Regenwasser im Kofferraum müssen Autohändler nicht als Rückgabegrund akzeptieren !
Das entschied das Landgericht Frankenthal (AZ.: 3 O 19/08).
Ein Cabriobesitzer hatte geklagt, weil Regentropfen bei geöffneter Klappe in den Kofferraum gelangen.
Laut Gutachter handle es sich nur um geringe Mengen:
Somit KEIN Mangel
Ee- und Entladen sei auch bei nur teilweise geöffnetem Heck möglich, wobei kein Wasser in den Kofferraum laufen kann.

Wasser im Kofferraum ist kein Mangel
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ja ja das ist Deutschland
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Wir fahren also ein Cabrio :p
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Zitat
Original geschrieben von Paramedic_LU
Ein Cabriobesitzer hatte geklagt, weil Regentropfen bei geöffneter Klappe in den Kofferraum gelangen.
Man kann es aber auch übertreiben
Es geht hier um ein Paar Tropfen, nicht um Sturzbäche .....
Was macht er denn, wenn es regnet? Die Kirche verklagen`Oder gleich den lieben Gott?
DAS ist typisch Deutschland. Wir klagen und klagen und klagen und die Gerichte müssen sich mit jedem Scheiß beschäftigen.
Gruß Olli
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das meinte ich auch
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