Beiträge von JulianA3

    Um die Finanzierung des krisengeschüttelten europäischen Satelliten-Navigationssystems Galileo droht ein Streit zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission.

    Der Brüsseler Vorschlag, das Projekt mit zusätzlichen Milliarden aus dem EU-Haushalt vor dem Scheitern zu retten, stößt im
    Bundeswirtschaftsministerium auf Skepsis. "Der Vorschlag ist in sich schlüssig, aber wenn man sich den politischen Rahmen anschaut, wird er sehr schwer umzusetzen sein", sagte Wirtschaftsstaatssekretär Joachim Wuermeling (CSU) am Freitag(28.9.) in Brüssel am Rande von Beratungen mit europäischen Amtskollegen.

    Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte bereits in der vergangenen Woche die Kommissionspläne kritisiert, da in diesem Rahmen eine Neuausschreibung des milliardenschweren Projekts nötig sei. EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot will die noch fehlenden 2,4 Milliarden Euro für das Projekt vor allem aus nicht genutzten EU-Töpfen für Landwirtschaft und Verwaltung finanzieren. Das müssen allerdings die EU-Staaten und das Europaparlament mehrheitlich billigen.

    Es müsse abgewartet werden, ob es eine Realisierungschance für den Kommissionsvorschlag gebe, sagte Wuermeling. Grundsätzlich bestehe aber ein "sehr großes Interesse" daran, dass Galileo Wirklichkeit werde. Man sei sich bewusst, dass es auch Alternativen zur EU-Finanzierung gebe. Einen Bericht der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung", wonach Deutschland und Frankreich das Projekt zunächst im Alleingang verwirklichen wollen, hatte Tiefensee in der vergangenen Woche widersprochen. Wuermeling äußerte sich nicht zu diesem Bericht. Am kommenden Dienstag (2. Oktober) beraten die europäischen Verkehrsminister in Luxemburg über das Projekt.

    Galileo kostet insgesamt 3,4 Milliarden Euro. Eine Milliarde Euro ist bereits im von 2007 bis 2013 laufenden EU-Finanzrahmen vorgesehen. Eine Finanzierung mit Hilfe der Industrie war im Mai gescheitert. Mit Galileo will die EU von 2013 an unabhängig vom US-Navigationssystem GPS werden.


    Quelle: AMS

    Das Bundesverkehrsministerium will nach Informationen des Auto Club Europa (ACE) die Bußgelder bei Verkehrsverstößen drastisch erhöhen.Beispielsweise solle das Verwarnungsgeld etwa für Halte- und Parkverstöße auf bis zu 65 Euro (bisher 35 Euro) angehoben werden, wie der ACE am Samstag (29.9.) in Stuttgart mitteilte.

    Der Bußgeldrahmen bei fahrlässigem Verhalten solle auf 1.000 Euro, bei vorsätzlichen Vergehen auf 2.000 Euro und bei Fahrten unter Alkoholeinfluss auf 3.000 Euro verdoppelt werden.


    Der ACE stützt sich bei auf einen Entwurf des Bundesverkehrsministeriums, der ihm nach eigenen Angaben vorliegt. Ressortchef Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte bereits vor einigen Monaten eine drastische Verschärfung der Strafen angekündigt. Nach ACE-Informationen sollen Raser in geschlossenen Ortschaften künftig bis zu 680 Euro Strafe zahlen. Bislang sei das Bußgeld in solchen Fällen auf höchstens 425 Euro begrenzt gewesen.

    Die Regelsätze bei den Bußgeldern sollen demnach mit wenigen Ausnahmen durchgehend um 60 bis 100 Prozent angehoben werden. Gleiches gelte auch bei Missachtung von Vorschriften, die keinen direkten Bezug zur Verkehrssicherheit hätten - so beispielsweise der Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot, das künftig mit 75 Euro statt mit 40 Euro geahndet werden soll. Bei Promille- und Drogenverstößen sollten sich die bisherigen Regelsätze auf mindestens 500 bis höchstens 1.500 Euro verdoppeln.

    Quelle: AMS

    Wird bei einem Fahrzeugaufbruch ein fest eingebautes Navigationsgerät entwendet, kann der Betroffene davon ausgehen, dass die Versicherung den vollen Kaufpreis erstattet, denn für solche Geräte gibt es nach Feststellung des Ombudsmannes, der seit 2001 zwischen Versicherungen und Kunden vermittelt, keinen Gebrauchtmarkt.
    Dem Versicherungsnehmer, berichtet der Auto- und Reiseclub weiter, müsse es nach Auffassung des Ombudsmannes jedoch ermöglicht werden, gleichwertigen Ersatz zu erwerben. Nicht versichert seien hingegen mobile Navigationssysteme,die in eine Halterung gesteckt und jederzeit wieder entfernt werden können.

