Beiträge von JulianA3

    Aktuelle, interaktive Informationen schnell und einfach auf PDA oder Smartphone - das verspricht der Audi Pocket Guide. Für den Service wurde die AUDI AG jetzt mit zwei renommierten Design-Preisen ausgezeichnet: dem "red dot award: communication design 2007, Kategorie interactive media" und dem "iF communication design award" in der Kategorie "digital media: Interface". Die interaktive Produktbroschüre verbindet Informationen über alle Audi Modelle mit Multimedia-Elementen und stellt sie auf Windows Mobile basierten Endgeräten dar. Eine einfache Aktualisierungsfunktion bringt die Informationen immer auf den neuesten Stand. Videodownloads, Bildergalerien und Themes zum Verschönern des Start-Menüs sowie die Audi Händlersuche ergänzen das Angebot.

    So funktionierts
    http://www.audi.de/audi/de/de2/er…uided_tour.html

    Im Detail
    http://www.audi.de/audi/de/de2/er…cket_guide.html

    Premiere auf der IAA: Der Audi A5 ist nun auch als 1.8 TFSI und 3.2 FSI Handschalter quattro bestellbar. Beeindruckende Durchzugskraft aus nahezu jedem Drehzahlbereich: Der neue, sehr kompakte 1.8 TFSI-Motor leistet 125 kW/170 PS und beschleunigt den Audi A5 in nur 8,4 Sekunden von 0 auf 100 km/h. Dabei ist er mit 7,1 l/100 km Durchschnittsverbrauch vorbildlich effizient. Der Audi 3.2 FSI Handschalter quattro mit 195 kW/265 PS erscheint mit 6-Gang-Schaltgetriebe und Audi valvelift system. In nur 6,1 Sekunden sprintet der kraftvolle Benziner von 0 auf 100 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 250 km/h (abgeregelt). Der Audi A5 1.8 TFSI ist ab 32.750 Euro, der Audi A5 3.2 FSI Handschalter quattro ab 44.200 Euro erhältlich.

    Zum Audi A5
    http://www.audi.de/audi/de/de2/neuwagen/a5.html

    Audi A5 Konfigurator
    http://ak4-de.audi.de/entry.do?next=…roup&vc=a5coupe

    Audi-Newsletter 09-2007

    Werfen Sie mit uns einen Blick in die automobile Zukunft. Audi tv zeigt aktuelle Bilder vom Messegelände und bietet spannende Einblicke in die vielen Innovationen der Audi Produkte. Wir blicken hinter die Kulissen des Audi Standes und bringen für Sie das Fahrerlebnis des neuen Audi A4 und des Audi A8 auf den Bildschirm. Schalten Sie ein!

    Audi-Messekalender
    http://www.audi.de/audi/de/de2/er…ive/messen.html


    Audi-TV
    http://tv.audi.de/


    Audi-Newsletter 09-2007

    Keine Kompromisse lautet das Motto des neuen Audi RS 6 Avant. Sein kraftvoller Auftritt spricht eine klare Sprache. Die hochwertige Ausstattung, seine innovative Technologie und herausragende Fahrleistung setzen Maßstäbe. Der Audi RS 6 Avant symbolisiert ein Höchstniveau unter den High-Performance-Fahrzeugen. Die Daten sprechen für sich: V10-Ottomotor mit Benzindirekteinspritzung FSI und Biturbo-Aufladung, 5 Liter Hubraum, 650 Nm Drehmoment bei 1.500 bis 6.250 min/1, 426 kW/580 PS Leistung und in 4,6 Sekunden von 0 auf 100 km/h. Wie alle Audi RS Modelle trägt der Kraftprotz die Gene der erfolgreichen Motorsport-Modelle in sich.

