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Steuerkettenproblematik und Sachmangelhaftung

  • Dragooo
  • 18. August 2012 um 17:11
  • Dragooo
    Gast
    • 18. August 2012 um 17:11
    • #1

    Hallo liebe VR6-Freunde,

    ich habe mir vor nicht allzu langer Zeit einen Audi TT 3.2 Quattro S-Tronic gekauft. Der MKB ist BUB, das Auto ist aus 12/2006 und hatte bei Kauf gerade mal 75.000km runter.

    Bei der Inspektion bei ca 80.000km hat mich meine Werkstatt auf Rasselgeräusche des Motors hingewiesen. Es müssen Steuerkette etc. gewechselt werden.

    Ich habe mich daraufhin schriftlich bei meinem Händler gemeldet und die Mängel geltend gemacht. Keine Reaktion.

    Kurz darauf hat mein Anwalt ein schreiben auferlegt mit der Bitte um Stellungnahme. Keine Reaktion.

    Dann hat mein Anwalt noch ein Schreiben auferlegt. Keine Reaktion.

    Dann hat mein Anwalt dort angerufen. Der Händler meinte nur auf so einen Quatsch müsse er sich nicht melden. schließlich hätte ich eine Garantie abgeschlossen.

    Ich habe ihm jetzt also mehr als zwei mal die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben.

    Hat einer hier schon mal so einen ähnlichen Fall gehabt? In dem allseits bekannten TV-Bericht wird doch gesagt, dass es sich hierbei um einen Sachmangel handelt.

    Lohnt es sich hier vor Gericht zu ziehen?

    Ihr wisst ja wie das ist. Recht haben ist nicht Recht bekommen?

    Bin über jegliche Erfahrung sehr dankbar!!!

    Gruß, Drago

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  • earlgrey
    Realist
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    • 18. August 2012 um 17:55
    • #2

    Wenn Du eine Gebrauchtwagen-Garantie hast,dann solltest Du diese Unterlagen noch einmal intensiv durchlesen
    und Kontakt zu dieser Versicherung aufnehmen zwecks Abwicklung.
    Offensichtlich will der Händler nicht selber tätig werden . Den Sachmangel und damit Händler Haftung nachzu-
    weisen ,wird wahrscheinlich ziemlich kompliziert.

    Eine Klage ist unkalkulierbar.

    Wenn der verkaufende Händler Innungsmitglied ist,dann käme eine Schlichtung über die Innung in Frage.

    Wenn die Versicherung einen guten Teil übernimmt und der Wagen nicht bereits sehr teuer im Erwerb war,
    würdest Du für den Eigenanteil dann aber ein recht gutes Auto haben (wenn nicht noch S-tronic usw...).


    PS: die Unverschämtheit des Händlers würde mich allerdings auch sehr auf die Palme bringen...allerdings
    bleib besser möglichst realistisch.

    Einmal editiert, zuletzt von earlgrey (18. August 2012 um 17:57)

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  • Dragooo
    Gast
    • 18. August 2012 um 18:08
    • #3

    STEUERKETTE IST NICHT MIT DRIN IN DER VERSICHERUNG.

    HABE DAS AUTO MIT KLEINEREN KOSMETISCHEN MÄNGELN GEKAUFT UND GUTES GELD GEZAHLT UND BIN AUCH NICHT BEREIT WEITERE UNSUMMEN ZU INVESTIEREN.

    EIN KLEINERER DEFEKT WURDE BEREITS UBER DIE GARANTIE ABGEWICKELT. HIER WURDE ORDENTLICH GEKURTZT AN DER RECHNUNG. UND DA ICH IN VORKASSE TRETEN MUSS UND DER HANDLER AUCH DAMALS NICHTS WISSEN WOLLTE BIN ICH AUF CA 200 EURO SITZEN GEBLIEBEN.

    HAT DENN HIER NIEMAND EINEN AÄHNLICHEN FALL GEHABTK?

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  • earlgrey
    Realist
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    • 18. August 2012 um 18:37
    • #4

    Ich glaube nicht,daß Dir ein ähnlicher Fall gegenüber Deinem renitenten Verkäufer helfen kann.
    Dann wird es wohl auf eine Klage rauslaufen mit ungewissem Ausgang ohne Rechtsschutzversicherung.

    Hörst Du das Rasseln denn selber und wie sind die Meßwertblöcke und die Sichtprüfung ? Kontrollleuchten an ?
    Leistungsmangel bzgl Serienwerte ? Hoher Verbrauch ? Eine Werkstatt ,die bereits Erfahrung mit dem Ketten-
    problem hat und das diagnostiziert ist schon eine Seltenheit.