    Quelle: Rheinpfalz vom 26.9.07

    Europaweit elfmal Note „Mangelhaft“ vergeben

    Schlaglöcher, fehlende Pannenbuchten, verwirrende Markierungen:
    Um die Sicherheit ist es an vielen deutschen Autobahn-Baustellen schlecht bestellt. In dem gestern vorgestellten ADAC-Baustellentest 2007 fielen drei von acht überprüften Langzeitbaustellen durch. Mit Mangelhafter Beurteilung.

    In Großbritannien, Italien, Frankreich und Dänemark bestanden dagegen sämtliche kontrollierten Baustellen den Test. Am besten schnitt eine Baustelle bei Enns in Österreich ab, dagegen erhielten jene in Slowenien, Spanien und Kroatien schlechte Noten.
    Von den 50 getesteten Autobahnbaustellen in elf europäischen Ländern erhielten elf die Note Mangelhaft, zwei bekamen „sehr Mangelhaft“
    Nur drei Baustellen schnitten mit der Wertung „Sehr Gut“ ab, 18 mit „Gut“
    Auch die 16 Testkandidaten, die mit „ausreichen“ bewertet wurden, liegen laut ADAC noch im positiven Bereich.

    In Deutschland erzielten immerhin 3 Baustellen die Note „Gut“. - die auf der A1 beim rheinland-pfälzischen Wittlich, auf der A8 bei Stuttgart und auf der A46 bei Düsseldorf. Zwei Baustellen auf der A8 Passau und bei Aschaffenburg schnitten noch mit „ausreichend“ ab.

    Der Bauabschnitt auf der A14 bei Halle/Saale fiel dagegen in sämtlichen Kategorien durch. Ebenfalls die Note „Mangelhaft“ erhielten die Baustellen auf der A9 beim sachsen-anhaltinischen Weißenfels und auf der A2 bei Bad Eilsen.
    Auf dieser vielbefahrenen Autobahn zwischen Dortmund und Hannover bemängelten die ADAC-Tester unter anderem Schlaglöcher und verwirrende Markierungen. Seit Einrichtung der 7,8 Kilometer langen Baustelle hätten sich die Unfallzahlen mehr als verdreifacht, so der ADAC.

    Bei der Sieger-Baustelle auf der österreichischen A1 lobten die Tester die breiten und eindeutig markierten Fahrspuren, Informationsschilder und eine gute Verkehrsführung. Ähnlich gut schnitten eine Baustelle auf der M25 nördlich von London und eine Baustelle auf der A27 südlich des niederländischen Utrecht ab.

    Mit „sehr mangelhaft“ ist eine spanische Baustelle auf der CM42 bei Toledo Verlierer. Hier bemängelten die Tester eine unzureichende Trennung zum Gegenverkehr und eine unübersichtliche Verkehrsführung. Ebenfalls die schlechteste Note erhielt eine Baustelle bei Vrhnika an der A1 in Slowenien.

    Quelle: Rheinpfalz vom 26.9.07

    Ob Brackeler Straße in Dortmund oder Gladbecker Straße in Essen - in NRW gibt es diverse Strecken, an denen regelmäßig die Grenzwerte für Feinstaub überschritten werden. Im Kampf gegen die gesundheitsschädlichen Partikel planen NRW-Städte nun Umweltzonen. Vielen Autos droht Fahrverbot.

    Diesel ohne Rußfilter, Benziner ohne Katalysator und mit geregeltem Kat der ersten Generation sollen aus den Innenstädten verschwinden. In vielen Großstädten Nordrhein-Westfalens gibt es Pläne, wie die Grenzwerte für Feinstaub künftig eingehalten werden können. So gilt in der Kölner City ab dem 1.1.2008: Zufahrt für Autos der Schadstoffgruppe eins verboten! Wer in die City will, kann das nur, wenn sein Wagen eine rote, gelbe oder grüne Plakette an der Windschutzscheibe kleben hat, die alle auf umweltfreundlichere Schadstoffgruppen hinweisen.

