Beiträge von JulianA3

    Abzocker Abschlepper

    Wie man sich wehrt, wenn das Auto am Haken ist

    Sie kommen mit Einbruch der Dunkelheit, geben sich unauffällig und ihren Adleraugen entgeht kein Sünder. Fahndungstrupps, die Falschparker aufspüren, werden überwiegend im Auftrag von Handelsketten, Supermärkten oder Behörden aktiv. Deren Parkflächen werden in Anbetracht des mangelhaften Angebots an Parkraum von Fremdparkern missbraucht. Und für die kann dieser Spaß teuer werden:

    Widerrechtlich auf einem Privatgrundstück sollen auch Rolf und Heidi Eppinger geparkt haben. Eigentlich wollten sie nur kurz ins Fitnessstudio, dann zum Einkaufen in den Edeka daneben. Doch weil vor dem Fitnessstudio keine Plätze frei waren, parkten sie gleich bei dem Markt. Das wird schon kein Problem sein, dachten sie. Schließlich gab es dort genügend Platz. Doch als sie nach dem Training wieder kommen, ist ihr Auto weg. Zuerst gehen die beiden von einem Diebstahl aus, doch schnell spricht sie ein Mann an: Der Wagen sei abgeschleppt, und ohne Herausgabe der Personalien erfahren die Besitzer nicht, wo er jetzt steht.

    Ein paar hundert Meter weiter finden die Eppingers ihr Auto wieder, einfach am Straßenrand abgestellt. Hinter dem Scheibenwischer befindet sich die Rechnung. Fast 260,- Euro werden verlangt: Abschleppkosten inklusive Samstags- und Nachtzuschlag.

    Rolf Eppinger:

    "Ich finde das sehr überteuert, für das, dass das Auto nur um die Kurve rumgeschleppt worden ist. 260 Euro ist zu viel. Und es ist auch noch ein Nacht- beziehungsweise Samstagszuschlag ausgewiesen, der vormittags um 11.00 Uhr nicht nachvollziehbar ist."

    Absender der Rechnung ist die Münchner Firma Schlepp-Co. "Wir machen Platz da!" - so der Werbeslogan. Seit wenigen Wochen nennt sich das Unternehmen nun Parkräume KG. Der Service: Unliebsame Fremdparker zu entfernen. Die Kunden sind Supermärkte, Krankenhäuser, Geschäftsleute, und zwar bundesweit.

    Susanne Sabielny, ADAC-Juristin:

    "Normalerweise ist es so, dass der Nutzungsberechtigte, also der Parkplatzinhaber, natürlich ein Interesse hat, dass sein Parkplatz frei ist. Dass wirklich nur Kunden parken. Und wenn Leute dort parken, die dort eigentlich nicht parken dürfen, dann hat er eigentlich ein Recht, dass er die Fahrzeuge zur Not eben auch abschleppen lässt, aber er macht das ja nicht selbst, sondern er schaltet eine Firma ein, und das Ganze ist rechtlich sehr schwierig und unserer Auffassung nach eigentlich nicht gerechtfertigt."

    Geschäftszweck dieser Firmen ist, an Fremdparkern Geld zu verdienen. Zahlen müssen die Abgeschleppten. Immerhin könnte das zu Übereifer verleiten. Auch Pia Holzmann hat es vor wenigen Wochen erwischt. Kurz vor Ladenschluss ging sie noch schnell zum Einkaufen. Als sie zurückkehrte, sprang ihr Auto nicht mehr an.

    Pia Holzmann:

    "Ich hab den Zettel an das Auto gehängt, dass ich es am nächsten Tag hol, weil es nicht mehr angesprungen ist. Bin am nächsten Tag gegen Mittag hin. Dann war das Auto weg. Ich hab den Abschleppwagen noch fahren sehen. Und hab mir gedacht, oh Gott, meins ist wahrscheinlich jetzt auch abgeschleppt."

