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Strafmass beim unterschreiten des Sicherheitsabstandes.

  • H82lose
  • 29. Oktober 2007 um 17:28
  • H82lose
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    • 29. Oktober 2007 um 17:28
    • #1

    Kennt sich einer von euch aus wie die Strafen bei so was aussehen?

    So nen Flachwichser hat heute bei 140 auf der linken spur ne Vollbremsung auf 90 gemacht. konnte gerade noch dem Aufprall entgehen, allerdings bin ich mit höchstens 5m abstand zu dem Sprinter an 3 photos vorbeigefahren.
    Wenn das nu Abstandmesser waren, wie lange laufe ich den da???

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  • tj.franke
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    • 29. Oktober 2007 um 17:51
    • #2
    Zitat

    bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR

    bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR

    bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
    weniger als 5/10 des halben Tachowertes 40,- EUR, 1 Punkt
    weniger als 4/10 des halben Tachowertes 60,- EUR, 2 Punkte
    weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 3 Punkte
    (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
    weniger als 2/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte
    (bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
    weniger als 1/10 des halben Tachowertes 200,- EUR, 4 Punkte
    (bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)

    bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
    weniger als 5/10 des halben Tachowertes 60,- EUR, 2 Punkte
    weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 3 Punkte
    weniger als 3/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    weniger als 2/10 des halben Tachowertes 200,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    weniger als 1/10 des halben Tachowertes 250,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

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    Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2007

    Alle Angaben ohne Gewähr. ;)

    BMW 130i

    Fahren auf der Autobahn
    BMW 130i: 0-100 km/h
    Autobahn am Abend
    Cruising on the German Autobahn
    Gaviapass - Sommer 2013

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  • Paramedic_LU
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    • 29. Oktober 2007 um 17:55
    • #3

    Au weia :-o

    A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
    + AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007
    [customized] - NWT powered by Custom-Chips (Engineering by Stefan - Powered by Zoran)
    [VCDS Ross-Tech HEX+CAN USB
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    Öl-Finder für VW und Audi Fahrzeuge und FAQ Motoröl
    mein Blog Baubericht BK-117 B2 Christoph 53

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    • 29. Oktober 2007 um 17:55
    • #4

    was ein trost das ich meines wissen unter den 100 war, 200öken und 4punkte ist heftig, aber die drei monate wären derbe...

    na mal abwarten, ich hof ja noch das es "nur"geschwindigkeitseimer waren, auserdem, so dicht wie ich hinter dem sprinter geklebt bin, vielleicht sieht man ja keine nr...
    wobei, steht halt scheise groß der name vom ah drauf, ist nen ersatzwagen für meinen...

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  • Paramedic_LU
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    • 29. Oktober 2007 um 17:56
    • #5

    Ersatzwagen?

    Dann kann ja dein Händler sagen er weiss nimmer wer es war.
    Auf der anderen Seite, wenn der vorne bremst und Deinen Abstand verringert, hat der ja Mitschuld.

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  • tj.franke
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    • 29. Oktober 2007 um 18:06
    • #6

    Sofern du aber Verkehrsbedingt abbremsen musstest und erst dadurch in den Sicherheitsabstand gekommen bist dürfte es auch keine Strafe hierfür geben.

    Genau dafür ist der Sicherheitsabstand schließlich da.
    Man kann ja nicht erwarten, dass man beim Bremsen immer zeitgleich die nötige Energie aufbringt um den Sicherheitsabstand exakt zu halten.

    Abstandsvergehen werden, soweit mir bekannt, auch nur in Videoform verfolgt, da man auf einem Foto die Umstände und die Dauer nicht nachvollziehen kann.

    An Brücken, den tollen Mautbrücken und bei Videowagen muss man aber sorgfältig aufpassen, dass man nicht zu lang in den Sicherheitsabstand "eindringt".

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  • Scoty81
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    • 29. Oktober 2007 um 18:46
    • #7

    Mir ist vor etwa 3 Jahren gleiches passiert. Omi schert ohne Grund bei Tempo 190 auf die linke Spur und ich (zwei weitere ebenfalls) mussten eine Vollbremsung hinlegen.

    Angeblich war auf dem Video nix zu sehen und ich habe 3 Punkte und 100Ö Geldstrafe erhalten. :(

    Ein Tipp, wenn du eine RSV hast geh sofort zum Anwalt wenn du die Post bekommen hast. Nur der hat die Möglichkeit sich das Video anzuschauen und es anzuzweifeln.

    Es kann aber tatsächlich sein, dass du gar keine Post bekommst denn Abstand Messung erfolgt immer mit Videoaufzeichnung.

    Gruß Scoty81

    Die Seite rund um Audi und Skoda
    Interessante Testberichte, Bilder und Workshops auf http://www.scoty.de

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  • H82lose
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    • 29. Oktober 2007 um 18:52
    • #8
    Zitat

    Original geschrieben von Paramedic_LU
    Dann kann ja dein Händler sagen er weiss nimmer wer es war.


    psssst, darauf hoffe ich ja....

    • Zitieren

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