    Infos
    http://www.audi.de/audi/de/de2/neuwagen/a6/rs_6.html

    Bildergallerie
    http://www.audi.de/audi/de/de2/neuwagen/a6/rs_6/galerie.html

    Audi-Newsletter 09-2007

    Entdecken Sie seinen Charakter. Nehmen Sie Platz und genießen Sie den großzügigen Innenraum des neuen Audi A4! Mit noch mehr Dynamik und fünf neuen Motoren geht der neue Audi A4 an den Start. Das spannungsreiche Design betont den sportlichen Charakter der Mittelklasse-Limousine. Radstand und Motorhaube wurden bei der jüngsten Generation sportlich verlängert, der Überhang deutlich gekürzt. Komplett neu konzipiert tritt das mit zahlreichen Aluminium-Komponenten gebaute Fahrwerk an. Die Leistungsspanne der angebotenen Motoren reicht von 105 kW/143 PS bis 195 kW/265 PS. Für die Kraftübertragung steht wahlweise ein Sechsganggetriebe, die stufenlose multitronic sowie ein Front- oder quattro-Antrieb bereit. Eine umfangreiche Serienausstattung und die drei neuen Ausstattungslinien stehen zur Wahl: Attraction als hochwertige Basis, Ambition für sportliche Fahrer und Ambiente für den komfortorientierten Anspruch. Der neue Audi A4 geht Ende 2007 in den Handel.

    http://www.audi.de/audi/de/de2/ne…ue_Audi_A4.html

    Audi-Newsletter 09-2007

    Brechen zwei Pferde Nachts aus der Weide aus und laufen auf eine Strasse, wo sie mit einem PKW kollidieren, so hat der Pferdebesitzer 80% des Schadens zu tragen, da sich eine „durch die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens hervorgerufene Gefährdung verwirklicht hat.

    Der Autofahrer wurde mit 20% Mitverschulden belastet, weil er Nachts nur so schnell fahren dürfe, wie es seiner Sichtweite entsprach.

    Az.: LG Verden, 4 O 361/06

    Rundfunkgebühren sind Fernseh- und Radionutzern oft ein Ärgernis. Und mancher hat mit der GEZ schon sein blaues Wunder erlebt. Auskünfte zu den wichtigsten Fragen zu Rechten und Pflichten des Rundfunkteilnehmers.

    Welche Geräte muß ich bei der GEZ anmelden?
    Gezahlt werden muß für alle Geräte, mit denen Radio- oder Fernsehprogramme empfangen werden können. Ausserdem unterliegen grundsätzlich „neuartige Rundfunkgeräte“ (PC mit Radio oder TV-Karte, onlinefähige PC, Handys, Laptops etc.) der Gebührenpflicht. In Privathaushalten fallen sie aber regelmäßig in die Kategorie kostenfreie „Zweitgeräte“ .

    Wie hoch ist die Gebühr?
    Die monatlichen Gebühren betragen für einen Fernseher 17,03.- Euro und für ein Radio 5,52.- Euro. Das Paket (Radio + Fernseher + „neuartiges Rundfunkgerät“) kostet ebenfalls 17,03.- Euro.

    Muß ich ein Gerät im dienstlich genutzten Auto extra anmelden?
    JA. Diese Geräte müssen angemeldet werden, weil sie nicht zu den ausschliesslich privat genutzten Rundfunkgeräten gehören. Das bedeutet, dass zwei Gebühren fällig werden können (bsp 17,03.- Euro für den Fernseher und das Radio in der Wohnung plus 5,52.- Euro für das dienstliche Autoradio.)

    Kann ich bestraft werden, wenn ich keine Gebühren zahle?
    JA. Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag müssen „Beginn und Ende des Bereithaltens zum Empfang unverzüglich angezeigt werden“. Wer das vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt und sich nicht binnen eines Monats (an-)meldet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro bringen kann. Die Gebühren müssen nachgezahlt werden. Dem, der sich weigert, droht ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

    Darf die GEZ bei mir nach unangemeldeten Geräten suchen?
    NEIN: Besteht nach dem „Besuch“ eines GEZ-Vertreters „der begründete Verdacht, dass der Teilnehmer ein Gerät verschweigt“ , so kann die GEZ den Säumigen „zwangsanmelden“.
    Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden und gegebenenfalls vor Gericht gezogen werden.Dann ist es eine Sache des Beweises. Die GEZ bestätigt, sie „suche“ nicht nach nichtangemeldeten Geräten.

    Müssen im Haushalt lebende Kinder ihren Fernseher extra anmelden?
    NEIN: Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben und die Kinder noch kein eigenes Einkommen (Bafög und Ausbildungsvergütung zählen als Einkommen) haben, das ihren Sozialhilferegelsatz (278 Euro monatlich) übersteigt.

