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VW/AUDI 1.4TSI das Downsizing-Wunderwerk deutscher Ingenieurskunst genauer betrachtet.

  • Paramedic_LU
  • 7. Juli 2009 um 10:24
  • golfx
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    • 3. Juli 2012 um 22:11
    • #2.341

    Wie ich das verstehe heißt das daß die 2-jährige Garantiefrist der in der Car Life Plus eingebauten Teile im Falle deren Austausches wieder neu für zwei Jahre auflebt.

    Aber ich denke ich hätte bei einem erneuten Defekt des dritten eingebauten Teiles innerhalb einer "unanständig" kurzen Zeit eh gute Karten vor Gericht. Denn wenn ein drittes Mal wieder etwas kaputt geht wird der Richter höchstwahrscheinlich sagen daß so ein Ding nichts taugt.

    Zumindest sagt mir das der gesunde Menschenverstand wobei ich natürlich weiß daß " man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist".

    Gott hat zwar selbst kein Auto aber er weiß als Allwissender um die Nöte der Autofahrer - besonders die der VW-Gruppe :D

    Einmal editiert, zuletzt von golfx (3. Juli 2012 um 22:15)

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  • Paramedic_LU
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    • 3. Juli 2012 um 22:15
    • #2.342

    Ich bin da leider kein Rechtsanwalt.
    Intressant wäre noch die Anspruchsregelung, wenn ich keine Garantie mehr habe und irgendeine Arbeit in der Werkstatt machen lasse, in wie weit ich auf die ausgeführte Arbeit "Garantie" habe.

    A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
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  • quattrofever
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    • 4. Juli 2012 um 09:21
    • #2.343

    Bei der Werksgarantie wurde mir auch bestätigt, dass diese definitiv nur bis Ablauf gilt, in den meisten Fällen bei VW, Audi,... zwei Jahre ohne Garantieverlängerung. Auch wenn in dieser Zeit etwas getauscht wird, beginnt für dieses Teil die 2-Jahresgarantie nicht von neuem. Auch für dieses Teil ist nach Ablauf der beim Kauf begonnenen 2 Jahre Schluss.

    Wie Para schrieb ist es bei Arbeiten außerhalb der Garantie und über zusätzliche Versicherungen anders. Ich meine auch, dass es auf neu verbaute Teile eine Gewährleistungsfrist gibt, ob dafür auch generell eine Garantie bestehen müsste,..., ich glaube nicht bin mir aber nicht sicher. So wie in Paras Fall über die Car Life Plus ist es natürlich ideal, wenn man außerhalb der Werksgarantie eine Reparatur übernommen wird und dann darauf noch weitere 2 Jahre Garantie bestehen.

    Ich finde, dass dieses Thema auch ganz schön undurchsichtig geworden ist.

    Bezüglich der Reparatur des A3 meiner Schwiegereltern ist es genau so wie earlgrey geschrieben hat. Meine Schwiegereltern waren froh, dass der Fehler behoben wurde und wollten deshalb nicht weiter nachforschen oder gar schärfere Schritte einleiten. Ganz nach dem Motto "Schlag nie die Hand, die dich füttert".
    Ich hatte dort auch noch einmal angerufen aber keine Chance, die kamen nicht raus mit der Sprache. So viel ich weiß müssen die auch nicht mitteilen was sie gemacht haben, da es sich um einen Garantiefall handelte und die Werkstatt einfach den einwandfreien Zustand wieder herstellen muss, egal wie und dass wenn notwendig auch hinter verschlossenen Türen. Man hat ja auch nie Anrecht auf die ausgebauten Teile, obwohl man das Auto ja eigentlich komplett gekauft hat. Wenn die in der Garantie ausgetauscht werden, gehen die Teile auf jeden Fall zurück an Audi zur Überprüfung.

    Grüße,
    quattrofever

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    Einmal editiert, zuletzt von quattrofever (4. Juli 2012 um 09:22)

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    • 5. Juli 2012 um 20:42
    • #2.344

    Ich war ja heut in der Werkstatt wegen dem Fehler bezüglich Kraftstoffbemessungssystem zu mager, und als wir dann durchgingen was es sein könnte blieben wir beim Krümmerriss. Der Meister meinte, den haben wir doch erst gemacht. Da müssen sie eh nichts zahlen in den ersten 2 Jahren wenns der sein soll.

