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Gefilmblitzdingst auf dem Weg zur Pfalztour

  • somepeer
  • 29. Dezember 2007 um 22:42
  • Erledigt
  • somepeer
    Gast
    • 29. Dezember 2007 um 22:42
    • #1

    Hab grad Post aus Hessen bekommen :-o !
    Inhalt in Kurzform:

    Zitat

    ...bei einer Geschwindigkeit von 153km/h mit 28 Metern hinter dem Vordermann anstelle von 63,7 Metern...

    Ergebnis laut http://www.bussgeldkataloge.de/

    Zitat

    Weniger als 30.6 m Abstand: 100 Euro und 3 Punkte.

    8-|

    Ich hab eigendlich gedacht das man bei sowas direkt angehalten wird und einem das Band vorgeführt wird Kerze...
    Auch das das jetzt erst kommt find ich recht merkwürdig.

    Was meint ihr dazu?

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  • Paramedic_LU
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    • 29. Dezember 2007 um 22:46
    • #2

    Alles was 3 Monate nach "Tat" eingeht sollte eigentlich hinfällig sein.
    In der Zeit sollte es zugestellt sein.


    Möglicherweise waren die auf einer Sammeltour. Ob man direkt angehalten werden muss, kann ich nicht sagen.

    Auf alle Fälle ab zum Anwalt. Und alle Möglichkeiten ausschöpfen.
    Ich glaub nicht dass sie beweisen können WER fuhr

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  • HolgerR-32
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    • 29. Dezember 2007 um 23:16
    • #3

    Nabend

    Evtl von einer Autobahnbrücke gefilmt,da wird man nicht gleich aufgehalten,war bei mir auch so,an einem Brückenpfeiler war ne kleine Kamera instl und die war verdammt klein :-|

    Grüsse Holger

    Golf 6 GTI Edition 35 Candy Weiss

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  • Sven87
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    • 30. Dezember 2007 um 04:30
    • #4
    Zitat

    Original geschrieben von Holger-R32(A3-MTM-TDI)

    Nabend

    Evtl von einer Autobahnbrücke gefilmt,da wird man nicht gleich aufgehalten,war bei mir auch so,an einem Brückenpfeiler war ne kleine Kamera instl und die war verdammt klein :-|

    Grüsse Holger

    aber die sind doch an verdammt vielen Brücken, diese Kameras.
    Oder gibts da unterschiede??
    Muss ich mich jetzt immer an die StVO halten??!?!?!
    -wäre ja auch blöd-

    Audi A4 1.8TFSI, silber

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  • Race-Hugo
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    • 30. Dezember 2007 um 08:26
    • #5
    Zitat

    Original geschrieben von Sven87
    ...
    Muss ich mich jetzt immer an die StVO halten??!?!?!


    :) Der war gut.
    Nee, Spaß bei Seite. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten. (§ 26 III StVG).
    Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
    *DSG*
    PS: Die Quallität der Bilder ist recht gut. Wenn man nicht grad maskiert war, gibt es kaum ein "rauskommen". ;)

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  • HolgerR-32
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    • 30. Dezember 2007 um 09:56
    • #6

    Stimmt das mit den Bildern.Einen Bekannten von mir haben sie mal geblitzt während er aus eine Dose Cola trank,da konntest fast das Verfallsdatum lesen :D :D

    Zitat

    Original geschrieben von Race-Hugo


    :) Der war gut.
    Nee, Spaß bei Seite. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten. (§ 26 III StVG).
    Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
    *DSG*
    PS: Die Quallität der Bilder ist recht gut. Wenn man nicht grad maskiert war, gibt es kaum ein "rauskommen". ;)

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  • BrainRunner
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    • 30. Dezember 2007 um 12:13
    • #7
    Zitat

    Original geschrieben von Sven87


    aber die sind doch an verdammt vielen Brücken, diese Kameras.
    Oder gibts da unterschiede??
    Muss ich mich jetzt immer an die StVO halten??!?!?!
    -wäre ja auch blöd-

    Ich find da jetzt leider kein Beispielbild, aber diese typischen spacigen Gerätschaften sind für die Verkehrsüberwachung zuständig und können gar keine Bilder machen. Das sind Radargeräte, die zB die Autos zählen, und die Dichte erfassen können. Diese Geräte haben meistens nen kleinen Sonnenlichtkollektor obendrauf und einen runden Stab Richtung Fahrbahn. Da brauchst du dir keine Gedanken machen. ;)

