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Meinen TT hat es erwischt!

  • Scoty81
  • 26. November 2008 um 14:31
  • Scoty81
    Audi Sklave
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    • 26. November 2008 um 14:31
    • #1

    Hallo Zusammen,

    leider hat es heute meinen TT seitlich erwischt. Beim Ausparken ist meier Frau seitlich jemand reingefahren. (Bilder folgen später).

    Optisch sieht der Schaden nicht ganz so schlimm aus, ich denke die linke Seite muss neu lackiert werden, und auch meine hintere Alu Felge hat etwas abbekommen. Wenigstens war es ein A3 :D

    Jetzt mal eine Frage,
    wie läuft das ganze eigentlich jetzt ab? Ich habe die Adresse von der Fraua und werde mir gleich die Versicherungsdaten geben lassen.
    Polizei war nicht mit im Spiel.

    Brauch ich jetzt den Wagen einfach nur zur Werkstatt bringen und die regeln den Rest selbst? Wie sieht es mit Wertminderung aus, da Unfallwagen. Die Risiken beim Leasing trage dann ich??? Oder muss die Versicherung auch dafür aufkommen?

    Viele Grüße

    Scoty81

    Die Seite rund um Audi und Skoda
    Interessante Testberichte, Bilder und Workshops auf http://www.scoty.de

    [color=#000000]VW Passat Variant 2.0 TDI 125KW[/color]
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    • 26. November 2008 um 14:38
    • #2

    Als mir dieser Banker aus Ösiland reingefahren ist beim Ausparken lief das wie folgt.

    Wir tauschten Adressen und Versicherungsdaten.
    Wir schrieben einen Unfallbericht, den damals Tom der Instruktor als Zeuge mitunterzeichnete.

    Ich fuhr in Werkstatt.
    Ein Gutachter wurde bestellt der Kostenvoranschlag erstellte.
    Erst nach Einreichung und Genehmigung des Voranschlages bei der Versicherung des Verursachers wurde die Erlaubnis zur Reparatur erteilt.
    Meist schickt die Gegnerische Versicherung einen Gegengutachter.
    Aus österreich raus war das aber unwahrscheinlich gewesen damals.

    Meist versucht die Versicherung den Preis zu drücken (was Blödsinn ist da ihr Versicherungsnehmer Schuld hat) und DRÄNGT die Geschädigten, nicht in eine Fachwerkstatt zu Gehen, sondern freie Vertragswerkstatt der Versicherung.
    lass dich da nicht ein. Die müssen DEINE Werkstatt akzeptieren.

    Schau mal in den Hauptbereich SERVICE , Unterbereich RATGEBER RECHT hier in A3Q. Da stehn etliche Fälle und Urteile zum Thema

    EDIT:
    Nur 1 Beispiel

    Urteil

    A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
    + AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007
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    • 26. November 2008 um 14:54
    • #3

    Danke.

    Was mich aber besonders interessiert, wie sieht es mit dem Wertverlust aus. Darf ich den am Ende selbst bei leasingrückgabe blechen?

    Gruß

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    • 26. November 2008 um 15:00
    • #4

    Bei einem Gutachten wird der Wertverlust eigentlich mit eingerechnet.
    Ähnliches hatte ich mal mit meinem Passat. Da fast alles getauscht wurde hatte ich allerdings nur einen lächerlichen Wertverlust von 200 Euro. Dies hat mir den Ärger mit der Tür die nicht mehr genau passte allerdings nicht ersetzt.
    Ich bekam auch den kompletten Betrag von der Versicherung ersetzt (inkluvise Wertverlust)

    Ob du den Wetverlust allerdings bei der Leasingrückgabe bezahlen musst kann ich dir leider nicht sagen.
    Meine Vermutung:
    Da das Auto zu diesem Zeitpunkt aber älter ist als jetzt, müsste das Unfall-Gutachten einen höheren Wertverlust ausweisen, als der Betrag der dann noch bei der Rückgabe als Wertverlust angerechnet werden könnte.

