Der Bund der Steuerzahler rät Wohnmobilbesitzern, gegen die erhöhten Kraftfahrzeugsteuerbescheide Einspruch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken einzulegen.
Für den Einspruch muß unbedingt die Monatsfrist nach Erhalt des geänderten KFZ-Steuerbescheides eingehalten werden.
Gleichzeitig sollte im Hinblick auf ein anhängiges Verfahren vor dem Bundesfinanzhof mit dem Verweis auf das
Aktenzeichen: IX R 26/07
das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
Ein Musterschreiben steht als kostenfreier Download unter
http://www.steuerzahler-nrw.de/aktionen/wohnmobile
bereit.
Viele Wohnmobilbesitzer haben einen geänderten Kraftfahrzeugsteuer-Bescheid bekommen.
Darin ist die Steuer nicht nur für die Zukunft erhöht worden, sondern auch rückwirkend.
Nach neuerer Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes muss im Steuerrecht der Vertrauensschutz verstärkt berücksichtigt werden. Die Konsequenzen der wirtschaftlichen Entscheidung müssen bereits bei der Entscheidung vorhersehbar sein.
Daraus folt, dass der Gesetzgeber Steuerverschärfungen nur für die Zukunft in Kraft treten lassen darf.
In dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof geht es unter anderem um die grundsätzliche Frage, ob die rückwirkende Änderung des KraftStG im Dezember 2006 zum 1.Mai 2005 einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot darstellt
Quelle: RHEINPFALZ vom 6.9.2007