Wenn in den Autoscheinwerfern eine Glühlampe den Geist aufgegeben hat, sollte man nicht nur das defekte Teil, sondern auch das noch intakte Gegenstück erneuern lassen.
Vorallem bei Abblend- und Fernlicht geht der TÜV Süd davon aus, dass beim Ausfall des ersten "die Tage des zweiten Exemplares ebenfalls gezählt sind".
Wichtig sei ausserdem, rechts und links Lampen gleicher Art zu verwenden.
Autolampen sehen oft gleich aus, ohne es zu sein.
Quelle: Rheinpfalz 19.9.2007