Wir wollen uns in nächster Zeit ein Doppelcarport bauen,müssen dafür einen Bauantrag stellen.Die Frage ist ob man einen Bauantrag selber stellen kann oder es immer ein Architekt machen muß wie beim Hausbau,da wirds ja schwierig das selber zu machen,aber bei einem Carport,wie sieht das da aus?

Bauantrag ausschließlich vom Architekten?
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Wird das Carport an ein Einfamilienhaus angebaut?
Wenn ich mich noch richtig daran erinnere braucht man keinen Bauantrag wenn ein Carport oder eine Garage beim Antrag des Hauses bereits mit angegeben war.
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Nein,es ist nicht fest am Haus,sondern freistehend.Beim Bauantrag fürs Haus ist es mit eingeplant,allerdings an einer anderen Stelle als wir es jetzt bauen wollen.
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Es hängt wohl auch von der lokalen Bauordnung ab. Irgendjemand hat mir allerdings mal erzählt, daß man keinen Bauantrag benötigt, wenn es kein fester Aufbau ist, also nur Steckverbindungen bzw. Schrauben und keine Nägel...
Martin
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Da habe ich gerade durch Zufall noch etwas gefunden:
RundVRatgeber
Anscheinend ist es beim Carport Landessache ob generell eine Baugenehmigung notwendig ist oder nicht.Vielleicht einfach mal bei der Stadt bzw. beim Bauamt nachfragen.
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Wir haben ja schon bei der Gemeinde beim Bauamt nachgefragt,die meinten man braucht einen Bauantrag,allerdings haben wir nicht gesagt daß bei uns ein Doppelcarport beim Hausbau vom Architekten mit eingeplant war,nur eben,wie erwähnt,an einer anderen Stelle.Die Frage ist aber auch hauptsächlich ob man einen Bauantrag auch selber stellen kann oder oib es eben nur ein Architekt kann/darf???
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Vermutlich hätte man dir diese Frage beim Bauamt gleich mitbeantworten können.
Bin aber ziemlich sicher, dass das jeder kann.
Ruf doch mal an. Es sei denn, die Herrschaften sind beim Käffchen! -
Heute wohl schlecht aufm Freitag...
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in niedersachsen ist es so, dass man eine baugenehmigung nur dann benötigt, wenn min. drei wände zu sind.
also wie eine garage ohne tor.sind mehr wände offen, wird keine genehmigung benötigt.
baugenehmigung kann der bauherr beantragen, sofern eine statik vorhanden ist. einen architekten benötigt man dafür nicht.
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Beim Bauamt hieß es aber daß es genehmigt werden muß.
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ist dies denn auch niedersachsen?
oder vielleicht hat sich seit unserem neubau (2006) dies schon wieder geändert?
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Klar wohn ich in Niedersachsen.
Was sein könnte daß es daran liegt daß das Carport direkt an der Grundstücksgrenze gebaut werden soll,und da es die Hauptstraße ist gibt es eine sogenannte "5-Meter Grenze" oder wie das auch immer heißt,die eigentlich nicht bebaut werden soll.2 Häuser weiter ist das aber auch bebaut und wurde genehmigt,nur daran kann es eigentlich nicht liegen?
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