    Vielleicht ist es nicht ganz so wild .

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  • Dragooo
    Gast
    • 18. August 2012 um 21:03
    • #5

    DIE WERKSTATT HAT MIR DAS AN EINEM VERGLEICHSFAHRZEUG GEZEIGT. ES DEUTLICH EIN SCHABEN ZU HOEREN. VERBRAUCH CA 16 LITER. LEISTUNG DENKE ICH SOWEIT OK. TACHO 270.

    WERKSTATT IST EIN VW AUDI PARTNER.

    ABER IST DAS JETZT EIN SACHMANGEL ODER NICHT? WEIL WENN JA IST DER FALL DOCH KLAR, ODER. BIN SEIT DEM KAUF ERST 4000 KM GEFAHREN

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  • -Herbert-
    Schüler
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    115
    • 18. August 2012 um 21:34
    • #6

    Ist deine Caps-Taste hängen geblieben?

    Mach doch mal ein Video, dann können wir das beurteilen.

    Ich persöhnlich würde mir da nicht sehr viel Chancen ausrechnen.... die wichtigste Frage ist: Wieso hast du dich nicht VOR dem Kauf z.B. hier informiert, dann wäre dir der Ärger erspart geblieben..

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  • Dragooo
    Gast
    • 18. August 2012 um 22:21
    • #7

    SCHREIBE VON UNTERWEGS MIT DEM HANDY.

    NAJA HINTERHER IST MAN IMMER SCHLAUER. HATTE VORHER NEN R32 DER HATTE 150.000 RUNTER UND NIE AERGER GEMACHT. HAB MIR GEDACHT IST DER SELBE MOTOR ALSO PASST DAS SCHON.

    VIELLEICHT HABE ICH DAS DAMALS NIE GEHOERT WEIL DER R32 NEN VIEL LAUTEREN AUSPUFF HATTE DER DAS UBERTOENT.

    DER EINZIGE UNTERSCHIED IST DER UM 2 LITER HOEHERE VERBRAUCH.

    Edit:

    so hoert er sich an!

    http://www.youtube.com/watch?v=XfBxTWPXByg

    Einmal editiert, zuletzt von Dragooo (18. August 2012 um 22:24)

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  • Dragooo
    Gast
    • 20. August 2012 um 16:36
    • #8

    was meint ihr? besteht da handlungsbedarf?

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  • Quattro Thomy
    Schüler
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    • 20. August 2012 um 16:46
    • #9

    Meiner Meinung nach besteht sofortiger Handlungsbedarf. Der hört sich ja an wie ein Diesel. Mir wäre da nicht mehr wohl.

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  • Paramedic_LU
    Steuerketten-Querulant
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    • 20. August 2012 um 18:21
    • #10

    Definitiv die Kette.

    A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
    + AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007
    [customized] - NWT powered by Custom-Chips (Engineering by Stefan - Powered by Zoran)
    [VCDS Ross-Tech HEX+CAN USB
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    Öl-Finder für VW und Audi Fahrzeuge und FAQ Motoröl
    mein Blog Baubericht BK-117 B2 Christoph 53

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  • Dragooo
    Gast
    • 20. August 2012 um 18:50
    • #11

    DAS HABE ICH MIR SCHON GEDACHT...

    DANN IST DER FALL DOCH KLAR. DER HAENDLER MUSS AKTIV WERDEN UND DEN MANGEL BESEITIGEN, ODER NICHT?

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  • earlgrey
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    • 20. August 2012 um 20:48
    • #12

    Ich fürchte ,DU musst aktiv werden und bleiben.

    Versuch doch noch mal bei der Innung eine Schlichtung zu bekommen,wenn der Verkäufer ein Innungsmitglied ist.

    Es kann nicht sein ,daß eine "mitgelieferte" Versicherung ,die nicht alles abdeckt,den verkaufenden Händler von
    jeglichen seinen Pflichten freistellt.

    Ich würde nicht mal von den Geräuschen sprechen,da könnte man immer noch sagen,sie haben es ja nicht selber
    bemerkt,also war es beim Kauf nicht vorhanden.

    Wie auch immer,harte Zeiten stehen bevor.

