • 13. Juni 2007 um 16:12
    • #3

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Dann werde ich mir wohl wirklich Zeit damit lassen. :)

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    • 13. Juni 2007 um 16:14
    • #4

    ...so würde bzw. hab ichs in der Vergangemheit auch immer gemacht ;)

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    • 14. Juni 2007 um 01:08
    • #5

    ich würde sie sofort Eintragen lassen wenn etwas mal Passiert kann man dir wenigstens nichts anhaben

    mein Hauptwagen:
    VW Cross Touran 1,4 TSI mit DSG (BJ 3/2012)
    meine Spielzeuge:
    Audi A4 Cabrio 3,0 Multitronik (BJ 6/2002) und Smart Crossblade (BJ 3/2003)

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    • 14. Juni 2007 um 08:07
    • #6

    Ich habe jetzt noch in meinem alten Auto eine ABE dafür gefunden. In dieser steht, daß die Felge anscheinend auch für einen A6 4B freigegeben ist.
    Reicht das vielleicht auch aus?

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    • 14. Juni 2007 um 09:24
    • #7

    ABE = Allgemeine Betriebs Erlaubnis :D

    In deiner ABE solltest du einen Hinweis finden der in etwa so heissen können:

    Beim nächsten TÜV eintragen lassen
    oder
    ABE alleine reicht, wie zum Bsp bei Scheinwerferblenden.

    vg cris

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    • 14. Juni 2007 um 09:42
    • #8

    Da muß ich noch einmal nachschauen! Vielleicht komme ich ja um die Eintragung herum.
    Vielen Dank für den Hinweis! :)

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    • 15. Juni 2007 um 07:46
    • #9

    Ich habe noch einmal nachgeschaut und die komplette ABE durchgelesen.

    Es steht wirklich unten auf einer Seite, daß diese Felge für die angegebenen Fahrzeuge (auch mein A6) nur mit dieser ABE und ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere verwendet werden darf.

    So ein Forum ist doch wirklich SPITZE!

    Vielen Dank noch einmal für die Hilfe!!!

    Grüße,
    PSJunky

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    • 15. Juni 2007 um 09:19
    • #10

    ...Na aaaaalso, bitte gern geschehn,

    Ende Gut...Felge schee...

    vg cris

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