    Plaketten nur einmal beschaffen
    Wo sich der Autofahrer diese Plaketten besorgen kann und wie viel sie kosten werden, gehört zu den vielen Detailfragen, die noch nicht geklärt sind. Sicher ist: "Man muss sich die Plaketten nur ein Mal beschaffen, denn sie gilt für die gesamte Lebensdauer des Autos", erklärt Ludwig Ahrenz vom Umweltdezernat. Und wer gegen die neuen Regeln verstößt und von der Polizei oder der Politesse erwischt wird, ist um 40 Euro ärmer und einen Punkt in Flensburg reicher. Experten schätzen, dass viele Autos von dem Fahrverbot in der Umweltzone betroffen sind. In Köln will man noch keine Zahlen nennen. In anderen Städten redet man von zehn bis 20 Prozent.


    Städteübergreifende Umweltzone
    Ähnliche Pläne wie in Köln gibt es auch in Düsseldorf. Und im Ruhrgebiet, dem europaweiten Hotspot für dicke Luft, soll sogar eine großflächige, städteübergreifende Umweltzone entstehen, in die nicht jedes Auto darf. "Ein Flickenteppich von Insel-Lösungen würde nicht angemessen sein, um das Feinstaub-Problem zu lösen", erklärte ein Sprecher des NRW-Umweltministeriums. Lokale Maßnahmen, wie stark belastete Strecken zu reinigen, kurzfristig zu sperren oder Lkw umzuleiten, haben vielerorts bislang nicht dazu beigetragen, die seit 2005 gültige EU-Auflage zu erfüllen. Danach darf jährlich höchstens 35 Mal der Grenzwert für Feinstaub-Partikel überschritten werden. Aber bereits bis Ende September 2006 waren solche Überschreitungen an 14 Messstationen in NRW häufiger vorgekommen als für das ganze Jahr erlaubt.


    Erklärtes Ziel: Autos zu modernisieren
    Die nordrhein-westfälische Landesregierung ist verpflichtet, die EU-Richtlinie umzusetzen. Deshalb veranlasste sie die zuständigen Bezirksregierungen, für das gesamte Ruhrgebiet einen Luftreinhalteplan zu entwickeln. Zugleich gab sie eine Studie zur Frage in Auftrag, wie der Plan in die Praxis umsetzbar ist. Ein Eckpfeiler sei beispielsweise die Umweltzone, ein weiterer ein Routen- und ein Nahverkehrskonzept, erklärt Wolfgang Beckröge, der beim Regionalverband Ruhr die Machbarkeitsstudie betreut. "Wir wollen nicht erreichen, dass Autos stillgelegt werden", beteuert er. Es gehe vielmehr darum, die betroffenen Fahrzeuge zu modernisieren. "Es ist ein Skandal, dass 2005 kein einziger deutscher Pkw einen Filter hatte", klagt Ludwig Ahrenz. Gesetzliche Vorgaben für die Autoindustrie zu erlassen, habe die EU leider verpasst. "Wäre das anders, könnten wir uns die Umweltzonen sparen."


    Umweltdezernenten in einigen Städten ärgern sich auch darüber, dass bis 2005 eine konsequente Umsetzung der EU-Auflage weitgehend fehlte - obwohl sie schon 1999 erlassen wurde. "Die Zeit, die mancherorts vergeudet wird, fehlt den Bürgern, um sich auf die Änderungen vorzubereiten und nachzurüsten", meint ein Mitarbeiter der Stadt Dortmund.

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    Quelle: WDR

    Nordrhein-westfälische Autofahrer können sich ja noch Zeit lassen beim Kauf der neuen Umweltplaketten. Wer allerdings Richtung Süddeutschland unterwegs ist, muss schon genauer hinsehen. Einige Großstädte sind dort Vorreiter bei der Einführung von Umweltzonen. So gilt in fünf Gemeinden im Regierungsbezirk Stuttgart vom ersten Juli 2007 an die Plakettenpflicht, und zwar auch für Durchreisende. München zieht mit den Umweltzonen nach, allerdings erst im Oktober. Die Nachfrage nach den Schadstoffplaketten ist schon jetzt enorm. Nach Angaben des Zentralverbands des deutschen KFZ-Gewerbes sind inzwischen vier Millionen Aufkleber verkauft worden.

    Welche Plakette für welches Auto?