    Auch ihr Wagen steht danach nur ein paar Straßen entfernt. Durch Zufall findet ihn Pia Holzmann wieder - natürlich mit einer saftigen Rechnung. 260 Euro soll sie zahlen. Dabei sind für das Abschleppen eigentlich 190 Euro ortsüblich. Beim ADAC häufen sich inzwischen die Beschwerden. Gegen die Firma Schlepp-Co beziehungsweise Parkräume KG will der Automobilclub jetzt einen Musterprozess führen.

    Susanne Sabielny:

    "Zum einen kann man die Rechnung an sich überprüfen und somit angreifen, weil pauschal irgendwas abgerechnet wird. Da ist die Frage, wo ist die Grenze, 300 Euro, 400 Euro, und das scheint uns auch zu pauschal. Das nächste, was wir angreifen ist, dass jede Abschleppmaßnahme auf ihre Notwendigkeit, auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden muss, und da stellt sich die Frage in dem Fall von Schlepp-Co, am Supermarkt zum Beispiel, gegen 22.00 Uhr, ist es denn wirklich notwendig, da noch abschleppen zu lassen."

    Viele Kunden zahlen, weil sie keinen Ärger bekommen wollen. Der Ratschlag des ADAC: die Rechnung vorher überprüfen lassen, etwa von einem Anwalt oder einem Automobilclub. Auch Pia Holzmann hat sich an einen Anwalt gewandt. Der widerspricht der Rechnung, denn ob die Abschleppmaßnahme bei ihr tatsächlich notwendig war, ist fraglich.

    Pia Holzmann:

    "Ich hab auch nachts kein einziges Schild gesehen, dass man da nicht stehen darf, und da kommt man dann auch nicht auf die Idee, dass man da abgeschleppt wird, vor allem, wenn ich einen Zettel hinhänge, dass ich das Auto am nächsten Tag wieder hole. Also für mich war das was Neues."

    Bis jetzt hat sich das Unternehmen noch nicht wieder bei Pia Holzmann gemeldet. Doch eines steht für sie fest: Zahlen wird sie auf keinen Fall.

    QUELLE: Rasthaus

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    Bekam auch einen Brief von AUDI

    Zitat:
    Der neue Audi A5 TV-Spot zeigt den kunstvollen Flug eines Lenkdrachens, der von zwei Audi A5 mit präzisen Lenkbewegungen gesteuert wird. In faszinierenden, authentischen Aufnahmen wird das Fahrerlebnis im Audi A5 inszeniert. Im aktualisierten Audi A5 Online-Special können Sie jetzt nicht nur den TV-Spot, sondern auch die "extended" Version sehen. Blicken Sie auch hinter die Kulissen der Werbefilmproduktion und erleben Sie, wie der spektakuläre Stunt mit dem Lenkdrachen gedreht wurde. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den von der Schweizer Band Yello eigens komponierten Soundtrack herunterzuladen oder eine der exklusiven limitierten CD-Editions von Yello zu gewinnnen.

    Audi A5 Online-Special

    http://microsites.audi.com/audia5/html/index.php?lang=de

    Modelljahr 2008 ab KW22-23/2007):

    Alle Audis haben jetzt Textilfußmatten vorn + hinten serienmäßig.

    * + Option: All season Reifen 17-Zoll
    * + Gurtwarnung Einschaltschwelle > 25 km/h
    * + neues Serviceintervallkonzept (Trennung von Öwechsel und Service)
    * + Einsatz neuer Batterie in Basisfzg. (1.6 MPI - 1.8 TFSI)
    * + Einsatz gekröpftes Bremspedal für alle Linkslenker Automaten (Veränderung des Abstands zwischen Brems- und Gaspedal)
    * + Akustikmaßnahmen 1.9 TDI und 2.0 TDI (optimiertes Rundlager der Pendelstütze)
    * + Einsatz Interlock Funktion für A3 Handschalter - d.h. Fzg. kann nur mit durchgetretener Kupplung gestartet werden
    * + Eissilber
    * + Tiefseeblau

    * - Lichtsilber
    * - Moroblau
    * - Optikpaket (S3)
    * - Aussenspiegel in Wagenfarbe (S3)

