Wird bei einem Fahrzeugaufbruch ein fest eingebautes Navigationsgerät entwendet, kann der Betroffene davon ausgehen, dass die Versicherung den vollen Kaufpreis erstattet, denn für solche Geräte gibt es nach Feststellung des Ombudsmannes, der seit 2001 zwischen Versicherungen und Kunden vermittelt, keinen Gebrauchtmarkt.
Dem Versicherungsnehmer, berichtet der Auto- und Reiseclub weiter, müsse es nach Auffassung des Ombudsmannes jedoch ermöglicht werden, gleichwertigen Ersatz zu erwerben. Nicht versichert seien hingegen mobile Navigationssysteme,die in eine Halterung gesteckt und jederzeit wieder entfernt werden können.
Quelle: Rheinpfalz vom 26.9.07