    Gleich reihenweise überschritten in den letzten Jahren auch NRW-Kommunen die zulässigen Feinstaubhöchstwerte. Aber nur eine Kommune in Nordrhein-Westfalen hat bisher reagiert Gegenmaßnahmen entwickelt: Köln! Ab 1. Januar 2008 wird eine sogenannte „Umweltzone“ eingerichtet. Sie erstreckt sich vom Kölner Süden bis zum Norden fast bis nach Leverkusen - auf beiden Rheinseiten. Plaketten kennzeichnen die Autos, die in der Sperrzone fahren dürfen. Sie müssen gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden. Sowohl Polizei als auch Ordnungsamt sind für die Kontrollen zuständig. Wer ohne Plakette erwischt wird, muss 40 Euro Bußgeld zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.

    Die Plaketten gibt es in drei verschiedenen Farben. Welche Plakette man erhält, hängt von der Menge der Abgase ab. Kurzfristig, ab Januar 2008, muss jeder die rote Plakette haben. Das entspricht sowohl für Benziner als auch für Diesel mindestens der Euronorm 2. Doch schon mittelfristig, ab 2010, benötigt jeder die gelbe Plakette, die mindestens Euronorm 3 erfordert. Und langfristig soll der Sperrbezirk nur noch mit der grünen Plakette befahrbar sein. Sie bekommen unter anderem Dieselfahrer, die mit einem Russpartikelfilter unterwegs sind.

    Aber auch diejenigen, die mit ihrem Diesel oder Benziner jetzt noch nicht die Euro-2-Norm erfüllen, haben eine Chance, auch im kommenden Jahr in die Sperrzone fahren zu dürfen: mit Hilfe einer Nachrüstung! Benziner lassen sich durch einen sogenannten Kaltlaufregler aufmöbeln, entsprechen so der Euronorm 2 und erhalten die begehrte Plakette. Diesel ohne KAT lassen sich ebenso nachrüsten wie Russpartikelfilter. Die Kosten für die Umrüstung bekommt man durch steuerliche Vergünstigungen schon in wenigen Jahren wieder rein, je nach Hubraum, Art des Motors und Aufwendigkeit der Nachrüstung. Ob sich der „Eingriff“ auch finanziell lohnt, hängt somit nicht nur von der Art des Nachrüstsatzes ab, sondern auch davon, wie lange man seinen Wagen noch fahren will.

    Oldtimerfahrer, die aus technischen Gründen nicht nachrüsten können, müssen dennoch nicht um ihre automobile Freiheit bangen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird noch im Frühjahr entschieden, dass Oldtimerfahrer eine Sondergenehmigung erhalten und auch ohne Plakette in die Umweltzonen fahren dürfen. Die Kölner Plaketten, so sieht es der Deutsche Städtetag vor, werden natürlich nicht nur in Köln, sondern in allen deutschen Kommunen gültig sein.

    Wer unbemerkt einen Unfall verursacht und danach weiterfährt, darf künftig nicht mehr wegen Fahrerflucht bestraft werden. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe die Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeschränkt. In der gängigen Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof sahen die Verfassungsrichter eine unzulässige Ausdehnung des entsprechenden Paragrafen 142 Strafgesetzbuch.

    Damit gab das Bundesverfassungsgericht einem Autofahrer Recht, der beim Überholen an einer Baustelle unbemerkt Rollsplitt aufgewirbelt und dadurch einen anderen Wagen beschädigt hatte. Als er später an einer Tankstelle anhielt, stellte ihn der geschädigte Fahrer zur Rede. Der Unfallverursacher bestritt jede Verantwortung für den Schaden, der sich auf 1.900 Euro belief, und fuhr weiter, ohne seine Personalien zu hinterlassen.

    Nach der bisher gängigen Rechtsprechung verurteilte ihn das Amtsgericht Herford deshalb zu einer Geldstrafe wegen Fahrerflucht. Danach macht sich strafbar, wer zunächst unabsichtlich weiterfährt, dann aber - nachdem er den Unfall bemerkt hat - nicht unverzüglich die Feststellung seiner Personalien ermöglicht.

    Das sahen die Verfassungsrichter nun anders: Wenn man den Unfall nicht bemerkt hat, ist „unabsichtliches“ Entfernen vom Unfallort nicht als vorsätzlich und damit als Fahrerflucht zu bewerten. Für den Schaden muss der Verursacher allerdings haften.

    Urteil des BVG Karlsruhe, Aktenzeichen 2 BvR 2273/06

    Auch wer an seinem Neuwagen nicht die regelmäßig vorgeschriebenen Inspektionen durchführen lässt, hat bei einer Autopanne im Rahmen der Garantiezeit Anspruch auf eine kostenlose Reparatur durch den Fachhändler.

