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Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren

  • earlgrey
  • 4. Dezember 2014 um 12:53
  • earlgrey
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    • 4. Dezember 2014 um 12:53
    • #1

    Anscheinend hat es ja ein Urteil gegeben ,daß Kreditbearbeitungsgebühren nicht mehr erhoben werden dürfen und daran anknüpfend
    entschieden wurde höchstrichterlich ,daß über 10 J rückwirkend die Gebühren samt Zinsen eingefordert werden können.

    Stiftung Warentest hat Vordrucke für mehrere Gegebenheiten zum Abruf.

    Habe davon in einem anderen Forum gelesen (http://www.meinR.com) und schon mal wegen Autofinanzierung von 2006 einen Brief abgeschickt.
    Mal sehen. 3.50 für Einschreiben /Einwurf ist der Versuch allemal wert.


    PS: hat das hier aus dem Forum schon mal jemand erfolgreich durchgezogen ?

    Einmal editiert, zuletzt von earlgrey (4. Dezember 2014 um 12:54)

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  • Eike883
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    • 4. Dezember 2014 um 15:22
    • #2

    Hallo Rainer,

    als damals das Gerichtsurteil veröffentlicht wurde habe ich mir einen Vordruck von der Verbraucherzentrale runtergeladen, ausgefüllt und an meine Bank geschickt, die mir einen Kredit für meine Immobilie gewährt hat. Nach ca. einer Woche bekam ich ein Schreiben, dass man mein Anliegen prüft und sich umgehend bei mir meldet. Nach ungefähr vier Wochen bekam ich dann eine positive Antwort von meiner Bank und nach weiteren zwei Tagen waren die Gebühren inkl. Zinsen auf meinem Konto gut geschrieben.

    Dass wie du sagst die Regelung auch für Autokredite gilt war mir bisher unbekannt. Müsste ich mich nochmals schlau machen. Trotzdem gilt, einfach probieren, schaden kann es nicht!

    Grüße

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  • earlgrey
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    • 4. Dezember 2014 um 15:35
    • #3

    Nicht nur Autokredite,sondern alle.


    http://www.test.de/Musterbrief-Kr…hr-Geld-Zurueck Weiterklicken bei Geldanlage Banken

    oder noch ein Versuch:
    http://www.test.de/Kreditbearbeit…eter-4444333-0/

    3 Mal editiert, zuletzt von earlgrey (4. Dezember 2014 um 15:45)

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    • 4. Dezember 2014 um 18:55
    • #4
    Zitat von earlgrey

    PS: hat das hier aus dem Forum schon mal jemand erfolgreich durchgezogen ?

    Jepp, nach nicht einmal 2 Wochen war das Geld da (alter Autokredit bei der Santander). Bloß ohne Verzugszinsen. Hier muss man aufpassen, um die wollen die Banken gerne herumkommen. Bin aber zuversichtlich, dass die noch kommen werden. Ansonsten dürfte sicherlich ein wenig Nachdruck helfen.

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    It was brutal, ugly and utterly furious. And trapped deep inside was an evil squirrel, which did a good impression of a turbocharger's wastegate.
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  • earlgrey
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    • 4. Dezember 2014 um 19:46
    • #5

    Ja ,die Santander scheint da etwas eigen zu sein….liest man öfter.

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  • xdevilx
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    • 5. Dezember 2014 um 08:08
    • #6

    aber aufpassen sollte man, den die frist für alte verträge läuft zum 31.12 aus also sollte man sichr anhalten

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    • 5. Dezember 2014 um 08:52
    • #7
    Zitat von xdevilx

    aber aufpassen sollte man, den die frist für alte verträge läuft zum 31.12 aus also sollte man sichr anhalten

    Hauptsache ist, die Forderung geht dieses Jahr noch raus. Mein Rückforderungsschreiben (inkl. Zinserstattung) wurde z. B. bereits durch die Erstattung der Gebühren bestätigt. Die Zinsen kann ich mir dann auch noch nächstes Jahr zurückholen.

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  • mr_fersti
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    • 5. Dezember 2014 um 09:05
    • #8

    Morgen!


    Ich befürchte das Gilt nur für euch in Deutschland, oder?


    Grüße


    EDIT: Gerade nachgelesen; für die User aus AUT bei uns wird vom VKI daran gearbeitet, bzw. siehe hier: https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?…00f458dd58651d3

    Einmal editiert, zuletzt von mr_fersti (5. Dezember 2014 um 09:27)

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  • earlgrey
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    • 5. Dezember 2014 um 09:32
    • #9

    Denke ich auch.


    Zu den Fristen: Auslaufen/verjähren wohl Ansprüche,die auf dem ersten Urteil beruhen.Danach folgte ja die Festsetzung auf 10 Jahre
    rückwirkend.Also verjähren Ende des Jahres Ansprüche aus 2004 usw. So gibt es auch einen Musterbrief für Verträge ab 2005.

