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Mitarbeiterinnen in arztpraxen

  • H82lose
  • 3. Juli 2008 um 16:11
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    • 3. Juli 2008 um 16:11
    • #1

    Also irgendwie hat gestern meine meinung über die damen an der rezeption bei ärtzen nen tierischen schlag versetzt bekommen. na ist eigentlich quasi ins bodenlose gerauscht...

    hammer ich geh dort hin und sag "hab mir das bein beim squashen mit der Firmenmanschaft beim offiziellen training übertreten. ist nen arbeitsunfall.
    darauf kommt von hinter dem tresen " ja hat sie einer geschuckt oder ist ihnen was drauf gefallen?"
    "nein ich hab mir den füss übertreten"
    einstimmige meinung aller 4 damen hinter dem Tresen: "dann ist das kein arbeitsunfall, liegt ja kein fremdverschulden vor..."

    unglaublich, ich könnt mich jetzt noch aufregen. unfähigkeit im quadrat.

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  • H82lose
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    • 3. Juli 2008 um 16:33
    • #2

    oha, das wird noch was geben. nach ner viertel stunde telefonieren stehen drei dinge fest:
    1. während arbeitszeit im geschäft treppe runterfallen
    --->Arbeitsunfall da fremdverschulden durch treppe vorliegt
    2. während arbeit gegen wand im court laufen
    --->kein arbeitsunfall da eigenverschulden
    :-| ich glaub im bin im falschen film...
    3. sie beantragen jetzt immerhin mal das es als arbeitsunfall anerkannt wird...

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  • Klaus_Z
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    • 3. Juli 2008 um 17:09
    • #3

    das mit den mitarbeiterinnen ist so eine sache...
    sind alle nicht ganz dicht bei mir habens in 3 tagen 2 mal mein audi eingsperrt und ich darf die scheiße wieder wegräumen stundenlang...

    Die besten Fahrer sind die, die die Fliegen auf der Seitenscheibe kleben haben (Walter Röhrl)

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  • matbold
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    • 3. Juli 2008 um 17:23
    • #4

    Hm, stellt man den Antrag auf Arbeitsunfall nicht über die Personalabteilung? Der Arzt solls halt wieder heilen, und die Helferinnen ihn dabei unterstützen. Ein wenig Beratung ja, aber die Entscheidung fällen sie ja sowieso nicht, das macht Deine BG. Frag doch da mal nach.
    Deine BG findest Du auch online

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    • 3. Juli 2008 um 17:24
    • #5

    Das Arbeitsrecht ist echt komisch geregelt.
    Bei uns ist der Gang in den Toilettenraum, egal zu welcher Tageszeit nicht versichert über den Arbeitgeber.

    Heisst im Klaren. Sobald du durch die Tür im Innenraum des WC-Raumes stehst, biste Privatmann wenn was passiert :D

    A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
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    • 3. Juli 2008 um 17:27
    • #6

    himmel hilf. ne bei uns ist sogar die anfahrt in der freizeit zum training versichert. wenn da was passiert ist es nen wegeunfall.
    na bei so sportunfällen geht der bescheid wohl vom behandelnden arzt zur bg und die müssen dann entscheiden. mal sehen was kommt, ich hof ja was positives

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  • FanbertA3
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    • 3. Juli 2008 um 18:02
    • #7

    Bei uns bist du, als lehrling zumindest, auch auf dem hin und rückweg von der arbeit versichert.

    Aber dir kann das ja eigentlich wurscht sein was es ist, ein arbeitsunfall oder krankenstand, da sollen sich andere drum kümmern.

    Bei uns geht man zum dokotor, sagt hab aua und es is in der arbeitszeit passiert, den rest soll der doc entscheiden meiner meinung nach. Aber in D ticken die uhren ja immer etwas anders

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  • matbold
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    • 3. Juli 2008 um 19:29
    • #8

    Nö Fan, das ist bei uns auch nicht anders als bei Euch.
    Wenn man über die Türschwelle geht, ist man Unfallversichert. Es ist also wichtig, in welche Richtung man dann fällt. Oder die Verwandten bitten, einen vor die Tür zu schieben - damits nen Wegeunfall ist. ;)

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  • Grimbold
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    • 3. Juli 2008 um 21:16
    • #9

    1. Bei der Angabe Arbeitsunfall macht der Arzt einfach ein Kreuz.
    2. Wenn die BG nachfrag wird das ganze sicher geklärt.
    3. Arbeitsunfälle gehen nur unter Einwirkung von außen. Umgeknickt ja, was auf den Fuß gefallen ja, Bandscheibenvorfall nein.
    4. Bei betrieblichen Veranstaltungen zählen Verletzungen als Arbeitsunfall, ist daran zu erkennen das der Arbeitgeber die Kosten der Veranstaltung (Ausflug, Sport, Saufen) übernimmt.

    Ich bin ein Indianer
    http://www.echannoverindians.de


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  • H82lose
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    • 5. Juli 2008 um 17:20
    • #10
    Zitat

    Original geschrieben von Grimbold
    3. Arbeitsunfälle gehen nur unter Einwirkung von außen. Umgeknickt ja, was auf den Fuß gefallen ja, Bandscheibenvorfall nein.

    tja, wie gesagt, bei mir hies es an ner wand fussumknicken ist selbstverschulden und wird net gezahlt. na egal, was abwarten was rauskommt...

    Zitat

    Original geschrieben von Grimbold
    4. Bei betrieblichen Veranstaltungen zählen Verletzungen als Arbeitsunfall, ist daran zu erkennen das der Arbeitgeber die Kosten der Veranstaltung (Ausflug, Sport, Saufen) übernimmt.

    bingo, wir bekommen ja unsere courts zum training von der Firma bezahlt...

    • Zitieren

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