Hallo liebe VR6-Freunde,
ich habe mir vor nicht allzu langer Zeit einen Audi TT 3.2 Quattro S-Tronic gekauft. Der MKB ist BUB, das Auto ist aus 12/2006 und hatte bei Kauf gerade mal 75.000km runter.
Bei der Inspektion bei ca 80.000km hat mich meine Werkstatt auf Rasselgeräusche des Motors hingewiesen. Es müssen Steuerkette etc. gewechselt werden.
Ich habe mich daraufhin schriftlich bei meinem Händler gemeldet und die Mängel geltend gemacht. Keine Reaktion.
Kurz darauf hat mein Anwalt ein schreiben auferlegt mit der Bitte um Stellungnahme. Keine Reaktion.
Dann hat mein Anwalt noch ein Schreiben auferlegt. Keine Reaktion.
Dann hat mein Anwalt dort angerufen. Der Händler meinte nur auf so einen Quatsch müsse er sich nicht melden. schließlich hätte ich eine Garantie abgeschlossen.
Ich habe ihm jetzt also mehr als zwei mal die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben.
Hat einer hier schon mal so einen ähnlichen Fall gehabt? In dem allseits bekannten TV-Bericht wird doch gesagt, dass es sich hierbei um einen Sachmangel handelt.
Lohnt es sich hier vor Gericht zu ziehen?
Ihr wisst ja wie das ist. Recht haben ist nicht Recht bekommen?
Bin über jegliche Erfahrung sehr dankbar!!!
Gruß, Drago