Gut, eigentlich gehts ja nicht nach dem "Intervall"-Messer. Sondern massgebend für die Gewährleistung und die "regelmässige" Inspektion ist ja der Eintrag im Servicehandbuch. Und dieser wird vom Kilometerstand übertragen.
Der Intervallmesser gilt ja eigentlich nur als Gedankenstütze.
Und wenn ich Festintervall-Modus habe und dann mit einem 0w-40 auf LL umstelle bestraf ich mich ja selber. Denn irgendwann muss ich ja in den Service mal nen Ölwechsel machen. Sonst bekomme ich den Eintrag ja nicht.
Egal was ich dazwischen noch gemacht habe.
Dennoch nerv ich mich gerade einwenig über die Aussage des Händlers. Denn jetzt muss ich wiederum "Beweisen", dass es wahrscheindlich eben nicht so ist wie er sagt.
Dann werde ich schauen, was in der BDA steht. Dort gibt es sicherlich 2 entsprechende Spalten (LL, Festintervall) mit den entsprechenden Spezifikationen welche das Öl erfüllen muss.
Und wenn dort steht, dass für Festintervall ein 502.00 verwendet werden muss, dann wird VW wohl auch die Gewährleistung dafür übernehmen bei korrekter Anwendung. Oder sehe ich das falsch?