
Nicht genehmigte Autoteile: Urteil zum Verkauf — 19.02.2013
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Was für ein Schwachsinn. Dann kann jeder Laden für Roller Teile, Rennsport Teile uvm. zumachen so wie das Urteil von Bild dargestellt wird.
Hier das Urteil uA im Original:
http://www.damm-legal.de/olg-hamm-fahrz…ngeboten-werden -
In Deutschland nicht genehmigte Autoteile dürfen nicht verkauft werden
Ich sag nur ECE-Prüfzeichen !
Alles was NICHT E1 als Prüfzeichen hat, und über kein gesondertes Gutachten verfügt, darf nicht mehr verkauft werden.
Da kannst 90% Zubehör (viel Beleuchtungskram) zukünftig aus den Katalogen streichen ! Mal schauen wie der Markt darauf reagiert, da wird es noch gehörige Antworten geben !
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Besonders bitter für die Einzelhändler ist in der Urteilsbegründung "wettbewerbswidrig" -> Neue Abmahnwelle.
Und es betrifft so auch mich, es wird bspw. unmöglich reflektierende Aufkleber jeder Art im Kontext von Kfz anzubieten. -
Dann spiel einfach den Abmahner.
Klingt zwar blöd und bitte nicht persönlich nehmen..... hin und wieder muß man ein Arschloch sein, sonst wird es nix mit dem Geld verdienen.
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wie war das noch - welchen Finger muss man beim Abmahnen ausstrecken . . .
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Herzlich willkommen in Deutschland... *kopfschüttel*
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