Autofahrer haften auch dann für Schäden, wenn sie die elektronische Einparkhilfe verursacht hat. Das entschied das Amtsgericht München.
Im konkreten Fall ging es um den Fahrer eines Mietwagens, der rückwärts eine Wand rammte.
Aufgrund eines Hohlraumes in der Wand wurde der Entfernungssensor nicht ausgelöst.
Der Fahrer muß nun zahlen.
Az.: 275C 15658/07