    Angebotsänderungen der quattro GmbH

    * + Angebotsänderung S line Sportpaket plus: Sitzbezug ist nicht mehr Paketinhalt, muss extra hinzubestellt werden
    * + Einsatz neuer Sitzbezug für das S line Sportpaket plus Leder Vienna mit S line Prägung in den Lehnen der Vordersitze
    * + Aluminium-Gussräder im 7-Doppelspeichen-Design, in Titanoptik, Audi exclusive; Größe 9 J x 18 mit Reifen 255/35 R 18

    * - Entfall: Aluminium-Gussräder im 14-Speichen-Design, Audi exclusive; Größe 7,5J x 18 mit Reifen 225/40 R 18
    * - Lederausstattung Audi exclusive Feinnappa nur noch in Verbindung mit Sportsitz PYA

    Bei schweren Unfällen auf der Autobahn sind sie oft nicht wegzudenken, die Gaffer, Schaulustigen oder Katastrophentouristen. Oft behindern sie die Rettungskräfte und damit eine schnelle und effektive Hilfeleistung. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) kann allerdings in solchen Fällen das Katastrophenschutzgesetz angewendet werden, um diese Personen durch Androhung drastischer Maßnahmen vom Unfallort fernzuhalten. DEmnach haben Katastrophenschutzbehörden, Einsatzleiter, in Eilfällen auch andere Rettungskräfte die Möglichkeit, Personen, die Rettungsarbeiten behindern, von der Unfallstelle zu verweisen. Wer dieser Aufforderung nicht Folge leistet, und die Einsatzkräfte weiter behindert, kann mit einem Bußgeld bis zu 5000.- Euro belegt werden.
    Vor Ort heisst das: Bis zum Eintreffen der Polizei hat ein Rettungssanitäter, Rettungsassistent, Notarzt, Pilot, Feuerwehr oder THW-Helfer die Weisungsbefugnis. Ihnen ist Folge zu leisten swie Polizisten.

    Gerichte sprechen Businsassen, die durch scharfe Bremsmanöver verletzt werden, dann Schadenersatz zu, wenn sie sich direkt nach dem Einsteigen und während der gesamten Fahrt einen sicheren Halt gesucht haben. Darauf verweist die Arag-Rechtsschutzversicherung. Allerdings sei der sichere Halt bei stehenden Gästen oft schwer nachweisbar. Anders liege der Fall bei sitzenden Fahrgästen. In einem konkreten Fall sei ein Businsasse bei einer Vollbremsung vom Sitz gefallen und habe sich verletzt. Das Oberlandesgericht München habe der Krankenversicherung des Unglücksraben Schadensersatz zugesprochen. Der Argumentation des Busunternehmers, der Fahrgast hätte in dem kaum besetzten Bus einen besonders sicheren Sitz mit zusätzlicher Möglichkeit zum Festhalten wählen können, wollten die Richter nicht folgen, heisst es in der Mitteilung der Versicherung weiter.

    (Az.: 24 U 617/05)

    Die Tricks der Autovermieter

    Einfach und unkompliziert soll es sein, ein Auto zu mieten, verspricht die Werbung. Vom Wochenend-Special, bis hin zum Umzugswagen, fehlt das richtige Auto - kein Problem, es kann gemietet werden. Doch Vorsicht, ein Mietwagen kann in Sachen Geld schnell zum Fass ohne Boden werden, denn viele "Rundumsorglospakete" sind Mogelpackungen.

    Diese schlechte Erfahrung machte auch Thomas Beck. Der Informatiker mietete sich einen Wagen für die Dienstreise. Nach einigen hundert Kilometern verlor der rechte Vorderreifen Luft, mit dem Platten schaffte es der Fahrer noch bis zur nächsten Haltemöglichkeit. Ärgerlich, doch immerhin stand schnell ein Ersatzwagen bereit. Na ja, alles kein Problem, denn um die Kosten kümmert sich doch die Versicherung, dachte sich der Sixt-Kunde. Doch einige Wochen später flatterte ihm eine Rechnung des Unternehmens ins Haus. Für Reifen und Reparatur sollte er rund 700 Euro zahlen.