    Das Oberlandesgericht Koblenz gab einem Autokäufer Recht, bei dessen Neufahrzeug sich schon nach 18 Monaten der sechste Gang nicht mehr einlegen ließ. Der Kfz-Händler weigerte sich, den Fehler auf seine Kosten zu reparieren, da der Kunde die vorgesehenen Inspektionstermine nicht wahrgenommen habe. Ein Sachverständiger attestierte jedoch, dass der Getriebeschaden durch die versäumten Inspektionen nicht verursacht oder begünstigt worden ist. Da der Händler eine Nachbesserung, also Reparatur, aber endgültig abgelehnt habe, dürfe der Kläger den Wagen sogar zurückgeben, so die Koblenzer Richter.

    Urteil des OLG Koblenz, Aktenzeichen 5 U 1518/06

    Umweltbewusste Autofahrer können sich freuen: Wer schon seit Jahren einen Wagen mit serienmäßig eingebautem Rußpartikelfilter fährt, profitiert ab Herbst 2007 auch automatisch steuerlich davon. Teure Behördengänge bleiben den Dieselfahrern dann erspart. Damit reagieren die Behörden auf Ungereimtheiten, die durch das seit April 2007 geltende Kfz-Gesetz aufgetreten sind. Seit April gilt: Jeder Autofahrer mit serienmäßig ausgestattetem Rußpartikelfilter muss diesen bei der Kfz-Behörde eintragen lassen. Das braucht das Finanzamt als Nachweis. Doch: Der Eintrag in die Kfz-Papiere kostete in manchen Fällen mehr, als die Steuerersparnis für ein Jahr ausmacht. Wer den Eintrag nicht vorgelegt hatte, musste trotz des umweltfreundlichen Filters automatisch eine höhere Kfz-Steuer zahlen.

    Damit soll jetzt bald Schluss sein. Die Autohersteller melden jetzt den Nachweis über die Rußpartikelfilter direkt an die Finanzbehörden. Bis Oktober 2007 werden die Daten voraussichtlich in den Finanzämtern ausgewertet sein. Bis dahin verschickt das Finanzamt in NRW keine Erhöhungsbescheide an Dieselbesitzer mehr. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, informiert die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen über die geänderten Steuerbescheide.

    Das zum 1. April 2007 geänderte Kfz-Gesetz sieht zur Steuerförderung für Diesel-Pkw Folgendes vor: Halter von Dieselfahrzeugen, die ihren Pkw in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 mit einem Partikelfilter nachrüsten (Einbau eines Partikelfilters nach Erstzulassung), erhalten eine einmalige Befreiung von der zu zahlenden Kfz-Steuer in Höhe von 330 Euro. Das gilt nur, wenn das Fahrzeug bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurde. Neufahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden, kommen nicht in den Genuss der Förderung.

    Für Diesel-Pkw ohne Rußpartikelfilter und für Neuwagen, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 0,005 Gramm pro Kilometer einhalten, erhöht sich der Steuersatz.

    Das zum 1. April 2007 geänderte Kfz-Gesetz hängt mit der Feinstaubverordnung zusammen. Sie gilt seit März 2007. In immer mehr Städten werden seitdem Umweltzonen eingerichtet, die bei Feinstaubalarm nur von Fahrzeugen mit Feinstaubplaketten befahren werden dürfen. Wer seinen Diesel-Pkw also mit einem Rußpartikelfilter ausstattet, erhält - je nach Partikelminderungsstufe - eine rote, gelbe oder grüne Feinstaubplakette und darf die entsprechend ausgeschilderten Fahrverbotszonen befahren.

    Quelle:
    Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen: Steuerförderung für Diesel-Pkw mit Rußfilter

    Beim Parken am Hang reicht es nicht aus, die Handbremse zu ziehen. Wer auf einer abschüssigen Straße nicht zusätzlich den ersten Gang oder den Rückwärtsgang einlegt, handelt grob fahrlässig und riskiert den Kaskoschutz, wenn das Fahrzeug von allein ins Rollen gerät. Das hat das Oberlandesgericht in Karlsruhe entschieden.

    In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer auf einer Straße mit 10 Prozent Gefälle geparkt und lediglich die Handbremse angezogen. Der Wagen kam ins Rollen und wurde beschädigt. Die Versicherung weigerte sich jedoch, für den Schaden aufzukommen. Das Gericht bestätigte schließlich diese Entscheidung, denn laut einem Sachverständigen wäre das Einlegen des ersten Ganges notwendig gewesen, und die Gefahrensituation hätte an dieser Stelle eine besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt erfordert.

