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GEZ zahlen bei Radio und Navigation im Auto ???

  • JulianA3
  • 12. September 2007 um 09:02
  • JulianA3
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    227
    • 12. September 2007 um 09:02
    • #1

    Rundfunkgebühren sind Fernseh- und Radionutzern oft ein Ärgernis. Und mancher hat mit der GEZ schon sein blaues Wunder erlebt. Auskünfte zu den wichtigsten Fragen zu Rechten und Pflichten des Rundfunkteilnehmers.

    Welche Geräte muß ich bei der GEZ anmelden?
    Gezahlt werden muß für alle Geräte, mit denen Radio- oder Fernsehprogramme empfangen werden können. Ausserdem unterliegen grundsätzlich „neuartige Rundfunkgeräte“ (PC mit Radio oder TV-Karte, onlinefähige PC, Handys, Laptops etc.) der Gebührenpflicht. In Privathaushalten fallen sie aber regelmäßig in die Kategorie kostenfreie „Zweitgeräte“ .

    Wie hoch ist die Gebühr?
    Die monatlichen Gebühren betragen für einen Fernseher 17,03.- Euro und für ein Radio 5,52.- Euro. Das Paket (Radio + Fernseher + „neuartiges Rundfunkgerät“) kostet ebenfalls 17,03.- Euro.

    Muß ich ein Gerät im dienstlich genutzten Auto extra anmelden?
    JA. Diese Geräte müssen angemeldet werden, weil sie nicht zu den ausschliesslich privat genutzten Rundfunkgeräten gehören. Das bedeutet, dass zwei Gebühren fällig werden können (bsp 17,03.- Euro für den Fernseher und das Radio in der Wohnung plus 5,52.- Euro für das dienstliche Autoradio.)

    Kann ich bestraft werden, wenn ich keine Gebühren zahle?
    JA. Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag müssen „Beginn und Ende des Bereithaltens zum Empfang unverzüglich angezeigt werden“. Wer das vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt und sich nicht binnen eines Monats (an-)meldet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro bringen kann. Die Gebühren müssen nachgezahlt werden. Dem, der sich weigert, droht ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

    Darf die GEZ bei mir nach unangemeldeten Geräten suchen?
    NEIN: Besteht nach dem „Besuch“ eines GEZ-Vertreters „der begründete Verdacht, dass der Teilnehmer ein Gerät verschweigt“ , so kann die GEZ den Säumigen „zwangsanmelden“.
    Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden und gegebenenfalls vor Gericht gezogen werden.Dann ist es eine Sache des Beweises. Die GEZ bestätigt, sie „suche“ nicht nach nichtangemeldeten Geräten.

    Müssen im Haushalt lebende Kinder ihren Fernseher extra anmelden?
    NEIN: Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben und die Kinder noch kein eigenes Einkommen (Bafög und Ausbildungsvergütung zählen als Einkommen) haben, das ihren Sozialhilferegelsatz (278 Euro monatlich) übersteigt.

    Müssen bei unverheirateten Paaren beide extra zahlen?
    In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte ebenfalls nur für ein Radio und oder ein TV-Gerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Gebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im KFZ als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z Bsp Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und bezahlen.

    Wann verjähren Rundfunkgebühren?
    Grundsätzlich verjährt der Anspruch der Landesrundfunkanstalt auf Rundfunkgebühren in drei Jahren. Die vom Bürger gegebenenfalls erhobene „Einrede der Verjährung“ greift jedoch dann nicht durch, wenn fahrlässig oder vorsätzlich Rundfunkgebühren nicht gezahlt werden, das heißt, wenn er durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde. In diesen Fällen besteht die gesetzliche Möglichkeit für die GEZ, die Rundfunkgebühren im Rahmen der Höchstfrist von 10Jahren nachzufordern.

    Wer kann sich von der Gebühr befreien lassen?
    - Empfänger von Sozialhilfe
    - Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II ( Hartz IV ).
    - Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben
    - Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe, die nicht bei den Eltern leben
    - Blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
    - Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
    - Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Grad beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.

    Der Antrag geht an die

    GEZ
    50656 Köln

    Das Antragformular gibt es bei der Gemeinde-, Stadt-, oder Kreisverwaltung oder ist online abrufbar.