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  • Nightfly
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    • 5. Juli 2012 um 20:47
    • #2.345

    Mit der Garantie ist das ja so eine Sache, kenne keine Branche, wo man auf Neuteile, die durch Garantieleistungen eingebaut wurden, eine weiterführende Garantie bekommt. Seien es jetzt Komponenten beim PC oder anderen Geräten.

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  • dieselschrauber
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    • 5. Juli 2012 um 21:18
    • #2.346

    Ich denke da trennt sich dann Spreu von Weizen oder wie heißt das? Der Kundenorientierte Händler wird das auf seine Kappe nehmen.

    Bei meinem W168 hätte ich die Koppelstangen auch regelmäßig tauschen lassen können, war mir aber zu blöd ;)

    Gruß

    Klaus

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    • 5. Juli 2012 um 21:48
    • #2.347

    Ein paar nette Bilder von Longlife bei Dieseln :)

    http://www.golfv.de/board54-motor-…ld/#post1751955

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  • Nightfly
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    • 5. Juli 2012 um 22:35
    • #2.348

    So sieht meiner wohl auch aus nach 150tkm LongLife, bzw "Pseudo"-LongLife. Allerdings wird das Öl bei mir im Auge behalten :)

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  • kev300
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    • 6. Juli 2012 um 08:21
    • #2.349
    Zitat von Nightfly

    Mit der Garantie ist das ja so eine Sache, kenne keine Branche, wo man auf Neuteile, die durch Garantieleistungen eingebaut wurden, eine weiterführende Garantie bekommt. Seien es jetzt Komponenten beim PC oder anderen Geräten.

    Mh, ich dachte das wäre sogar normal, weil ich bei meinem Händler immer 2 Jahre Garantie auf das neue Teil + die Arbeit bekommen habe, aber das wird dann wohl an der Werkstatt liegen.
    Wobei die Seat Werkstatt auch eine Garantie von 2 Jahren für den Zahnriemenwechsel gegeben hat (Wapu, Zahnriemen und Spannrolle).

    EDIT: Aber alle diese Teile waren nicht durch eine Garantieleistung ersetzt. Das wird der Grund sein, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von kev300 (6. Juli 2012 um 08:22)

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  • Wilde 13
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    • 6. Juli 2012 um 08:41
    • #2.350

    @Para

    Frag mal deinen Meister, ob er dir die mündlichen Versprechen bezüglich Garantie schriftlich mit Autohaus-Stembel und Unterschrift gibt.

    [size=8]Volvo XC70 D5 270 PS all inclusive polestar optimiert

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  • Paramedic_LU
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    • 6. Juli 2012 um 09:02
    • #2.351

    Kann ich machen. Im Serviceheft steht aber auch was intressantes dazu. Da haste 24 Monate Gewährleistung

    Dateien

    serviceheft.jpg 219,37 kB – 0 Downloads

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  • Nightfly
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    • 6. Juli 2012 um 09:08
    • #2.352
    Zitat von kev300

    EDIT: Aber alle diese Teile waren nicht durch eine Garantieleistung ersetzt. Das wird der Grund sein, oder?

    Genau daran wirds liegen. Alle Teile die so gekauft werden, auch im Rahmen einer Inspektion haben natürlich mindestens die gesetzliche Gewährleistung, meist aber eine vom Hersteller gegebene Garantie.

    Lediglich auf Teile die im Rahmen einer Garantieleistung getauscht werden, bekommt man keine neuen 2 Jahre Garantie. Alles was später läuft ist Kulanz des Herstellers/Händlers.

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  • Wilde 13
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    • 6. Juli 2012 um 10:24
    • #2.353

    Eben, Gewährleistung und nicht Garantie. Und nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr.

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  • golfx
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    • 6. Juli 2012 um 11:43
    • #2.354
    Zitat

    ... Gewährleistung und nicht Garantie. Und nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. ..

    Also eine typische Rechtskonstruktion die den Kunden benachteiligt.

    Ein Teil oder Aggregat das beispielsweise einen Konststruktionsmangel aufweist diesen aber erst in der regel nach einer Frist zeigt in der die Beweislastumkehr greift macht den Kunden immer zum Bittsteller einer Kulanz.
    Denn beweisen kann er die Mängel weil er den Aufwand nicht bezahlen kann.

    Daraus gelernt: Kaufe heutzutage kein neues Auto mehr sondern ein gutes "ausgereiftes" gebrauchtes Fahrzeug. Am besten eines welches am Ende der Produktionszeit gebaut wurde.