    Müssen bei unverheirateten Paaren beide extra zahlen?
    In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte ebenfalls nur für ein Radio und oder ein TV-Gerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Gebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im KFZ als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z Bsp Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und bezahlen.

    Wann verjähren Rundfunkgebühren?
    Grundsätzlich verjährt der Anspruch der Landesrundfunkanstalt auf Rundfunkgebühren in drei Jahren. Die vom Bürger gegebenenfalls erhobene „Einrede der Verjährung“ greift jedoch dann nicht durch, wenn fahrlässig oder vorsätzlich Rundfunkgebühren nicht gezahlt werden, das heißt, wenn er durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde. In diesen Fällen besteht die gesetzliche Möglichkeit für die GEZ, die Rundfunkgebühren im Rahmen der Höchstfrist von 10Jahren nachzufordern.

    Wer kann sich von der Gebühr befreien lassen?
    - Empfänger von Sozialhilfe
    - Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II ( Hartz IV ).
    - Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben
    - Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe, die nicht bei den Eltern leben
    - Blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
    - Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
    - Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Grad beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.

    Der Antrag geht an die

    GEZ
    50656 Köln

    Das Antragformular gibt es bei der Gemeinde-, Stadt-, oder Kreisverwaltung oder ist online abrufbar.


    Kann ich mich bei der GEZ abmelden, wenn ich
    a) keinen Fernseher mehr habe oder
    b) b) einen längeren Urlaub mache ?

    a) JA. Die Abmeldung wirkt vom Nachfolgemonat der Abmeldung an. BSP:
    Abgabe des Gerätes im September, ab Oktober ist der Teilnehmer befreit. Stehen noch bereits gezahlte Monatsbeiträge aus, so werden sie erstattet

    b) NEIN. Allein die Abwesenheit wegen Urlaubs oder Auslandsaufenthalts beendet nicht „das Bereithalten“ der Rundfunkempfangsgeräte. Das Gesetz macht die Gebührenpflicht nicht vom tatsächlichen Gebrauch der Geräte abhängig, so dass nur dann abgemeldet werden kann, wenn während der Abwesenheit die Rundfunkgeräte nicht „zum Empfang bereitgehalten“ werden.

    Muß ich den Zweitfernseher in der Ferienwohnung extra anmelden?
    JA: Für Geräte in einer Zweitwohnung ( Ferienwohnung, Wochenendhaus, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen, Gartenlauben) besteht eine zusätzliche Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den zu Hause bereits angemeldeten Geräten.

    Muß ich mein Navigationsgerät anmelden?
    JA, aber nur dann, wenn es ein mit einem Rundfunkempfangsteil oder mit einem Internetzugang ausgestattet ist. Navigationsgeräte mit einem Radioempfangsteil in ausschliesslich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug angemeldet ist, bereits für den Privathaushalt ein Radio angemeldet hat.

    Diese Regelung gilt ebenfalls für Navigationsgeräte mit einem Fernsehempfangsteil, wenn bereits ein Fernsehgerät angemeldet ist. Navigationsgeräte mit einem Internetzugang sind nicht gebührenpflichtig, wenn bereits herkömmliche Rundfunkgeräte angemeldet sind.


    Quelle: Rheinpfalz vom 11.9.2007

    Schrittempo, also höchstens 7km/h, dürfen Autos, Motor- und Fahrräder in so genannten Spielstrassen fahren.
    Nach Beobachtungen des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) verhalten sich aber viele Verkehrsteilnehmer falsch.
    „In solchen verkehrsberuhigten Zonen dürfen sich Fußgänger und besonders Kinder ungefährdet auf der Strasse aufhalten. Sie können die Fahrbahn in voller Breite nutzen, Fahrzeuge dürfen Füßgänger nicht behindern und müssen notfalls warten, sonst droht ein Bußgeld“
    Petra Schmucker, Juristin des Automobilclubs AvD, erläutert die Folgen zu flotter Fahrt:
    „In Spielstrassen gelten dieselben Regeln wie auf anderen Strassen innerorts. Bereits bei einer Tempoüberschreitung von mehr als 30km/h droht nach dem Bußgeldkatalog ein Fahrverbot“

    Wer statt des erlaubten Tempos von 7km/h mit Tempo 30 unterwegs ist, muss mit 50 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
    „ Im Zweifel“, rät die Rechtsanwältin „runter vom Tempo, denn nicht jeder Tacho zeigt so niedrige Geschwindigkeiten an.“
    Eine blaue Tafel mit Kindern, Auto und Haus markiert Anfang und Ende des Bereiches, in dem Kinder und Fußgänger absolute Vorfahrt haben.
    Sie dürfen ihrerseits die Autofahrer nicht unnötig behindern. Parken ist in Spielstrassen nur auf gekennzeichneten Flächen zulässig.
    Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen ist erlaubt.

