Wie ich das verstehe heißt das daß die 2-jährige Garantiefrist der in der Car Life Plus eingebauten Teile im Falle deren Austausches wieder neu für zwei Jahre auflebt.
Aber ich denke ich hätte bei einem erneuten Defekt des dritten eingebauten Teiles innerhalb einer "unanständig" kurzen Zeit eh gute Karten vor Gericht. Denn wenn ein drittes Mal wieder etwas kaputt geht wird der Richter höchstwahrscheinlich sagen daß so ein Ding nichts taugt.
Zumindest sagt mir das der gesunde Menschenverstand wobei ich natürlich weiß daß " man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist".
Gott hat zwar selbst kein Auto aber er weiß als Allwissender um die Nöte der Autofahrer - besonders die der VW-Gruppe