Abnahme erfolgt nach § 21.
Ist legal !
Generell findet ihr in den Gutachten bei den KW-Fahrwerken, das nur mit Serien-Rad-Reifen-Kombinationen eine Abnahme nach §19.3 möglich ist.
Sobald man andere Felgen und Reifen hat, ist eine Einzelabnahme nach §21 nötig.
Die Sonderfahrwerke von Pfeffer werden immer mittels §21 eingetragen, da es hier keine Gutachten gibt.
In Deutschland gibt es keine vorgegebene Mindesthöhe, nur in einer Richtlinie für Prüfingeneure gibt es eine ca. Angabe. "Das Fahrzeug muß ein 110mm hohes und 80mm langes Hindernis überfahren können, ohne mit harten Fahrzeugteilen aufzusitzen."
Klar...... irgendwann wird es nicht mehr alltagstauglich. Werde meinen auch wieder hoch drehen, wenn bevor ich andauernd wo anecke. Jedoch komme ich bis jetzt noch gut zurecht und bin sogar etwas erstaund, wie gut es geht.