    Mercedes E500 T - 7G-Tronic
    Mercedes V300D 4Matic - 9G-Tronic
    Audi A6 (4B) Avant - 2,5 [lexicon]TDI[/lexicon] quattro
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  • Scoty81
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    • 26. November 2008 um 15:12
    • #5

    Jetzt wird es interessant,

    nach dem Unfall sagte die Verursacherin direkt sie sei schuld, jetzt auf einmal würde alles auf eine Teilschuld hinauslaufen. Da ja beide Fahrzeuge rückwärts gefahren seien. Dies hätte ihr ihre "Werkstatt" gesagt.

    Kurz mal zum Ablauf.

    Meine Frau parkt in einer abgeschrägten Parkbox, neben ihr steht ebenfalls ein Auto.
    Meine Frau will rückwärtsfahren und bemerkt das hinter ihr jemand herfährt und wartet. Die Frau neben ihr will ebenfalls rückwärtsfahren. Der Wagen der zuvor hinter unserem Wagen hergefahren ist, ist weg und meine Frau setzt zurück. Die Fahrerin die hinterher gefahren ist sieht den Wagen neben meiner Frau und denkt sich, prima es wird eine Parklücke frei und setzt auf einmal wieder zurück. Meine Frau die gerade beim ausparken war hat sie nicht bemerkt und ist ihr seitlich reingefahren.

    Was sagt ihr jetzt? Besser zum Anwalt?? Oder ist eine Teilschuld wirklich gerechtfertigt?

    Gruß Scoty81

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    • 26. November 2008 um 15:15
    • #6

    Geh zum Anwalt und klär ab was Du machen sollst.

    Genau aus diesem Grund hol ich immer die Polizei zur Unfallaufnahme.
    Auch wenn es mich ein paar Euro kostet und ich warten muss bis die kommen.

    Aber was Amtlich ist, bleibt Amtlich niedergeschrieben.
    Das vermeidet einigen Ärger

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    • 26. November 2008 um 15:17
    • #7

    Genau deswegen IMMER die Polizei holen,ohne gibts bei mir nicht!

    Wer das hier liest hat Puschen an! :D

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    • 26. November 2008 um 15:18
    • #8
    Zitat

    Original geschrieben von Paramedic_LU


    Genau aus diesem Grund hol ich immer die Polizei zur Unfallaufnahme.
    Auch wenn es mich ein paar Euro kostet und ich warten muss bis die kommen.

    Das kostet nix,die MÜSSEN kommen,auch wenn es nur ein Blechschaden ist.

    Wer das hier liest hat Puschen an! :D

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  • Scoty81
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    • 26. November 2008 um 15:56
    • #9

    Ja, ich hole auch "immer" die Polizei. Meine Frau ab jetzt auch! ;)

    Werde mal nen Anwalt aufsuchen, wofür hat man sonst eine RSV.

    Gruß Scoty81

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    • 26. November 2008 um 16:12
    • #10

    Ja,mach das auf jeden Fall,hoffentlich geht das für dich gut aus.

    Wer das hier liest hat Puschen an! :D

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    • 26. November 2008 um 16:26
    • #11

    Meine Frau sagt mir gerade, sie fuhr gar nicht mehr sondern stand dem rückwärtsfahrendem Fahrzeug bereits im Weg. Sie versuchte noch schnell wieder in die Parklücke zu fahren, war aber zu langsam.

    Im übrigen hat sich die andere Fahrerin die neben dem Fahrzeug geparkt hat einfach entfernt (eventuell nix mitbekommen). :(

    Gruß

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  • Andor
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    • 26. November 2008 um 16:55
    • #12
    Zitat

    Original geschrieben von Scoty81

    Meine Frau sagt mir gerade, sie fuhr gar nicht mehr sondern stand dem rückwärtsfahrendem Fahrzeug bereits im Weg. Sie versuchte noch schnell wieder in die Parklücke zu fahren, war aber zu langsam.

