Fahrer haftet für Fehler der Einparkhilfe

  • Autofahrer haften auch dann für Schäden, wenn sie die elektronische Einparkhilfe verursacht hat. Das entschied das Amtsgericht München.
    Im konkreten Fall ging es um den Fahrer eines Mietwagens, der rückwärts eine Wand rammte.
    Aufgrund eines Hohlraumes in der Wand wurde der Entfernungssensor nicht ausgelöst.
    Der Fahrer muß nun zahlen.

    Az.: 275C 15658/07

  • Das ist ja auch eine Einparkhilfe und kein Einparkabnehmer!
    Wer fährt denn einfach Blind nach Piepton? Soviel Vertrauen habe selbst ich nicht in der Technik, har ;)
    Falls man was übersieht ist es sicherlich praktisch oder man kann einfach einparken ;)

    *hierkommtbaldwiederderdsgsmileyrein!*

  • Zitat

    Original geschrieben von Miles

    Das ist ja auch eine Einparkhilfe und kein Einparkabnehmer!

    ichschmeismichweg !!! einparkabnehmer ....... japs japs....

    bin vor kurzem in einem lexus mitgefahren, da sieht man auf dem navibildschirm hinters auto, mit eingezeichneten schwenkradien etc..

    ich kam mir vor wie früher bei telekolleg III : geometrie: parabeln und hypothenusen !!

    wer das einparken nicht kann, der kann es ruhig piepen lassen.

    torsen & haldex TGmmH
    Traktionsgesellschaft
    mit maximaler Haftung

  • Klar, aber trotzdem muss man doch ne Wand sehen können, oder? ich fahre doch nicht gegen eine Wand, weil "piept ja noch nicht durchgehend!"
    Selbst dieser Einparkassistent, der einen seitlich einparkt mit automatischem Einlenken, wird ja noch von deinem Gas-Fuß kontrolliert!

    Wenn ich sonen großen Bus fahre, ist das ja durchaus praktisch, aber trotzdem holt man sich doch visuelle Bestätigung? :)

    Ganz nach dem Motto: "Wenns nicht piept, ist da auch kein Kind! Mh, komisches Piepen, das hörte sich eher nach nem Schrei an?!?"
    Naja, ihr wisst, was ich meine ;)

    *hierkommtbaldwiederderdsgsmileyrein!*

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