    So habe ich das jedenfalls verstanden,schadet aber sicher nicht ,es noch in diesem Jahr zu machen.Wie man Verjährung wirksam unterbricht,müsste man noch mal sicher klären.Habe gelesen ,daß ein Schreiben an einen "Ombudsmann" (wer,wo?)dies zB tut.

    Ich bin jedenfalls gespannt.

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    • 5. Dezember 2014 um 11:27
    • #10
    Zitat von earlgrey

    So habe ich das jedenfalls verstanden,schadet aber sicher nicht ,es noch in diesem Jahr zu machen.Wie man Verjährung wirksam unterbricht,müsste man noch mal sicher klären.Habe gelesen ,daß ein Schreiben an einen "Ombudsmann" (wer,wo?)dies zB tut.

    Das wäre dann hier: http://bankenverband.de/service/beschwerdestelle

    Das Schreiben hatte ich schon vorbereitet. Geht direkt raus, falls die Santander sich bis nächste Woche nicht gerührt hat.

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  • OberpfalzS3
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    • 5. Dezember 2014 um 17:18
    • #11

    Ihr redet aber jetzt nicht von den Jahresgebühren oder evtl von Auslandseinsatzzinsen? Hab 65€ Jahresbeitrag und 1% Zins auf Auslandsbeträge bei meiner Gold Mastercard.

    Mfg

    Audi A4 3.0 TFSI V6 Kompressor
    Audi S3 2.0 Turbo 2010-2015

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  • earlgrey
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    • 5. Dezember 2014 um 17:39
    • #12

    Keine Ahnung ,was Du meinst.Steht doch alles oben.


    Aber gerne nochmal : Wenn Du einen Finanzierungskredit aufnimmst,wurden bis vor zwei- drei Jahren Kreditbearbeitungsgebühren erhoben.
    Das ist nicht erlaubt.
    Man kann diese Gebühren zurückfordern inklusive der anfallenden Zinsen,die entstehen ,weil der Bank das Geld zur Verfügung stand.

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    • 5. Dezember 2014 um 17:50
    • #13

    Achso beim Kredit, das ist ja ne ganz andere Ecke. :D Schande über mein Haupt

    Audi A4 3.0 TFSI V6 Kompressor
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    • 5. Februar 2015 um 12:47
    • #14

    Hat ein bisschen gedauert ,aber der Kredit war ja auch von 2/06.

    Aber heute Mitteilung der Rückerstattung:

    Bearbeitungsgebühr 475,89 €
    +Zinsen 251,38 €
    -Zinsabschlagsteuer 62,84 €
    -Soli 3,45 €

    Es werden überwiesen: 660,97 €

    2Briefe geschrieben,passt.[size=10] [/size]:)[size=10] [/size]

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  • Turbomanu
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    • 5. Februar 2015 um 13:31
    • #15

    Was für eine Abzocke. 1000Mark Bearbeitungsgebühr!!

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  • earlgrey
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    • 5. Februar 2015 um 16:13
    • #16

    :?: ,mit Mark = DM sollte man lieber nicht mehr das Rechnen anfangen.


    Aber so habe ich eben 1320 DM zurückbekommen.[size=10] [/size]:thumbup:[size=10] [/size]

    2 Mal editiert, zuletzt von earlgrey (5. Februar 2015 um 16:22)

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  • earlgrey
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    • 10. Februar 2015 um 21:07
    • #17

    Auf dem Konto gutgeschrieben. :)

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  • earlgrey
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    • 6. März 2015 um 13:08
    • #18

    Habe heute die Bank per e-mail gebeten ,mir ein Konto zur Rücküberweisung einer Überzahlung zu nennen…

    Habe nämlich datiert vom 3.und 9.2.15 nicht nur jeweils gleichlautende Mitteilungen zur Rückerstattung bekommen ,sondern auch darauf
    folgend die doppelte Überweisung (die zweite um 1 Cent geringer).

    Danach folgte noch eine Steuerbescheinigung zur individuellen Abrechnung mit dem Finanzamt gegenüber der Pauschalbesteuerung
    für Kapitalerträge.

    Erst wollte ich auch die zweite Steuerbescheinigung noch abwarten….habe mich aber dann zur Info der Bank "durchgerungen".


    Mal sehen ,was jetzt so kommt.

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  • earlgrey
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    • 9. Mai 2015 um 17:17
    • #19

    Zwei Monate nach der mail kam heute Post mit der Bitte um Rücküberweisung…

    Wie manche Firmen arbeiten … 2 Monate für Mitteilung einer Kontonummer .

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  • taube zz 180
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    111
    • 9. Mai 2015 um 22:53
    • #20

    @ [size=10]earlgrey[/size]
    [size=10]
    [/size]
    [size=10]Danke für diese Infos...[/size]
    [size=10]
    [/size]
    [size=10]Habe ich das richtig verstanden das es jetzt zu spät ist die Rückzahlung zu beantragen.[/size]
    [size=10]Bei mir gehts um eine Eigentumswohnung.[/size]
    [size=10]
    [/size]
    [size=10]Danke
    [/size]

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