    Quelle: Rheinpfalz vom 11.9.2007

    Kennt wer diesen Film schon?

    Da wird gezeigt wie ein A3 Sportback produziert wird.

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    Gibt es sowas auch vom A6 ?

    Abzocker Abschlepper

    Wie man sich wehrt, wenn das Auto am Haken ist

    Sie kommen mit Einbruch der Dunkelheit, geben sich unauffällig und ihren Adleraugen entgeht kein Sünder. Fahndungstrupps, die Falschparker aufspüren, werden überwiegend im Auftrag von Handelsketten, Supermärkten oder Behörden aktiv. Deren Parkflächen werden in Anbetracht des mangelhaften Angebots an Parkraum von Fremdparkern missbraucht. Und für die kann dieser Spaß teuer werden:

    Widerrechtlich auf einem Privatgrundstück sollen auch Rolf und Heidi Eppinger geparkt haben. Eigentlich wollten sie nur kurz ins Fitnessstudio, dann zum Einkaufen in den Edeka daneben. Doch weil vor dem Fitnessstudio keine Plätze frei waren, parkten sie gleich bei dem Markt. Das wird schon kein Problem sein, dachten sie. Schließlich gab es dort genügend Platz. Doch als sie nach dem Training wieder kommen, ist ihr Auto weg. Zuerst gehen die beiden von einem Diebstahl aus, doch schnell spricht sie ein Mann an: Der Wagen sei abgeschleppt, und ohne Herausgabe der Personalien erfahren die Besitzer nicht, wo er jetzt steht.

    Ein paar hundert Meter weiter finden die Eppingers ihr Auto wieder, einfach am Straßenrand abgestellt. Hinter dem Scheibenwischer befindet sich die Rechnung. Fast 260,- Euro werden verlangt: Abschleppkosten inklusive Samstags- und Nachtzuschlag.

    Rolf Eppinger:

    "Ich finde das sehr überteuert, für das, dass das Auto nur um die Kurve rumgeschleppt worden ist. 260 Euro ist zu viel. Und es ist auch noch ein Nacht- beziehungsweise Samstagszuschlag ausgewiesen, der vormittags um 11.00 Uhr nicht nachvollziehbar ist."

    Absender der Rechnung ist die Münchner Firma Schlepp-Co. "Wir machen Platz da!" - so der Werbeslogan. Seit wenigen Wochen nennt sich das Unternehmen nun Parkräume KG. Der Service: Unliebsame Fremdparker zu entfernen. Die Kunden sind Supermärkte, Krankenhäuser, Geschäftsleute, und zwar bundesweit.

    Susanne Sabielny, ADAC-Juristin:

    "Normalerweise ist es so, dass der Nutzungsberechtigte, also der Parkplatzinhaber, natürlich ein Interesse hat, dass sein Parkplatz frei ist. Dass wirklich nur Kunden parken. Und wenn Leute dort parken, die dort eigentlich nicht parken dürfen, dann hat er eigentlich ein Recht, dass er die Fahrzeuge zur Not eben auch abschleppen lässt, aber er macht das ja nicht selbst, sondern er schaltet eine Firma ein, und das Ganze ist rechtlich sehr schwierig und unserer Auffassung nach eigentlich nicht gerechtfertigt."

    Geschäftszweck dieser Firmen ist, an Fremdparkern Geld zu verdienen. Zahlen müssen die Abgeschleppten. Immerhin könnte das zu Übereifer verleiten. Auch Pia Holzmann hat es vor wenigen Wochen erwischt. Kurz vor Ladenschluss ging sie noch schnell zum Einkaufen. Als sie zurückkehrte, sprang ihr Auto nicht mehr an.