    Einmal editiert, zuletzt von earlgrey (20. August 2012 um 20:54)

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  • Dragooo
    Gast
    • 20. August 2012 um 21:41
    • #13

    bei dem gedanken wie viele gutgläubige privatleute schon durch solch dubiose "hast-du-keine-probleme-händler" verars*** wurden, dann werde ich richtig aggressiv!

    mittlerweile bereue ich es nicht bei einem audi-partner gekauft zu haben!


    habe schon stundenlang gegoogelt... es gibt ein gerichtsurteil über einen steuerkettendefekt. dieses besagt, dass kurz auftretende geräusche bei kaltstart zum beispiel keinen sachmangel darstellen, da die funktion bei betriebswarmen motor einwandfrei sei.

    nur bei mir ist es ja permanent!

    eine zeitwert-gerechte reparatur darf 30% vom fahrzeugpreis nicht übersteigen. ich habe über 20k€ bezahlt also dürfte das auch kein problem sein!

    normalerweise habe ich gute chancen!

    finde es nur etwas komisch, dass hier niemand ähnliches erlebt hat.

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  • earlgrey
    Realist
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    • 21. August 2012 um 09:34
    • #14

    Sicher werden einige so ihre Probleme nach dem Erwerb bekommen haben,nicht unbedingt wegen der Steuerketten.

    Und jeder Fall ist irgendwie anders, das nützt dann konkret im eigenen Einzelfall wenig.

    Etwas Blauäugigkeit musst Du Dir allerdings schon nachsagen lassen,naja ,man hätte ja auch Glück haben können.

    Bei "Kaufberatungsanfragen" hier im Forum wird schon seit langem darauf hingewiesen,daß man wegen der
    Kosten der Steuerkettenrep. diese bei der Verhandlung des Kaufpreise mit einplanen sollte oder zumindest
    eine wirklich passende Gebrauchtwagenversicherung mitbekommt/abschließt.

    Das andere ist ,wenn man dann einen rep Motor hat und diesen entsprechend vorbeugend behandelt,man auch
    einen guten Gegenwert bekommt.
    Auch wenn das leicht gesagt ist ,vielleicht solltest Du die Reparatur durchführen lassen und parallel alle ver-
    nünftigen Rechtsmittel ausschöpfen in Rücksprache mit Deinem Rechtsanwalt.Auch der ADAC kann allgemein
    beratend tätig werden.

    PS: hat das neue Audihaus Dir mal die ganze Historie Deines Fahrzeugs (soweit vorhanden)gezeigt? Da kann es
    duchaus Überraschungen geben.zB verschwiegene Unfälle.

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  • Eike883
    Nervensäge
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    • 21. August 2012 um 09:53
    • #15

    Was earl gerade anspricht könnte für dich die Möglichkeit bieten den Hebel der Wandlung des Kaufs in Betracht zu ziehen.
    Sollte der Wagen einen verschwiegenen Unfall gehabt haben und das Auto ist von einem Vetragshändler repariert und so in System eingetragen worden, dann kannst du das eventuell rechtlich geltend machen. Vorausgesetzt der Verkäufer ist auch ein Vertragshändler gewesen, der dann Zugriff zum Audisystem gehabt haben müsste.

    Vorausgesetzt es kommt soweit, dass du den Wagen nicht mehr behalten möchtest.

    Grüße

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  • Dragooo
    Gast
    • 21. August 2012 um 21:29
    • #16

    die Reparaturhistorie habe ich selbstverständlich durchgechecked.

    Alle Inspektionen bei Audi gemacht. Bremsen vorne und hinten neu. Reifen fast neu. Beide Fensterheber neu, Elektrischer Spoiler neu, Navi neu.

    Das Auto ist wirklich sauber. Er hat nur ein paar kleinere Kratzer am Tankdeckel und es waren die Lautsprecherblenden kaputt. Dann habe ich noch aus meiner Tasche zwei neue Kennzeichenleuchten und einen Lampenträger der Schlussleuchte gekauft. Dann habe ich noch den Fensterheberschalter ersetzt, weil dieser leicht angegriffen war.

    Keiner soll mir nachsagen, dass ich irgendwie Pfennigfuchser bin oder so. Ich bin ein Gentleman. Mit mir kann man reden.

    Diese paar Kleinigkeiten habe ich nicht erwähnt und die paar Kröten waren mir egal.

    Ich habe dem Händler ja nicht direkt die Pistole auf die Brust gesetzt. Ich habe ihm nur die Mängel genannt und ihm um eine Stellungnahme gebeten. Mehr nicht.

    Ich meine er hätte sich mit mir über die weitere Vorgehensweise absprechen können oder was auch immer.

    Nur mit dieser Art und Weise mit seinen Kunden umzugehen... das geht garnicht. So nach dem Motto ich hab meine Kohle, der kann mich mal.

    Ich würde das Auto gerne behalten, weil es wirklich eine sehr schöne Ausstattung hat, so wie ich es mir wünsche.

    Nur wenn es nicht anders geht, dann will ich mein Geld zurück!

    • Zitieren

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