    Aktenzeichen: 19 U 127/06

    Wer ein Fahrzeug im Internet mit der Beschreibung „in einem sehr guten Zustand“ anbietet, muss dem Interessenten die Reisekosten erstatten, wenn diese Angabe nicht zutrifft. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Der Verkäufer hatte das Fahrzeug im Internet als „in einem sehr guten Zustand, unfallfrei, rostfrei und voll fahrbereit“ beschrieben. Ein Interessent fuhr deshalb zum Kauf von Düsseldorf nach München. Dort stellte sich dann allerdings heraus, dass sowohl Servolenkung als auch Tacho, Drehzahlmesser, Temperatur- und Tankanzeige defekt waren und die Vorderachse des Wagens beim Fahren stark nach links zog. Außerdem waren die Reifen abgefahren. Der Kläger reiste wieder ab und verlangte vom Verkäufer den Ersatz seiner Reisekosten. Das Gericht gab ihm Recht und verurteilte den Beklagten zur Zahlung. Begründung: Mit solchen erheblichen Mängeln hätte das Auto nicht als im „sehr guten Zustand“ befindlich angeboten werden dürfen.

    Aktenzeichen: 163 C 8127/07

    Verkehr

    Streitfall:

    Was bringt das Fahren mit Licht am Tag?


    Tagsüber mit Licht zu fahren - das empfehlen Experten und Politiker auch hierzulande. Doch deutsche Autofahrer scheinen beim Thema "besser Sehen" schlecht zu hören: Bei unserer Stichprobe waren nur etwa 8 Prozent mit Licht unterwegs.

    Die Deutschen sind in Sachen Tagfahrlicht im Europa-Vergleich das Schlusslicht. In Skandinavien wird schon seit Jahrzehnten dauerhaft mit Licht gefahren. Dem Beispiel sind andere Länder - zuletzt Österreich - gefolgt. In Italien und Ungarn muss nur auf der Autobahn, in Tschechien, Polen und Litauen nur in den Wintermonaten mit Licht gefahren werden. Für Deutschland und Frankreich gibt es bislang nur eine Empfehlung.

    Als Notlösung sind viele mit Abblendlicht tagsüber unterwegs. Besser sind spezielle Tagfahr-Leuchten. Bislang sind sie erst in wenigen Neuwagen zu haben. Es gibt aber auch Nachrüst-Modelle. Einer bieten sie nur wenige Hersteller an. Es gibt aber auch Nachrüst-Modelle, wie sie beispielsweise die Firma "in.pro." herstellt.

    Wichtigster Vorteil der Tagfahrleuchten: Der Spritverbrauch erhöht sich kaum. Während er beim Fahren mit Abblendlicht um bis zu 0,4 Liter pro 100 Kilometer anstiegt, schlagen Tagfahrleuchten mit Glühbirnen lediglich mit 0,05 Liter zu Buche - mit moderner LED-Technik beläuft sich der Mehrverbrauch sogar nur auf 0,02 Liter. Wichtig für den Käufer ist dabei aber, dass die Qualität des Produkts stimmen muss.

    Volker Lütjen von in.pro-Fahrzeugzubehör rät, dass man auf jeden Fall darauf achten sollte, dass die Kennzeichnung "RL" - das steht für Running Light und eine entsprechende "E-Nummer" auf der Leuchte ist. Diese Nummern finden sich auf dem Lampengehäuse und dem Begleitschreiben.

    Egal ob Universalleuchten oder modellabhängige Produkte: Der Einbau ist kein Hexenwerk. Mit der bebilderten Montage-Anleitung schaffen das passionierte Autobastler auch problemlos selbst. Tagfahrleuchten müssen mindestens 25 Zentimeter über dem Boden montiert werden. In unserem Testmodell - einem 5er Golf - finden die Lampen in der unteren Kühlluftöffnung ihren Platz.

    Eine TÜV-Abnahme für Tagfahrleuchten ist übrigens nicht erforderlich. Der Einbau in einer Fachwerkstatt kostet etwa 60 Euro.

    Tagfahrlicht schaltet sich automatisch mit dem Aktivieren der Zündung ein - Vergessen unmöglich! Wird zusätzlich das Abblendlicht eingeschaltet, erlöschen die Tagfahrlampen automatisch.