    Pia Holzmann:

    "Ich hab den Zettel an das Auto gehängt, dass ich es am nächsten Tag hol, weil es nicht mehr angesprungen ist. Bin am nächsten Tag gegen Mittag hin. Dann war das Auto weg. Ich hab den Abschleppwagen noch fahren sehen. Und hab mir gedacht, oh Gott, meins ist wahrscheinlich jetzt auch abgeschleppt."

    Auch ihr Wagen steht danach nur ein paar Straßen entfernt. Durch Zufall findet ihn Pia Holzmann wieder - natürlich mit einer saftigen Rechnung. 260 Euro soll sie zahlen. Dabei sind für das Abschleppen eigentlich 190 Euro ortsüblich. Beim ADAC häufen sich inzwischen die Beschwerden. Gegen die Firma Schlepp-Co beziehungsweise Parkräume KG will der Automobilclub jetzt einen Musterprozess führen.

    Susanne Sabielny:

    "Zum einen kann man die Rechnung an sich überprüfen und somit angreifen, weil pauschal irgendwas abgerechnet wird. Da ist die Frage, wo ist die Grenze, 300 Euro, 400 Euro, und das scheint uns auch zu pauschal. Das nächste, was wir angreifen ist, dass jede Abschleppmaßnahme auf ihre Notwendigkeit, auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden muss, und da stellt sich die Frage in dem Fall von Schlepp-Co, am Supermarkt zum Beispiel, gegen 22.00 Uhr, ist es denn wirklich notwendig, da noch abschleppen zu lassen."

    Viele Kunden zahlen, weil sie keinen Ärger bekommen wollen. Der Ratschlag des ADAC: die Rechnung vorher überprüfen lassen, etwa von einem Anwalt oder einem Automobilclub. Auch Pia Holzmann hat sich an einen Anwalt gewandt. Der widerspricht der Rechnung, denn ob die Abschleppmaßnahme bei ihr tatsächlich notwendig war, ist fraglich.

    Pia Holzmann:

    "Ich hab auch nachts kein einziges Schild gesehen, dass man da nicht stehen darf, und da kommt man dann auch nicht auf die Idee, dass man da abgeschleppt wird, vor allem, wenn ich einen Zettel hinhänge, dass ich das Auto am nächsten Tag wieder hole. Also für mich war das was Neues."

    Bis jetzt hat sich das Unternehmen noch nicht wieder bei Pia Holzmann gemeldet. Doch eines steht für sie fest: Zahlen wird sie auf keinen Fall.

    QUELLE: Rasthaus

    Audi Newsletter

    Mit dem Online-Special für den Audi A4 können Sie Ihre persönliche Traum-Probefahrt gewinnen. Sie haben die Möglichkeit, eine Route überall auf der Welt vorzuschlagen. Überzeugen Sie uns mit Fotos und guten Argumenten, warum Ihre Route am besten zum Audi A4 passt. Mit ein wenig Glück gewinnen Sie die Probefahrt Ihres Lebens und erleben den Audi A4 auf Ihrer persönlichen Wunsch-Route. Darüber hinaus erfahren Sie regelmäßig alle Neuigkeiten zum Audi A4 und seinen Erlebnissen bei A4 Global Drives.

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    http://www.audi.de/audi/de/de2/neuwagen/a4.html

    Bekam auch einen Brief von AUDI

    Zitat:
    Der neue Audi A5 TV-Spot zeigt den kunstvollen Flug eines Lenkdrachens, der von zwei Audi A5 mit präzisen Lenkbewegungen gesteuert wird. In faszinierenden, authentischen Aufnahmen wird das Fahrerlebnis im Audi A5 inszeniert. Im aktualisierten Audi A5 Online-Special können Sie jetzt nicht nur den TV-Spot, sondern auch die "extended" Version sehen. Blicken Sie auch hinter die Kulissen der Werbefilmproduktion und erleben Sie, wie der spektakuläre Stunt mit dem Lenkdrachen gedreht wurde. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den von der Schweizer Band Yello eigens komponierten Soundtrack herunterzuladen oder eine der exklusiven limitierten CD-Editions von Yello zu gewinnnen.

    Audi A5 Online-Special

    http://microsites.audi.com/audia5/html/index.php?lang=de

    Modelljahr 2008 ab KW22-23/2007):

    Alle Audis haben jetzt Textilfußmatten vorn + hinten serienmäßig.

