Ich finde es ja auch oK,aber ich habe mich eben auch mal mit der StVO beschäftigt.Nicht alles was codierbar ist ,ist auch erlaubt.Gibt auch einige ,die die
Blinker vorne als zusätzliches Begrenzungslicht (USA) codiert haben,und zumindest in Mchn aufgefallen sind.aber :
Fahre an meinem SB ja auch die nachgerüsteten LED Rückleuchten mit gedimmten Nebelschlußleuchten als Teil des Bremslicht…
PS: zum TÜV/HU : meine Tochter hatte einen Sebring-Endtopf mit EG-Betriebserlaubnis und dazu einen KN 57i Pilz eingetragen. Darüber gingen dann zwei HUs
ins Land jeweils mit Diskussion und Akzeptanz,bis dann die Polizei den Wagen bei Kontrolle stillgelegt hat. Den Polizisten war im O-Ton der TÜV scheißegal...