    Im übrigen hat sich die andere Fahrerin die neben dem Fahrzeug geparkt hat einfach entfernt (eventuell nix mitbekommen). :(

    Gruß

    Falls du ADAC Mitglied bist, kannst auf der Homepage unter Recht eine Anfrage an ADAC Juristen stellen. Wird meist innerhalb von einem Tag beantwortet und kostet nix. Würde das erst mal empfehlen bevor du zu einem Anwalt gehst, den du dann auch noch bezahlen musst..

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  • stevo
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    • 26. November 2008 um 17:09
    • #13

    Wenn du ne Rsv hast kostet es eh nix, also schleunigst zum Anwalt... Da Polizei nich anwesend war, könnte die vermeintlich "schuldige" sich schnell rausreden. Wobei wenn beide rückwärts gefahren sind, ist es schwer zu sagen....

    Audi A3 3.2 Quattro :thumbup:

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  • H82lose
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    • 26. November 2008 um 18:36
    • #14

    na also kommt drauf an, rsv kann au ne kleine selbstbeteiligung haben, als ich den anwalt gebraucht hab hat das damals 200dm sb gekostet...

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  • somepeer
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    • 26. November 2008 um 19:08
    • #15
    Zitat

    Original geschrieben von Scoty81

    Danke.

    Was mich aber besonders interessiert, wie sieht es mit dem Wertverlust aus. Darf ich den am Ende selbst bei leasingrückgabe blechen?

    Gruß

    Hi!
    Der Wertverlust wird vor der Reperatur durch die Versicherung oder den Sachverständigen der zur begutachtung kommt festgelegt. Der ermittelte Betrag geht an den Leasinggeber, am ende der Laufzeit kommt daher auch nichts weiter auf dich zu.

    Schönen Gruß an Frau Scoty ( :D ), traurigerweise geht heute kaum noch was ohne Polizei... und gute besserung an euren TT ;).


    MfG

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  • matbold
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    • 26. November 2008 um 20:01
    • #16

    Oh Mann, Scoty. Da grüß mal Frau Scoty schön - es ist ja zum Glück nur Blech. Auch wenns hier möglicherweise wirklich auf eine Teilschuld hinauslaufen wird. Es gibt keine Spuren, keine Zeugen, kein nix.

    Wie Para und Wacken schon sagen: Nie ohne Polizei. Es gibt einfach keinen Unfall, der eine ganz sichere Schuldfrage hat. Irgendwas ist nämlich immer...

    Also hurtig mal zum Anwalt, vielleicht hat der einen vergleichbaren Fall auf Lager (da bin ich mir ziemlich sicher, das dies nicht der erste Unfall dieser Art ist) und wie da geurteilt wurde.

    Ich drücke die Daumen, das es für Euch mit 0% abgeht!

    Mein gutes Stück:
    A3 1.9 [lexicon]TDI[/lexicon] Ambiente mit ein paar zusätzlichen Sachen, die das Fahren noch angenehmer machen - ist Vergangenheit.

    Die Gegenwart heißt A3 8V 2.0 [lexicon]TDI[/lexicon] clean Diesel (150PS) mit ne Menge Schnickes. :D - auch Vergangeheit
    Die Zukunft ist elektrisch. Ich übe schonmal mit einem Q3 45 Sportback TFSIe. Zu Hause nur elektrisch. Unterwegs gemischt - wenn möglich. Dann gibt es auch Spaß mit den 245PS.

    [size=18][font='Arial, Helvetica, sans-serif']Moderator der besten Audi-Community der Welt![/font][/size]

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  • Scoty81
    Audi Sklave
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    • 26. November 2008 um 22:22
    • #17

    So, dann mal ein kleines Update.

    Die gute Frau hat sich bei meiner und ihrer Versicherung gemeldet und ausgesagt meine Frau wäre ebenfalls rückwärts gefahren. Das hätte sie gesehen. (Komisch, und warum ist sie dann in mein Auto gefahren?).

    Meiner Versicherung habe ich dann die Situation erklärt, diese hat sofort den Schaden abgeändert, wir bekommen ein Anhörungsbogen. Ihrer Versicherung habe ich die gleiche "richtige" Version erzählt auch diese schicken mir einen Bogen zu.
    Meine Versicherung hat die Aussicht auf erfolg aber auch bereits in Frage gestellt. Es fehlt einfach ein Zeuge! Aussage steht gegen Aussage.