    * + Option: All season Reifen 17-Zoll
    * + Gurtwarnung Einschaltschwelle > 25 km/h
    * + neues Serviceintervallkonzept (Trennung von Öwechsel und Service)
    * + Einsatz neuer Batterie in Basisfzg. (1.6 MPI - 1.8 TFSI)
    * + Einsatz gekröpftes Bremspedal für alle Linkslenker Automaten (Veränderung des Abstands zwischen Brems- und Gaspedal)
    * + Akustikmaßnahmen 1.9 TDI und 2.0 TDI (optimiertes Rundlager der Pendelstütze)
    * + Einsatz Interlock Funktion für A3 Handschalter - d.h. Fzg. kann nur mit durchgetretener Kupplung gestartet werden
    * + Eissilber
    * + Tiefseeblau

    * - Lichtsilber
    * - Moroblau
    * - Optikpaket (S3)
    * - Aussenspiegel in Wagenfarbe (S3)

    Angebotsänderungen der quattro GmbH

    * + Angebotsänderung S line Sportpaket plus: Sitzbezug ist nicht mehr Paketinhalt, muss extra hinzubestellt werden
    * + Einsatz neuer Sitzbezug für das S line Sportpaket plus Leder Vienna mit S line Prägung in den Lehnen der Vordersitze
    * + Aluminium-Gussräder im 7-Doppelspeichen-Design, in Titanoptik, Audi exclusive; Größe 9 J x 18 mit Reifen 255/35 R 18

    * - Entfall: Aluminium-Gussräder im 14-Speichen-Design, Audi exclusive; Größe 7,5J x 18 mit Reifen 225/40 R 18
    * - Lederausstattung Audi exclusive Feinnappa nur noch in Verbindung mit Sportsitz PYA

    Bei schweren Unfällen auf der Autobahn sind sie oft nicht wegzudenken, die Gaffer, Schaulustigen oder Katastrophentouristen. Oft behindern sie die Rettungskräfte und damit eine schnelle und effektive Hilfeleistung. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) kann allerdings in solchen Fällen das Katastrophenschutzgesetz angewendet werden, um diese Personen durch Androhung drastischer Maßnahmen vom Unfallort fernzuhalten. DEmnach haben Katastrophenschutzbehörden, Einsatzleiter, in Eilfällen auch andere Rettungskräfte die Möglichkeit, Personen, die Rettungsarbeiten behindern, von der Unfallstelle zu verweisen. Wer dieser Aufforderung nicht Folge leistet, und die Einsatzkräfte weiter behindert, kann mit einem Bußgeld bis zu 5000.- Euro belegt werden.
    Vor Ort heisst das: Bis zum Eintreffen der Polizei hat ein Rettungssanitäter, Rettungsassistent, Notarzt, Pilot, Feuerwehr oder THW-Helfer die Weisungsbefugnis. Ihnen ist Folge zu leisten swie Polizisten.

    Gerichte sprechen Businsassen, die durch scharfe Bremsmanöver verletzt werden, dann Schadenersatz zu, wenn sie sich direkt nach dem Einsteigen und während der gesamten Fahrt einen sicheren Halt gesucht haben. Darauf verweist die Arag-Rechtsschutzversicherung. Allerdings sei der sichere Halt bei stehenden Gästen oft schwer nachweisbar. Anders liege der Fall bei sitzenden Fahrgästen. In einem konkreten Fall sei ein Businsasse bei einer Vollbremsung vom Sitz gefallen und habe sich verletzt. Das Oberlandesgericht München habe der Krankenversicherung des Unglücksraben Schadensersatz zugesprochen. Der Argumentation des Busunternehmers, der Fahrgast hätte in dem kaum besetzten Bus einen besonders sicheren Sitz mit zusätzlicher Möglichkeit zum Festhalten wählen können, wollten die Richter nicht folgen, heisst es in der Mitteilung der Versicherung weiter.

    (Az.: 24 U 617/05)

    Die Tricks der Autovermieter

    Einfach und unkompliziert soll es sein, ein Auto zu mieten, verspricht die Werbung. Vom Wochenend-Special, bis hin zum Umzugswagen, fehlt das richtige Auto - kein Problem, es kann gemietet werden. Doch Vorsicht, ein Mietwagen kann in Sachen Geld schnell zum Fass ohne Boden werden, denn viele "Rundumsorglospakete" sind Mogelpackungen.