    Aber das Thema wird sich vermutlich eh regeln. So wie es aussieht schlittern wir in Europa auf Grund der verheerenden finanziellen Verhältnisse in eine tiefe Rezession. Da wird auch keine Premiumklasse mehr helfen.

    Damit sind billige solide Autos wieder gefragt und der einige Hochroßreiter werden wohl abgeworfen werden.
    Vielleicht findet dann ein Umdenken statt wenn die verbleibende mögliche Kundschaft wegläuft die sich noch ein Auto leisten kann.
    Die Chinesen warten auch schon :D

    2 Mal editiert, zuletzt von golfx (6. Juli 2012 um 11:45)

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  • Nightfly
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    • 6. Juli 2012 um 11:56
    • #2.355

    Naja, ganz so einfach ist das mit Garantie und Gewährleistung nicht. Gewährleistung hat man grundsätzlich (vom Händler), das ist gesetzlich vorgeschrieben, mit der von "Wilde 13" genannten Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Das bedeutet die Gewährleistung verhält sich vor Ablauf der 6 Monate wie eine Garantie, danach eher wie ein Reinfall, denn nachzuweisen, dass ein Mangel bei Kauf schon bestand in den meisten Fällen schwierig ist. Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Maßnahme des Herstellers.

    Um nochmal auf das Thema zurückzukommen. Garantie/Gewährleistung bekommt man, wenn man ein Teil kauft und dann einbaut/en lässt. Dabei bezieht sich die Garantie auf die vom Hersteller ggf. gebotene Leistung im Falle eines Mangels das Teil auszutauschen oder instandzusetzen. Die Gewährleistung kommt vom Händler, Fristen stehen ja oben.

    Heißt, wenn ein Fahrzeug innerhalb der Garantiezeit einen Schaden aufweist, verlängert sich jene Garantie nicht, da es sich um eine Instandsetzung des mängelbehaften Produktes handelt. Das heißt, da ihr keine Teile zur Reparatur kauft, gibt es keine Gewährleistung/Garantie.

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  • golfx
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    • 6. Juli 2012 um 13:39
    • #2.356

    Nachdem wir nun jetzt wissen welch magere "Gewährleistung" wir in Wirklichkeit haben würde mich interessieren wie VW z.B.ihre
    "10-Jahresgarantie" in China handhabt.

    Beweislastumkehr wie bei und gibt es da sicher nicht.

    Haben die dort also wirlich 10 Jahre Garantie auf das DSG-Getriebe usw?

    Kann mir vorstellen daß das niemand hier weiß.
    Wäre aber sehr interessant mal zu wissen wie unterschiedlich im Detail die Kunden behandelt werden denn 10 Jahre ist nun mal ein gewaltiger Unterschied ...

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  • Nightfly
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    • 6. Juli 2012 um 13:52
    • #2.357

    Naja... was heißt magere Gewährleistung. Wir haben schon diverse Garantien am Wagen.

    Bei Garantien über mehrere Jahre wird idR ein km-Limit angegeben, nachdem die Garantie auch schon früher verfallen kann...

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  • Martin
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    • 6. Juli 2012 um 15:55
    • #2.358

    Noch ein Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, der oft nicht beachtet wird:
    Gewährleistung: gilt für den Zustand bei Übergabe, also nur für Defekte die an dem Datum schon bestanden haben.
    Garantie: Hier garantiert der Hersteller, daß das Produkt entsprechend der beschriebenen Eigenschaften für die Dauer der Garantie funktioniert. Damit muß er auch später während der Grantiezeit erst auftretende Fehler reparieren.

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  • Paramedic_LU
    Steuerketten-Querulant
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    • 7. Juli 2012 um 09:15
    • #2.359

    Kleiner Gruß nach WOB. Nächste Woche kommt wieder ein Paket Spanner, Ketten, NWV von Leuten die alles selbst zahlen mußten und nicht mal Kulanz bekamen.
    Die Chancen für uns keine Stanzgrate zu finden steigen somit um ein paar Prozentpunkte nach oben :)

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    • 8. Juli 2012 um 18:23
    • #2.360

    Vielleicht war es ja schon im Megafred, aber ich finde es sehr interessant.....

    http://www.youtube.com/watch?v=mNhqikGx6Mg&feature=related


    Gruß

    Klaus

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