    Die Vorteile spielen die Tagfahrlampen vor allem bei diffusem Licht aus. Es geht nicht etwa darum, besser zu sehen, sondern darum, früher und besser gesehen zu werden! Deutlich wird das im direkten Vergleich bei bewölktem Himmel. Das Auto mit Tagfahrlicht ist schon in großer Entfernung gut auszumachen.

    Trotzdem gibt es auch Ärger - ausgerechnet mit der Polizei! Die verwechselt ab und zu Tagfahrlicht mit Nebelscheinwerfern, die bei guter Sicht nicht eingeschaltet werden dürfen. Deshalb schlägt Volker Lütjen vor, dass wenn man von der Polizei angehalten wird, man die Gutachter-Stellungnahme, die dem Produkt beiliegt, vorzeigt.

    Die Kfz-Versicherungen haben den Nutzen von Tagfahrlicht erkannt. So bietet die AXA ihren Kunden 10 Prozent Rabatt auf den Jahresbeitrag, wenn das Auto mit Tagfahr-Lampen ausgestattet ist. Zusätzlich winkt ein Preisnachlass beim Leuchtenkauf. Ein bislang einmaliges Angebot, das nach Einschätzung von Branchenkennern aber bald Nachahmer finden dürfte.

    Quelle: Rasthaus

    Haben Sie einmal versucht, bei Ihrem Pkw eine Glühbirne zu tauschen? Im Zweifel erleben Sie dabei Ihr blaues Wunder. In manchen Fällen zwingen Hersteller die Kunden dafür sogar noch in die Werkstatt. Schluss damit, sagt die EU, und verlangt von den Autoherstellern per Verordnung künftig mehr Kundenfreundlichkeit beim Birnchentausch. Jeder soll das können - nicht nur die Werkstatt. Die Praxis sieht jedoch noch anders aus.

    Die Birne auszutauschen, dürfte auch beim neuesten Opel Astra laut EU-Verordnung kein Problem mehr sein, schon gar nicht für den technisch versierten Fahrlehrer Markus Voltz. Doch schnell zeigte sich, dass die ganze Sache wohl doch nicht so einfach vonstatten gehen würde. Mit der Anleitung kam der Fahrlehrer schließlich theoretisch ans Ziel. Bei so viel Gefummel hätten die meisten Autofahrer aber wohl längst aufgegeben - dabei sollte der Austausch laut Vorschrift ohne Werkstatt gehen.

    Laut Verordnung muss das Bordwerkzeug ausreichen. Und genau das brauchte Markus Voltz, nachdem er sich die Fingernägel lädiert hatte. Nach einer halben Stunde Arbeit zeigte sich, dass in Bezug auf Kundenfreundlichkeit beim Birnenwechsel am Opel Astra sogar eher ein Rückschritt gemacht wurde. Das Uralt-Modell von 1993 verdeutlicht das: Ein Häkchen wird geöffnet, und schon kann man die Birne herausnehmen und ersetzen. Aber auch dabei gilt grundsätzlich: Die neue Birne nie am Glas anfassen, Fingerabdrücke hinterlassen unsichtbare Schäden.

    Beim Smart heißt es dagegen direkt: „Erneuern der Glühlampen - Lampenwechsel im Smart-Center. Lassen Sie die Glühlampen für die Frontscheinwerfer, die Nebelscheinwerfer und die Innenlampe an der Mittelkonsole nur in Ihrem Smart-Center wechseln.“ Kein Einzelfall - beim Autoclub ACE sind schon viele Beschwerden über hohe Werkstattrechnungen eingegangen.

    Rainer Hillgärtner, Autoclub ACE: „Wir sagen, intelligente Technik ist immer die, die in der Anwendung am einfachsten ist. Das aber ist bei vielen Fabrikaten nicht der Fall, das heißt, hier müssen Werkstattleute ran, um einen simplen Lampenwechsel vorzunehmen. Das ist auch deshalb enttäuschend, weil bei den Autorennen die Fernsehzuschauer sehen, wie schnell Radwechsel passieren, wie schnell man Karosserien wechseln kann. Und bei einer einfachen Lampe soll das nicht möglich sein? Großes Ärgernis!“

    Mit dem Smart musste auch der Fahrlehrer in die Werkstatt. Und den Fachleuten ging es nicht viel besser als ihm zuvor - sie bräuchten eigentlich „Kinderhände und Chirurgenbesteck“.

