Schrittempo, also höchstens 7km/h, dürfen Autos, Motor- und Fahrräder in so genannten Spielstrassen fahren.
Nach Beobachtungen des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) verhalten sich aber viele Verkehrsteilnehmer falsch.
„In solchen verkehrsberuhigten Zonen dürfen sich Fußgänger und besonders Kinder ungefährdet auf der Strasse aufhalten. Sie können die Fahrbahn in voller Breite nutzen, Fahrzeuge dürfen Füßgänger nicht behindern und müssen notfalls warten, sonst droht ein Bußgeld“
Petra Schmucker, Juristin des Automobilclubs AvD, erläutert die Folgen zu flotter Fahrt:
„In Spielstrassen gelten dieselben Regeln wie auf anderen Strassen innerorts. Bereits bei einer Tempoüberschreitung von mehr als 30km/h droht nach dem Bußgeldkatalog ein Fahrverbot“
Wer statt des erlaubten Tempos von 7km/h mit Tempo 30 unterwegs ist, muss mit 50 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
„ Im Zweifel“, rät die Rechtsanwältin „runter vom Tempo, denn nicht jeder Tacho zeigt so niedrige Geschwindigkeiten an.“
Eine blaue Tafel mit Kindern, Auto und Haus markiert Anfang und Ende des Bereiches, in dem Kinder und Fußgänger absolute Vorfahrt haben.
Sie dürfen ihrerseits die Autofahrer nicht unnötig behindern. Parken ist in Spielstrassen nur auf gekennzeichneten Flächen zulässig.
Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen ist erlaubt.
Quelle: Rheinpfalz vom 11.9.2007