    Audi S3 8P 2.0TFSI quattro, Brillantschwarz, Schalensitze
    8"x19" OZ Canova Black Diamond, KW Gewinde V3, 3M Panther 5CS, Schroth Automatikgurte schwarz
    X-Dream-Car-Audio: Alpine CDA-9855R, PXA-H701 inkl. RUX-C701, Helix Competition 2xS801 + 2xS802 + Helix Precision 4xP206 vollaktiv, 3x Rockford Fosgate P3SD410, Steg K4.01 + K2.02 + K2.04, 2x original Getränkehalter in oberen DoppelDIN-Schacht

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  • Viril
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    • 30. Dezember 2007 um 13:23
    • #8
    Zitat

    Original geschrieben von Paramedic_LU
    Alles was 3 Monate nach "Tat" eingeht sollte eigentlich hinfällig sein.
    In der Zeit sollte es zugestellt sein.
    Möglicherweise waren die auf einer Sammeltour. Ob man direkt angehalten werden muss, kann ich nicht sagen.
    Auf alle Fälle ab zum Anwalt. Und alle Möglichkeiten ausschöpfen.
    Ich glaub nicht dass sie beweisen können WER fuhr

    Aber die Pfalztour ist doch im Oktober gewesen. Außerdem geht es hier um eine Bußsache, also sechs Monate Verjährungsfrist.

    Und technisch sind die weit, wie unten schon geschrieben, der Fahrer wird sehr gut erkannt. :)

    Er fuhr Ford und kam wieder. ;)

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    • 30. Dezember 2007 um 13:24
    • #9

    Ja von der Brücke runter okay.
    Ich ging vom fahrenden Verfolger aus :D

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    • 30. Dezember 2007 um 17:03
    • #10

    Ich fürchte ja auch
    es sind keine 3 Monate Vergangen
    die Bilder werden sehr gut sein

    Du musst in der nächsten Zeit etwas öfter Verkehrsregelgerecht unterwegs sein ;( .

    Ich bin ein Indianer
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    • 30. Dezember 2007 um 17:42
    • #11
    Zitat

    Original geschrieben von Viril
    ... Außerdem geht es hier um eine Bußsache, also sechs Monate Verjährungsfrist.


    Das nennt sich Bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit (BOwi). ;)
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    • 30. Dezember 2007 um 18:06
    • #12

    Ich weis schon was du meinst,aber bei uns auf der A6 hier hängt des öfteren ein kleine Kamera direkt am Brückenpfeiler unten nicht oben.dafür sind sogar befestigungshalter vorbereitet.Die erkennst du erst wenn du dirket davor bist.ob eine Kamera installiert ist oder nicht.Das meinte ich mit verdammt klein

    Zitat

    Original geschrieben von BrainRunner


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    • 30. Dezember 2007 um 18:20
    • #13
    Zitat

    Original geschrieben von Race-Hugo


    Das nennt sich Bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit (BOwi). ;)
    *DSG*

    "Bußsache" ist das falsche Wort, aber schneller getippert. :D

    Er fuhr Ford und kam wieder. ;)

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  • Paramedic_LU
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    • 30. Dezember 2007 um 18:29
    • #14

    Wer fuhr eigentlich? :-o

    Herr oder Frau somepeer? ;)

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    • 30. Dezember 2007 um 19:30
    • #15

    WIR wissen es :D :D :D

    SQ5Plus 3,o [lexicon]TDI[/lexicon] 8)

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  • somepeer
    Gast
    • 30. Dezember 2007 um 20:04
    • #16

    Naja, ich denke da werd ich nicht raus kommen, und solange noch kein Fahrtverbot dabei ist...

    @Para, wer ist denn bitte Frau somepeer? 8-|

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  • Paramedic_LU
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    • 30. Dezember 2007 um 20:13
    • #17

    Ich wollte Diskretion bewahren 8-|

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  • FanbertA3
    Gast
    • 31. Dezember 2007 um 01:48
    • #18

    Wie?? es gibt auch nen Herrn Somepeer??? :) :p :)

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