    Kann ich mich bei der GEZ abmelden, wenn ich
    a) keinen Fernseher mehr habe oder
    b) b) einen längeren Urlaub mache ?

    a) JA. Die Abmeldung wirkt vom Nachfolgemonat der Abmeldung an. BSP:
    Abgabe des Gerätes im September, ab Oktober ist der Teilnehmer befreit. Stehen noch bereits gezahlte Monatsbeiträge aus, so werden sie erstattet

    b) NEIN. Allein die Abwesenheit wegen Urlaubs oder Auslandsaufenthalts beendet nicht „das Bereithalten“ der Rundfunkempfangsgeräte. Das Gesetz macht die Gebührenpflicht nicht vom tatsächlichen Gebrauch der Geräte abhängig, so dass nur dann abgemeldet werden kann, wenn während der Abwesenheit die Rundfunkgeräte nicht „zum Empfang bereitgehalten“ werden.

    Muß ich den Zweitfernseher in der Ferienwohnung extra anmelden?
    JA: Für Geräte in einer Zweitwohnung ( Ferienwohnung, Wochenendhaus, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen, Gartenlauben) besteht eine zusätzliche Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den zu Hause bereits angemeldeten Geräten.

    Muß ich mein Navigationsgerät anmelden?
    JA, aber nur dann, wenn es ein mit einem Rundfunkempfangsteil oder mit einem Internetzugang ausgestattet ist. Navigationsgeräte mit einem Radioempfangsteil in ausschliesslich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug angemeldet ist, bereits für den Privathaushalt ein Radio angemeldet hat.

    Diese Regelung gilt ebenfalls für Navigationsgeräte mit einem Fernsehempfangsteil, wenn bereits ein Fernsehgerät angemeldet ist. Navigationsgeräte mit einem Internetzugang sind nicht gebührenpflichtig, wenn bereits herkömmliche Rundfunkgeräte angemeldet sind.


    Quelle: Rheinpfalz vom 11.9.2007

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  • roadrunner4ever
    Gast
    • 13. September 2007 um 09:15
    • #2
    Zitat

    Original geschrieben von JulianA3
    Darf die GEZ bei mir nach unangemeldeten Geräten suchen?
    NEIN: Besteht nach dem „Besuch“ eines GEZ-Vertreters „der begründete Verdacht, dass der Teilnehmer ein Gerät verschweigt“ , so kann die GEZ den Säumigen „zwangsanmelden“.
    Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden und gegebenenfalls vor Gericht gezogen werden.Dann ist es eine Sache des Beweises. Die GEZ bestätigt, sie „suche“ nicht nach nichtangemeldeten Geräten.

    Also alles was recht ist, aber den letzten Satz halte ich für eine glatte Falschaussage.

    Fakt ist der: Ich bin zwar verschont worden, aber mein Bekannter z.B. hat regelmäßig Besuch von der GEZ vor der Türe stehen, der nach nichtangemeldeten Geräten sucht. Und lustigerweise hat er sowohl TV als auch Radio angemeldet ...

    Naja, was solls

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  • Paramedic_LU
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    • 21. Juni 2009 um 14:07
    • #3

    Es ist nicht Leicht die GEZ zu überzeugen dass man nicht mehr fern sieht :( ;D

    Bericht lesen

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    • 21. Juni 2009 um 18:37
    • #4

    So ganz neu ist das nicht. Ich hatte auch schon mal überlegt, die Fernsehgebühren einfach zu sparen, weil ich damals keine öffentlich-rechlichen Sender gesehen habe.
    Geht nicht. Es wird ja ein Empfangsgerät vorgehalten - also muß man auch abdrücken. Zur Strafe schau ich jetzt ab und zu doch mal wieder ARD und ZDF, wenn ich dafür zahlen muß, will ich die Leistung auch in Anspruch nehmen. Und manche Sachen sind ja auch nicht schlecht. Nachrichten und Dokumentationen sind einfach besser als bei den Privaten.

    Mein gutes Stück:
    A3 1.9 [lexicon]TDI[/lexicon] Ambiente mit ein paar zusätzlichen Sachen, die das Fahren noch angenehmer machen - ist Vergangenheit.

    Die Gegenwart heißt A3 8V 2.0 [lexicon]TDI[/lexicon] clean Diesel (150PS) mit ne Menge Schnickes. :D - auch Vergangeheit
    Die Zukunft ist elektrisch. Ich übe schonmal mit einem Q3 45 Sportback TFSIe. Zu Hause nur elektrisch. Unterwegs gemischt - wenn möglich. Dann gibt es auch Spaß mit den 245PS.

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  • Bratschlauch
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    • 21. Juni 2009 um 18:49
    • #5

    Das ist ja nix neues,es gab ja sogar mal jemanden,der sein Gerät umgebaut hat,so daß er gar keine Öffentlichen mehr damit empfangen konnte,selbst damit kommt man nicht durch.

    Wer das hier liest hat Puschen an! :D

    Mein A6 3.0 TFSI Quattro

    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen...außer durch einen Turbo. :D

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