Hallo,
ich weiß das es auch extra Foren zu dem Thema gibt, aber irgendwie alles Halbwissen.
Es sind ja, glaub ich auch Polizisten hier im Forum unterwegs.
Also: Will morgen, Feiertag, mit einem T5 Bulli aus unserer Firma (bei der ich angestellt bin) welcher als PKW zugelassen ist, eine Heckscheibe hat (macht scheinbar auch noch einen Unterschied) und normal als Handwerker-Fahrzeug genutzt wird, mit Anhänger einen privaten Umzug nach Hamburg fahren, und Sonntag zurück.
So wie ich das Gesetz deute darf ich das. (An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. )
Aber liest man Erfahrungsberichte, so klingt das zum Teil wieder anders.
Jemand hier, der es wirklich weiß??? (Polizist, Jurist, oder jemand der es aus anderen Gründen weiß????)
Gruß Jens