    Thomas Beck:

    "Als ich den Brief von Sixt gelesen habe, war ich schon sehr überrascht. Ich dachte eigentlich, ich habe eine Selbstbeteiligung abgeschlossen, die reduziert, mir kann nichts passieren. Ich ging auch fest davon aus, dass es ein Irrtum sein müsste, dass die irgendwas falsch auf die Reihe bekommen haben. Ich habe dann angerufen, aber die meinten, das sei so völlig in Ordnung, ich müsste Reifenschäden zahlen. Reifenschäden und die Folgen."

    Und so scheint es vielen Kunden zu gehen. Sie wissen gar nicht genau, zu welchen Konditionen sie einen Wagen anmieten. Wie so oft steckt der Teufel im Kleingedruckten. Ein Problem der "bequemen" Mieter, oder wird man von den Vermietern nicht gut beraten? Am Flughafen Berlin fragen wir bei den Kunden nach: Die meisten wissen kaum etwas darüber, was sie bei Unfällen selbst zahlen müssten. Aufgeklärt wurden die Befragten anscheinend nicht von ihrem Anbieter. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - so auch im Fall Thomas Beck. Anwalt Peter Düsel ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und erklärt, warum gezahlt werden muss.

    Peter Düsel:

    "Herr Beck muss den Schaden am Mietwagen zahlen, obwohl er einen Haftungsausschluss unterzeichnet hat. Der Schaden ist aber deswegen nicht umfasst, weil es an einer äußeren Einwirkung gefehlt hat und von daher kein Unfall im Sinne der Vertragsbedingungen vorgelegen hat. Das ist im konkreten Fall korrekt und bei den meisten Vermietern ähnlich geregelt."

    Ausgenommen bei den Vermietern sind meist Brems-, Bruch- und Betriebsschäden, also falsche Bedienung, Schäden durch verrutschte Ladung oder ein platter Reifen - dann zahlt der Mieter. Wäre Thomas Beck mit dem defekten Reifen in die Leitplanke gerauscht, hätte er kurioserweise nur die Selbstbeteiligung zahlen müssen. Bei einer Reifenpanne mit Unfall nämlich wirkt "mechanische Gewalt" von außen auf das Auto ein, und da muss die Vollkasko einspringen. Eine Vertragsregelung, die viele Wagenmieter nicht verstehen und die den Versicherungsbetrug geradezu herausfordert.

    Auf unsere Anfrage zum Fall Beck teilt SIXT mit: "Sixt ist bislang davon ausgegangen, dass bei seinen Kunden hinlänglich bekannt ist, dass reine Reifenschäden nicht vom Kaskoversicherungsschutz abgedeckt sind." Das Unternehmen will in Zukunft prüfen, ob die Kunden besser aufgeklärt werden müssen.

    Peter Düsel:

    "Die Verträge der einzelnen Autovermieter können durchaus unterschiedlich gestaltet sein. Als Automieter sollte man grundsätzlich darauf achten, worauf man im Schadensfall im einzelnen sitzen bleibt."

    Bei Mietwagen gibt es keine Absicherung gegen alle Schäden. Selbst wer eine Vollkaskoversicherung abschließt, ist vor teuren Nachforderungen nicht sicher. Das Kleingedruckte in den Verträgen liest man daher besser immer komplett.

    Quelle: Rasthaus

    Im Highspeed-Oval der DEKRA am Lausitzring treten vier Fahrzeugpaare an zum Getriebevergleich. Die identisch motorisierten Benziner sind jeweils einmal mit Handschaltung, einmal mit Automatik ausgestattet. Beurteilt werden subjektive Fahreindrücke wie Bedienung, Fahrleistungen und Schaltkomfort. Messgeräte ermitteln Spritverbrauch und Abgasemissionen. Die Techniken an Bord sind das Neueste, was derzeit auf dem Getriebesektor angeboten wird.

