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Winterreifenpflicht ab Dezember 2010

  • Paramedic_LU
  • 7. Dezember 2010 um 08:50
  • Paramedic_LU
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    • 7. Dezember 2010 um 08:50
    • #1

    Der ADAC teilte im Pressebrief vom 7.12.2010 folgendes mit


    Zitat

    30.11.2010
    Zwangspause für Sommerreifen

    Neue Wintervorschrift in der StVO

    ADAC: Beim Reifenkauf auf "M+S" und Schneeflockensymbol achten
    Jetzt ist es amtlich. Ab sofort regelt ein neuer Paragraph in der Straßenverkehrsordnung (StVO), bei welchen Wetterverhältnissen nur mit
    Winterreifen gefahren werden darf. Für Auto- und Lkw-Fahrer gilt dann:
    Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Fahrzeuge mit Sommerreifen in der Garage bleiben.

    Der ADAC gibt Antworten auf häufige Fragen zur neuen Regelung:
    Die Reifen müssen mit "M+S" gekennzeichnet sein und die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen
    Eigenschaften erfüllen. Dazu zählen auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen sowie geprüfte Winterreifen, die zusätzlich das
    Schneeflockensymbol mit den drei Bergspitzen zeigen.

    Bei Lkws über 3,5 t und großen Bussen genügen Winterreifen auf den Antriebsachsen.
    Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen, wenn es für die Fahrzeuge
    bauartbedingt keine M+S-Reifen gibt. Wichtig: Dies gilt nicht für grobstollige Sommerreifen von Geländewagen.

    Auch Motorräder müssen bei Eis und Schnee mit Winterreifen ausgestattet sein. In der Praxis ist es jedoch so, dass nur wenige
    Winterreifengrößen für Motorräder angeboten werden. Der ADAC rät bei diesen Fahrzeugen aber ohnehin vom Fahren auf
    verschneiten und vereisten Straßen ab.

    Die Vorschrift gilt auch für Kraftfahrzeuge mit ausländischer Zulassung.
    Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen zum Unfall, kann dies zur teilweisen oder vollständigen Leistungsfreiheit der
    Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit führen. Das muss jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden.

    In der Haftpflichtversicherung kann es bei Benutzung von Sommerreifen auf Schnee zu einer Mithaftung des Geschädigten
    kommen, wenn der Unfall nachweislich mit Winterreifen hätte vermieden werden können.

    Wer gegen die neue Winterreifenregelung verstößt, muss zukünftig mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt im
    Verkehrszentralregister rechnen. Kommt es dabei zu einer Behinderung des Verkehrs erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und einen
    Punkt.

    Unabhängig von der rechtlichen Situation empfiehlt der ADAC allen Autofahrern, die im Winter bei jedem Wetter mobil sein wollen, mit
    Winterreifen zu fahren. Dabei sollten die Pneus mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben und nicht älter als fünf Jahre sein.

    Alles anzeigen

    A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
    + AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007
    [customized] - NWT powered by Custom-Chips (Engineering by Stefan - Powered by Zoran)
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    • 7. Dezember 2010 um 12:49
    • #2

    Wird auch endlich Zeit, dass diese Pflicht kommt.

    Nur bestraft wird es noch viel zu lasch (40 €)

    Bei uns in der Region gibt es z.B. sehr viele VW-Werksangehörige, die den Wagen max. 9 Monate fahren und dann wieder abgeben oder verkaufen. Die sagen sich natürlich: "Ist mir egal, dann zahl ich eben die 40 €. Immer noch günstiger als ständig neue Winterräder zu kaufen." Diese Aussage habe ich nun schon sehr oft in der Nachbarschaft gehört.

    Und diese Aussage treffen Leute, die durch die Beschäftigung bei VW finanziell relativ gut dastehen. Dort bekommt ja schon ein Kommissionierer (Gitterboxen-Zusammensteller) bei Zweischichtsystem um die 4.000 Euro im Monat. ............ er ist übrigens gelernter Bäcker ohne jegliche Weiterbildung !!! :huh:

    Gruß Olli

    [size=10][b][color=#000099]Walter Röhrl:[/color] " Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat, es aufzuschließen."

    Verbrauch Audi S5 Sportback:
    Verbrauch Audi Cabriolet 2,8:[/size]

    4 Mal editiert, zuletzt von olli190175 (7. Dezember 2010 um 12:54)

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    • 7. Dezember 2010 um 12:54
    • #3

    Ich versteh die Probleme die manche haben eh nicht.
    Ist doch egal ob ich in 12 Monaten 1 Satz Sommerreifen runterfahr, oder je zur Hälfte Winter und Sommerreifen. In Summe ist es doch gleich. Und teurer als Sommerreifen sind Winterreifen auch nicht.

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  • earlgrey
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    • 7. Dezember 2010 um 13:16
    • #4

    Richtig ! Und verkaufen kann man mit WR auch besser,da ja jetzt Pflicht !!!

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  • niZER
    Pampersbomber FTW!
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    • 7. Dezember 2010 um 14:01
    • #5

    Jetzt fehlt nur noch die Lichtpflicht für Deutschland! :thumbup:

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  • ideFix
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    • 7. Dezember 2010 um 14:06
    • #6

    ... und regelmäßige ärztliche Untersuchungen auch bei nicht-LKW Führerschein
    ... und regelmäßige Erste-Hilfe Schulungen bzw. Nachweise darüber
    :applaus:

    Fahre nicht so, als gehöre dir die Straße, sondern so, als gehöre dir der Wagen.
    MfG
    ideFix

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  • Bratschlauch
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    • 8. Dezember 2010 um 16:43
    • #7
    Zitat von olli190175

    Und diese Aussage treffen Leute, die durch die Beschäftigung bei VW finanziell relativ gut dastehen. Dort bekommt ja schon ein Kommissionierer (Gitterboxen-Zusammensteller) bei Zweischichtsystem um die 4.000 Euro im Monat.


    Wo hast du das denn her? Der Verdienst ist ok, aber 4000 Euro als "normaler" Arbeiter im Zweischichtsystem ist Quatsch.

    Wer das hier liest hat Puschen an! :D

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  • olli190175
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    • 8. Dezember 2010 um 17:42
    • #8

    Doch, das sind die uralten Verträge aus den 80-er Jahren.
    Die verdienen sich da´n Wolf bei einer 28,5 Stunden Woche ...... pffftt, da fang ich gerade erst an, richtig zu arbeiten.

    Gruß Olli

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  • Bratschlauch
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    • 8. Dezember 2010 um 17:55
    • #9

    Ich hab auch einen alten Vertrag, Haustarif 1, aber 4000 ist definitiv gelogen.

    Wer das hier liest hat Puschen an! :D

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