    Hans-Jürgen Dalferth, Kfz-Meister: „Wir haben da schon lange rumgefummelt. Da arbeitet einer, bis er seinen Arm nicht mehr spürt, dann kommt der Nächste und probiert. Wir sitzen manchmal schon lang dran.“

    Für alle alten Modelle gilt die EU-Verordnung noch nicht, auch nicht für den Renault Modust, der eigentlich nagelneu ist. Die Verordnung ist zwar im August 2006 eingetreten, aber nicht für alle Neuwagen, sondern nur für neu entwickelte Modelle. Die Werkstätten verdienen zwar, doch der Ärger ist absehbar.

    Hans-Jürgen Dalferth: „Wenn der Kunde für die Inspektion bei uns jetzt 71 Euro zahlt und dann für den Birnenwechsel auch 50 Euro, dann steht das in keinem Verhältnis.“

    Wenn Sie schon in die Werkstatt müssen, lassen Sie am besten gleich alle Birnen wechseln, auch Nebelscheinwerfer und Standlicht. Schließlich fallen die Materialkosten kaum ins Gewicht. Die EU-Verordnung jedenfalls ist kaum das Papier wert, solange die Autohersteller den Lampenwechsel noch immer so kompliziert gestalten, dass die Kunden mit oder ohne Vorschrift quasi immer in die Werkstatt müssen.

    Quelle: WDR Servicezeit

    Verlorene Ladung auf Autobahnen verursacht nach Angaben des ADAC immer mehr schwere Unfälle. Allein im vergangenen Jahr waren gefährliche Gegenstände auf den Bundesfernstrassen Ursache von 761 Unfällen mit 213 Schwerverletzten und 10 Toten. Das sind rund 19% mehr als im Jahr 2001, wie der Automobilclub unter Berufung auf das statistische Bundesamt mitteilte. Ursache für die steigende Zahl verlorerner Gegenstände sei vor allem der zunehmende Verkehr. Häufigste Fundstücke sind dem Club zufolge Fahrzeugteile, Spanngurte, Reifen, Holzstücke, Planen und Dachträger. Verloren würden aber auch ganze Matratzen, Sofas und selbst ein herrenloses Schlauchboot sei schon gefunden worden.
    Autofahrer, die ihre Ladung nicht ausreichend sichern, müssen neben einem Bußgeld von 75 Euro auch mit 3 Punkten in Flensburg rechnen.
    Kommt es durch die Hindernisse auf der Strasse zu einem Unfall mit Verletzten, ist sogar eine Strafanzeige mit Geldstrafe und Führerscheinentzug möglich.

    Quelle: Rheinpfalz 22.9.2007

    Bozener Urteil gegen Betreiber der Brenner-Autobahn

    Ein Stau auf der Autobahn ist nicht nur lästig: Den an freier Fahrt gehinderten freien Bürgern fügt er „psychischen, physischen, existenziellen Schaden“ zu. Die Autobahnbetreiber stehen deshalb in der Pflicht, die Betroffenen finanziell zu entschädigen. So jedenfalls hat es eine Bozener Zivilrichterin entschieden; die Sache hat für Italien das Zeug zum Präzedenzfall - mit milliardenschweren Folgen.

    200 Euro „symbolische“ Entschädigung erhält demnach ein Bozener Geschäftsmann, der 2002 auf dem Weg zu einem Kunden in einen 10 km langen Stau geriet. Er argumentierte, die Brenner-Autobahngesellschaft hätte ihn schon bei der Einfahrt über die bereits bestehende, unfallbedingte Behinderung informieren müssen. Da sie dies aber unterlassen habe, habe sie den Benutzern keine Möglichkeit zum Ausweichen gelassen. Der Mann bekam Recht.

    Die SüdtirolerVerbraucherzentrale, die das Verfahren unterstützt hat, meint, angesichts der zahlreichen Störungen und des schlechten Services im italienischen Autobahnnetz sei ein „bahnbrechendes Urteil“ wie dieses „an der Zeit“ gewesen.
    Jedoch: „In Fällen höherer Gewalt, also etwa wenn unmittelbar vor mir ein Unfall passiert, gilt die Entscheidung natürlich nicht“, sagt Geschäftsführer Walther Andreas. Das Urteil sei weit über den konkreten Fall hinaus „ein wichtiger Fingerzeig“ für die Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher.
    „Sobald die Autobahngesellschaft es anficht und in höhere Instanzen geht, dann wird es sogar zum Präzedenzfall“.

    Quelle: Rheinpfalz 22.9.2007