    Das Direktschaltgetriebe von Volkswagen besteht aus zwei automatisierten Teilgetrieben mit jeweils eigener Kupplung. Im zweiten Getriebe ist permanent der Gang vorgewählt, der auf denjenigen folgt, der im ersten Getriebe gerade aktiv ist. Dadurch schaltet das DSG ruckfrei, ohne Drehzahlverluste, mit hohem Wirkungsgrad und schneller als jeder Handschalter. Das steigert überzeugend den Komfort ohne Einbußen bei der Dynamik. Der einzige Nachteil des Systems ist der Aufpreis: 1.700 Euro im Vergleich zum Handschalter sind in der Golf-Klasse viel Geld. Das schreckt viele ab.

    Audis stufenloses CVT hat technisch betrachtet in Sachen Komfort und Effizienz das größte Potenzial. Da statt mehrerer Zahnräder verstellbare Keilriemen die Veränderung der Übersetzung übernehmen, läuft der Motor praktisch ohne Schaltvorgänge, immer mit optimaler, also überwiegend niedriger Drehzahl. Weil dieser Gummibandeffekt irritieren kann, haben die Entwickler einzelne Gänge simuliert, als ob von Hand geschaltet würde. Diese manuellen Eingriffe sind bei fast allen modernen Automatikgetrieben möglich, verschlechtern allerdings den Wirkungsgrad. Das Problem des CVT liegt außerdem bei Preis und Akzeptanz. 2.000 Euro sind den meisten Käufern zu viel. Auch deshalb ist das CVT trotz der vielen Vorteile streng genommen ein Auslaufmodell.

    Für die automatisierten Getriebe gilt das nicht. Hier gibt es Gänge und Kupplung, die über Stellmotoren von einem Computer gesteuert werden. Weil sie technisch weniger anspruchsvoll, leichter und preiswerter als Vollautomaten sind, finden sie sich vielfach auch für kleinere Pkw im Programm. Unser Testwagen, ein Alfa 159, legt allerdings bekannte Schwächen des Systems offen. Im Automatikmodus nerven ruppige Gangwechsel und Drehzahleinbrüche. Die Schaltpunkte sind nie optimal, der Motor dreht permanent zu hoch. Auch Fehlbedienungen sind möglich. Weil die Funktionsweise der Schalthebel uneinheitlich und teilweise unlogisch ist, drückt man häufiger in die falsche Richtung. Auch die Bedienungsanleitung sollte man studieren, der Alfa darf nämlich nur abgeschleppt werden, wenn die Vorderachse aufgebockt wird. Im Ernstfall ein echtes Problem.

    Mercedes brandneuer Siebenstufenautomat klingt nach technischem Gigantismus, hat aber viele Vorzüge. Je höher die Zahl der Gänge, desto geringer die Drehzahlsprünge. Das bedeutet optimale Übersetzung für jede Fahrsituation bei niedrigen Drehzahlen. So steigt im SLK nicht nur der Komfort im Vergleich zum Handschalter erheblich, auch der Verbrauch sinkt.

    Auf einem der modernsten Abgasprüfstände Europas ermitteln wir Spritkonsum und Abgasverhalten streng nach den Vorgaben des europäischen Fahrzyklus. Das Ergebnis beim Mercedes verblüfft selbst die Experten. Die Wandler-Automatik verbraucht im EU-Mix mehr als einen halben Liter weniger als die Variante mit Handschaltung. Ein echter Quantensprung. Auch die übrigen Automatikversionen überzeugen. Der Mehrverbrauch zum manuellen Getriebe beträgt bei leicht reduzierter Leistung zwischen 0,2 Liter beim Alfa und 0,5 Liter beim DSG vom VW. Bei den Abgasemissionen unterschreiten alle Kandidaten den Euro 4-Grenzwert teils deutlich.

