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Sonntagsfahrverbot

  • jotten
  • 1. Juni 2011 um 20:47
  • jotten
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    • 1. Juni 2011 um 20:47
    • #1

    Hallo,
    ich weiß das es auch extra Foren zu dem Thema gibt, aber irgendwie alles Halbwissen.
    Es sind ja, glaub ich auch Polizisten hier im Forum unterwegs.

    Also: Will morgen, Feiertag, mit einem T5 Bulli aus unserer Firma (bei der ich angestellt bin) welcher als PKW zugelassen ist, eine Heckscheibe hat (macht scheinbar auch noch einen Unterschied) und normal als Handwerker-Fahrzeug genutzt wird, mit Anhänger einen privaten Umzug nach Hamburg fahren, und Sonntag zurück.
    So wie ich das Gesetz deute darf ich das. (An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. )

    Aber liest man Erfahrungsberichte, so klingt das zum Teil wieder anders.

    Jemand hier, der es wirklich weiß??? (Polizist, Jurist, oder jemand der es aus anderen Gründen weiß????)

    Gruß Jens

    [size=12][color=red]Was kostet die Welt,
    und wann können sie liefern?[/color]
    [/size]


    [size=10][color=red]Wer ist dieser Tüv, von dem ihr alle redet???[/color][/size]

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  • br403
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    • 1. Juni 2011 um 21:08
    • #2

    Imho würde ich sagen kein Problem, da ja kein LKW.

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  • jojoDD
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    • 1. Juni 2011 um 21:20
    • #3

    Da der Karren als PKW zugelassen ist, darf mit und ohne Anhänger auch an Sonn- und Feiertagen damit gefahren werden. So wurden wir zuminest in der Firma damals vom Arbeitsschutzleiter unterwiesen. Demnach musste unser Transit mit AH stehen bleiben und durfte ohne AH fahren (weil als LKW zugelassen, aber unter 7,5t) und unser Toyota darf mit oder ohne AH fahren (PKW Zulassung).

    mfg

    VCDS HEX CAN USB in Raum DD bis ZI

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    • 1. Juni 2011 um 21:37
    • #4

    So würde ich das auch verstehen, allerdings hab ich wo anders auch gelesen, das Fahrzeuge (auch mit PKW Zulassung), welche für den Güterverkehr geeignet sind, auch von der Polizei als LKW eingestuft werden können.
    Somit im Ermessen der Polizei.
    Weiß jemand ob da was dran ist?? ?(
    Ansonsten würde ich sagen, jut jut, ich darf fahren!!

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    • 2. Juni 2011 um 12:07
    • #5

    Wie ich das verstehe, darfst Du fahren

    http://www.feiertage-newsletter.de/fahrverbot.html

    Betrifft wohl nur frühere umgesteuerte fette PKW/Offroader etc.

    A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
    + AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007
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  • jotten
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    • 2. Juni 2011 um 23:00
    • #6

    Ja, würde ich auch sagen.
    Leider mußte ich, nach einem genauen Blick in die Papiere, feststellen, das unser Chef unrecht hatte mit der Aussage, die wären als PKW angemeldet.
    Sie sind zwar laut Brief nicht als LKW, jedoch als "Fahrzeug zum Gütertransport bis 3,5t" angemeldet, und damit fallen sie ins selbe Kriterium wie LKW´s.
    Heißt, mit Anhänger, Gewicht spielt keine Rolle, durfte ich heute, und darf ich Sonntags nicht fahren.
    Nun ja, Pech gehabt, fahre ich morgen. (zum Glück Urlaub) So bin ich auf der sicheren Seite, denn kostet ja doch ein wenig der Spaß, wenn sie mich anhalten, und nicht nur mich, auch der Firma.

    Danke trotzdem für die Hilfe.

    Jens

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  • Psychedelic
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    • 3. Juni 2011 um 07:31
    • #7

    Das geht in Ordnung, damit kannst ohne Probleme an einem Feiertag fahren.

    Wer Hubraum sät, wird Leistung ernten !

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