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Entschädigung für Wartezeit im Stau

  • JulianA3
  • 24. September 2007 um 11:01
  • Online
    JulianA3
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    228
    • 24. September 2007 um 11:01
    • #1

    Bozener Urteil gegen Betreiber der Brenner-Autobahn

    Ein Stau auf der Autobahn ist nicht nur lästig: Den an freier Fahrt gehinderten freien Bürgern fügt er „psychischen, physischen, existenziellen Schaden“ zu. Die Autobahnbetreiber stehen deshalb in der Pflicht, die Betroffenen finanziell zu entschädigen. So jedenfalls hat es eine Bozener Zivilrichterin entschieden; die Sache hat für Italien das Zeug zum Präzedenzfall - mit milliardenschweren Folgen.

    200 Euro „symbolische“ Entschädigung erhält demnach ein Bozener Geschäftsmann, der 2002 auf dem Weg zu einem Kunden in einen 10 km langen Stau geriet. Er argumentierte, die Brenner-Autobahngesellschaft hätte ihn schon bei der Einfahrt über die bereits bestehende, unfallbedingte Behinderung informieren müssen. Da sie dies aber unterlassen habe, habe sie den Benutzern keine Möglichkeit zum Ausweichen gelassen. Der Mann bekam Recht.

    Die SüdtirolerVerbraucherzentrale, die das Verfahren unterstützt hat, meint, angesichts der zahlreichen Störungen und des schlechten Services im italienischen Autobahnnetz sei ein „bahnbrechendes Urteil“ wie dieses „an der Zeit“ gewesen.
    Jedoch: „In Fällen höherer Gewalt, also etwa wenn unmittelbar vor mir ein Unfall passiert, gilt die Entscheidung natürlich nicht“, sagt Geschäftsführer Walther Andreas. Das Urteil sei weit über den konkreten Fall hinaus „ein wichtiger Fingerzeig“ für die Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher.
    „Sobald die Autobahngesellschaft es anficht und in höhere Instanzen geht, dann wird es sogar zum Präzedenzfall“.

    Quelle: Rheinpfalz 22.9.2007

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  • PowerMike
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    1.150
    • 24. September 2007 um 11:46
    • #2

    Danke für die Info Para. Es würde mich aber nicht wundern wenn höhere Instanzen das Urteil wieder kippen.

    Ich würde mich zwar freuen wenn ich fürs im Stau stehen entschädigt werde, aber das wird bei uns wohl beim Wunsch bleiben.

    Gruß
    PowerMike

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    • 24. September 2007 um 11:55
    • #3

    Was in Itlaien womöglich klappt, wird hier in Deutschland mit Sicherheit nicht zugelassen. Da denken die Richter und Politiker wieder zu sehr an die Betreiber, die Armen (Pfui :-o )

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  • tj.franke
    Fortgeschrittener
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    506
    • 24. September 2007 um 12:19
    • #4

    Da die Autobahnen bei uns vom Staat betrieben werden können wir das mit der Entschädigung sicherlich vergessen.
    Es wäre lediglich denkbar, daß derjenige, der den Stau (durch einen Unfall etc. verursacht hat) über seine Versicherung den Schaden abdecken "müßte".
    Aber das dürfte auch Utopie sein.

    In Italien sind die Autobahnen, soweit ich mich entsinne, privatisiert, daß hier das Urteil schon "Sinn" macht. (Nicht umsonst sind an den Abfahrten und vielen Autobahnkreuzen die einzelnen Mautstationen.)

    Allerdings bleibt auch die Frage, ob nicht eine Meldung im Verkehrsfunk ausreicht um solchen potentiellen Entschädigungsforderungen entgegen zu wirken...

    BMW 130i

    Fahren auf der Autobahn
    BMW 130i: 0-100 km/h
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    Gaviapass - Sommer 2013

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