    Moderne Automatikgetriebe bieten höheren Komfort als Handschalter, schonen Motoren und sind sportlich, ohne nennenswerten Mehrverbrauch - ganz anders als früher. Allerdings sind sie noch immer teuer und werden oft nur in höherwertigen Ausstattungen oder mit größeren Motoren angeboten. Das hat negativen Einfluss auf den Werterhalt. Eine generelle Empfehlung, welches Getriebe für welche Fahrzeugkategorie geeignet ist, gibt es nicht. Chronische Selbstschalter werden auf das manuelle Getriebe nicht verzichten. Wer mehr Komfort wünscht, kommt am Automatikgetriebe nicht vorbei. Eine schlechte Wahl ist das in keinem Fall.

    Quelle: Rasthaus

    Ein anderes Fahrzeug wird beim Ausparken oder Rangieren schon mal schnell touchiert. Entsteht dabei ein Schaden am anderen Fahrzeug, etwa ein Kratzer im Lack oder eine Beule im Blech, muß angehalten und der Halter ermittelt werden. Gelingt dies innerhalb einer Stunde nicht auf eigene Faust, ist die Polizei zu rufen. Alle anderen Optionen, wie das Hinterlassen einer Nachricht an der Windschutzscheibe, gelten als Fahrerflucht. Erst Recht ist das der Fall, wenn der Verursacher sich sofort aus dem Staub macht. Gleiches gilt, wenn ein Strassenschild umgefahren oder ein Zaun eingedrückt wurde.

    Auf Fahrerflucht steht eine Strafe von 7 Punkten in Flensburg und 1 bis 3 Monate Führerscheinentzug. Bei Schäden von über 1300.-Euro kann ein Fahrverbot von bis zu 12 Monaten und eine GEldbuße von einem Nettogehalt verhängt werden

    Rhein-Pfalz-Zeitung

    Reiche Autofahrer rasen häufiger. 64 % der Führerscheininhaber mit mehr als 2500.- Euro Nettoeinkommen im Monat fahren auf der Autobahn schneller als es die Richtgeschwindigkeit von 130km/h empfiehlt. Im Bundesschnitt sind es es 52%. Am langsamsten und somit sparsamsten sind Fahrer mit einem Nettoeinkommen unter 1500.-Euro unterwegs. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter 1000 Führerscheininhabern, durchgeführt von TNS Infratest, im Auftrag des Internetportales "mobile.de"

    Rhein-Pfalz Zeitung

    Im Rasthaus wurde ich auf die Klima-Vignette aufmerksam.
    Nach dem Bericht und dem Durchlesen, kam ich persönlich zu dem Schluß, daß das ganze eine tolle Idee für den Geldbeutel der Betreiber ist.

    Hintergrund ist der, daß man je nach Verbrauch des PKW für gewisse Kilometer Geld zahlt und dafür ne Vignette bekommt. Der "Erlös" soll umweltfördernden Projekten zu Gute kommen. Wenn das so ist wie bei den Spende für arme Länder, kommt da wohl kaum was an, weil wohl wieder bis 70% für Verwaltung etc verschwinden.

    Ich denk hier wird mit dem schlechten Gewissen und der Klimapanikmache versucht , labile Autofahrer abzuzocken.

    Lest selbst mal nach

    http://climate-company.de/index.php?main=1050


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    Aktuelle Infos für mobile Menschen - eine noch größere Auswahl bietet nun der Audi Pocket Guide. Downloads für den Audi R8, TT Roadster und S3 komplettieren ab sofort die Palette der verfügbaren Modellinfos für alle Windows Mobile PDA. Bildergalerien, Details zu Serien- und Sonderausstattungen sowie interaktive Elemente wie Videodownloads, 360°-Grad-Ansichten und Konfigurationsvorschläge zeichnen ein lebendiges Bild aller Audi Modellreihen. Abgerundet werden die Multimedia-Extras von einer interaktiven Händlersuche und Katalogbestellung sowie Themes zum Verschönern des Start-Menüs. Eine einfache Aktualisierungsfunktion hält alle Daten immer auf dem neuesten Stand.

    Mehr Infos

    Quelle: Audi Newsletter