    Diese schlechte Erfahrung machte auch Thomas Beck. Der Informatiker mietete sich einen Wagen für die Dienstreise. Nach einigen hundert Kilometern verlor der rechte Vorderreifen Luft, mit dem Platten schaffte es der Fahrer noch bis zur nächsten Haltemöglichkeit. Ärgerlich, doch immerhin stand schnell ein Ersatzwagen bereit. Na ja, alles kein Problem, denn um die Kosten kümmert sich doch die Versicherung, dachte sich der Sixt-Kunde. Doch einige Wochen später flatterte ihm eine Rechnung des Unternehmens ins Haus. Für Reifen und Reparatur sollte er rund 700 Euro zahlen.

    Thomas Beck:

    "Als ich den Brief von Sixt gelesen habe, war ich schon sehr überrascht. Ich dachte eigentlich, ich habe eine Selbstbeteiligung abgeschlossen, die reduziert, mir kann nichts passieren. Ich ging auch fest davon aus, dass es ein Irrtum sein müsste, dass die irgendwas falsch auf die Reihe bekommen haben. Ich habe dann angerufen, aber die meinten, das sei so völlig in Ordnung, ich müsste Reifenschäden zahlen. Reifenschäden und die Folgen."

    Und so scheint es vielen Kunden zu gehen. Sie wissen gar nicht genau, zu welchen Konditionen sie einen Wagen anmieten. Wie so oft steckt der Teufel im Kleingedruckten. Ein Problem der "bequemen" Mieter, oder wird man von den Vermietern nicht gut beraten? Am Flughafen Berlin fragen wir bei den Kunden nach: Die meisten wissen kaum etwas darüber, was sie bei Unfällen selbst zahlen müssten. Aufgeklärt wurden die Befragten anscheinend nicht von ihrem Anbieter. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - so auch im Fall Thomas Beck. Anwalt Peter Düsel ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und erklärt, warum gezahlt werden muss.

    Peter Düsel:

    "Herr Beck muss den Schaden am Mietwagen zahlen, obwohl er einen Haftungsausschluss unterzeichnet hat. Der Schaden ist aber deswegen nicht umfasst, weil es an einer äußeren Einwirkung gefehlt hat und von daher kein Unfall im Sinne der Vertragsbedingungen vorgelegen hat. Das ist im konkreten Fall korrekt und bei den meisten Vermietern ähnlich geregelt."

    Ausgenommen bei den Vermietern sind meist Brems-, Bruch- und Betriebsschäden, also falsche Bedienung, Schäden durch verrutschte Ladung oder ein platter Reifen - dann zahlt der Mieter. Wäre Thomas Beck mit dem defekten Reifen in die Leitplanke gerauscht, hätte er kurioserweise nur die Selbstbeteiligung zahlen müssen. Bei einer Reifenpanne mit Unfall nämlich wirkt "mechanische Gewalt" von außen auf das Auto ein, und da muss die Vollkasko einspringen. Eine Vertragsregelung, die viele Wagenmieter nicht verstehen und die den Versicherungsbetrug geradezu herausfordert.

    Auf unsere Anfrage zum Fall Beck teilt SIXT mit: "Sixt ist bislang davon ausgegangen, dass bei seinen Kunden hinlänglich bekannt ist, dass reine Reifenschäden nicht vom Kaskoversicherungsschutz abgedeckt sind." Das Unternehmen will in Zukunft prüfen, ob die Kunden besser aufgeklärt werden müssen.

    Peter Düsel:

    "Die Verträge der einzelnen Autovermieter können durchaus unterschiedlich gestaltet sein. Als Automieter sollte man grundsätzlich darauf achten, worauf man im Schadensfall im einzelnen sitzen bleibt."

    Bei Mietwagen gibt es keine Absicherung gegen alle Schäden. Selbst wer eine Vollkaskoversicherung abschließt, ist vor teuren Nachforderungen nicht sicher. Das Kleingedruckte in den Verträgen liest man daher besser immer komplett.

    Quelle: Rasthaus