Aja wieder was gelernt, auch wenn ich solch eine Regelung mehr als peinlich finde....

Weltrekord Versuch
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Es könnte sogar sein, das wir dazu schon was im Forum haben.
Ich hab selber aber auch noch nicht gesucht. -
Also soweit ich weiß ist ein konvoi erst ab 30 Fahrzeugen meldepflichtig.
Dies stand zumindest im anderen Forum des Weltrekordversuchs.
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Über das wann ein Konvoi zu melden ist brauchen wir uns hier nicht die Köpfe heiß zu reden - wir sind uns wohl einig, das das Ziel alles bisher da gewesene in den Schatten stellen soll und auf alle Fälle meldepflichtig ist - immerhin wird das den Verkehr in dem Ort garantiert behindern!
Ich meine, wir haben hier im Forum auch schonmal darüber diskutiert - einfach mal die Suche anstrengen.
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So ich habs nun nachgelesen:
§27 STVO Verbände
(1) 1 Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. 2 Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. 3 Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. 4 Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.
(2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.
(3) 1 Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. 2 Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.
(4) 1 Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muß, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden. 2 Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich voneinander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. 3 Eigene Beleuchtung brauchen die Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind.
(5) Der Führer des Verbands hat dafür zu sorgen, daß die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.
(6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.
Was also heist für uns kommt follgendes in Frage:
§29 STVO Übermäßige Straßenbenutzung
(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
(2) 1 Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. 2 Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. 3 Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
(3) 1 Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. 2 Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld läßt.
Und ab hier wird es nun wirklich erhöte Auslegungs Sache, aber darüber machen wir uns später gedanken.
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Das sollte unser letztes Problem sein. Mein Cousin arbeitet bei der Polizei in KL, und mein Onkel beim BKA.
Da bekommen wir das schon geregelt von OBEN
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Mit nicht meldepflichtig hatte ich auch eher die Korsos zum Veranstaltungsort gemeint. Da man den eigentlich Korso melden muss is klar.
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Am Montag frag ich mal nach der DTM-Safty-Car Eskorte , kommt bestimmt gut wenn das Teil vorne weg fährt.
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Mhh. willst mal nicht noch warten?
Ich finde wir sollten uns erstmal selbst organisieren und besprechen bevor jeder alleine anfängt zu planen.@ Para: Nicht falsch verstehen. Ist nicht böse gemeint.
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Das Safty Car soll eh dazu, von daher isses egal, da es keiner weiteren Planung oder Besprechung braucht, ausser meiner Wenigkeit und den Leuten in NSU.
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Fragen, ob das kommen kann ist ja schön und gut, aber wäre es nicht besser, wenn man fragen könnte wohin und wann??
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lasst den Micha doch seinen Spass haben :p
ist doch schön, wenn wir schonmal Bilder des Führungsfahrzeugs haben oder so
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Hat das Safety-Car überhaupt Straßenzulassung?
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Ja. Die beim Tag der offenen Tür hatten Heilbronner Kennzeichen
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