    Im übrigen hätte mir auch die Polizei nicht weitergeholfen. Mit denen habe ich nämlich auch telefoniert. Diese hätten den Schaden nur aufgenommen und die Personalien ausgetauscht. Diese liegen uns ja eh vor. Sie wären auf keinen Fall als Zeugen aufgetreten da kein Personschaden. Somit also kein Nachteil durch keine gerufene Polizei.

    Ich habe dann ebenfalls mit meiner RSV telefoniert. Die haben mir wie meine Versicherung sofort zu einem Anwalt geraten und auch einen empfohlen.

    Ich habe dann nochmal mit der Unfallgegnerin gesprochen und ihr die Wahl gelassen, Anwalt oder Kostenvoranschlag. Sie hat sich dann (wie zu erwarten) für den Anwalt entschieden.

    Werde also morgen direkt mit dem Anwalt telefonieren und einen Kostenvoranschlag beim Audi Zentrum anforndern. Ich hoffe das dauert nicht so lange.

    Alles sehr ärgerlich und total umständlich. So wie es aussieht bekommen wir sogar eine Teilschuld ohne den Unfall verursacht zu haben. Meine Frau stand defenitiv (sonst sähe der Schaden auch anders aus), sah den Wagen auf sich zufahren und trotzdem bekommen wir eine Teilschuld. Tolle Gesetzgebung! :-|

    SO, euch noch einen schönen Abend. Geh jetzt mal schlafen und hoffe morgen wird alles wieder besser!

    Gruß Scoty81

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  • Quattrophenia
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    • 26. November 2008 um 22:59
    • #18

    Hi Scoty81,

    zunöchst einmal mein "Beileid", aber Hauptsache kein Personenschaden.

    Ich hatte einmal einen ähnlichen Unfall bei dem ich rückwärts aus einer Parklücke fuhr, dann aber stand und vorwärts fahren wollte als mir einer in die Seite fuhr. Auch da wollte die Versicherung des Unfallgegners auf eine Teilschuld heraus. Es war zwar Polizei da, aber da es auf einem unbefestigtem Parkplatz war konnten die keine Spuren sichern. Raus aus der Kiste kam ich nur weil ich einen Haufen Bilder gemacht hatte, vor allem von dem Schaden. Da durch die Bilder klar zu erkennen war, dass es sich um einen stumpfen Anstoss handelte und keine Kratzer zu erkennen waren (wäre der Fall gewesen wenn mein Fahrzeug in Bewegung gewesen wäre), hat die gegnerische Versicherung den Schaden komplett übernommen.

    Mein Tip also:

    Jede Menge Bilder vom Schaden machen, aus allen möglichen Perspektiven.

    Gleich mit einem Anwalt sprechen.

    Evtl. schauen ob der Gutachter eine Aussage machen kann/will. Das kann aber auch nach hinten losgehen, je nach "Sachverstand" des Sachverständigen.

    Auf alle Fälle ToiToiToi!!!

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  • Miles
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    • 27. November 2008 um 08:36
    • #19
    Zitat

    Original geschrieben von matbold
    Es gibt einfach keinen Unfall, der eine ganz sichere Schuldfrage hat. Irgendwas ist nämlich immer...

    ... da muss ich nur schmunzeln...

    *hierkommtbaldwiederderdsgsmileyrein!*

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  • Scoty81
    Audi Sklave
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    • 27. November 2008 um 08:43
    • #20

    So, war gerade beim Audi Zentrum. Der Schaden wird auf etwa 1500€ geschätzt. Kostenvoranschlag folgt.

    Um 10 Uhr habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt, mal schauen was der so berichtet.

    Bin immer noch tierisch sauer, mein Unrechtsbewusstsein will einfach nicht akzeptieren das wir für einen Schaden verantwortlich gemacht werden den wir überhaupt nicht verschuldet haben! :(

    Gruß Scoty81

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