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  3. Audi A3 ab 2003 (Typ 8P/8PA)

Sportluftfilter in Kombi Sportauspuff

  • earlgrey
  • 21. August 2010 um 14:05
  • earlgrey
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    • 21. August 2010 um 14:05
    • #1

    Hallo. Gestern um 21.00 ruft mich meine Tochter an,die Polizei hat ihren Wagen stillgelegt,abgeschleppt zur Verwahrstelle.Angebl.
    wegen nicht abgenommenem Luftfilter (K+N Pilz) mit Sportauspuff (Sebring).
    Auspuff hat ABE ohne Auflagen,bei der TÜV vorführung und Eintragung des Luftfilters war der Endtpf bereits am Fahrzeug.Seit Einbau
    und Abnahme bereits 2x Hauptuntersuchung,diesjährig hatte die Dekra bedenken,hat aber aufgrund des alten Gutachtens ,wo die Kombi
    noch nicht verboten war ,dann doch die Plakette erteilt.
    Also eigentlich alles richtig gemacht ,vorgeführt und eingetragen.Ebenso Tieferlegung und Räder.Übrigens Astra G 75 PS.

    Bisherige Aussagen der Polizei: egal ob eingetragen oder Gutachten,wenn die Polizei meint ,es könne etwas nicht in Ordnung sein,dann
    darf sie sicherstellen. So hat man meine Tochter ,die da dann völlig von der Rolle wegen Wegnahme des Autos war,im Dunkeln stehn
    lassen. Diese Unverhältnismäßigkeit der Mittel ärgert mich besonders. Es lagen ja TÜV/Gutachten vor,das erlöschen der Betriebs-
    erlaubnis kann ja erst nach einem neuen Gutachten festgestellt werden.Jetzt entstehen erstmal Kosten für nichts.

    Was ich mir jetzt bezüglich meiner BN Pipes denke ......
    Oder mein Vectra OPC ,der ja serienmäßig wie getunt aussieht.... (Ich habe jetzt schon das Verkaufsprospekt im Auto zum Beweis
    der Serienmäßigkeit)

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen ?

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  • coolhard
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    • 21. August 2010 um 21:57
    • #2

    wenn alles ordnungsgemäß belegt/eingetragen ist , werden die sich in der Folge revidieren müssen. Da war wohl jemand etwas übereifrig aus Unwissenheit.

    BTS-Racing 7R VFL|BTS R500|BTS 76mm DP|Unterfloor KAT 130mm auf OEM ESD|DSG verstärkt|DO88 Kit|HDD Kit|VA Bremse 375mm|

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    • 22. August 2010 um 00:05
    • #3

    In der Regel gibt es bei der ABE des Sportluftfilters oder/und des Sportauspuffs die Einschränkung, daß das jeweils andere Teil, sprich die Kombination, unzulässig ist.
    Wenn weder im Pilz-Gutachten noch in den Fahrzeugpapieren eine Einschränkung bezügl. Endtopf ist, sollte die Rechtslage klar sein! So wie Uwe geschrieben hat.

    Aktuelle eigene Erfahrungen hab' ich allerdings nicht, nur zwei Anekdötchen am Rande:
    Meine Erfahrung mit den Grünen (und heute oft Blauen!!!) stammt allerdings aus den 70ern, da konnte ich nach Kontrolle passieren, weil eine höhere Phonzahl des Sportauspuffs am Käfer im Schein eingetragen war! Ergo, was eingetragen ist, darf nicht bemängelt werden!
    Im R32-Forum gab's 'mal einen Bericht, wo die österreichischen Blauen einen R32-Fahrer zur Vorführung (ohne sofortige Konfiszierung) verdonnert hatten wg. der Serien-Auspuffanlage, Serienschwellerverbreiterungen, Serien-.... usw..

    Da gibt es ein geflügeltes Wort: "Vor Gericht und auf hoher See.............."

    Einmal editiert, zuletzt von OsCaR32 (22. August 2010 um 00:06)

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  • coolhard
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    • 22. August 2010 um 00:17
    • #4

    ja, Frank, es gibt schon einige Merkwürdigkeiten.

    p.s.: der Hammer der Lambo Bericht bei den Roten, unglaublich...

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    • 22. August 2010 um 12:57
    • #5

    Wenn die Lage durch das Gutachten geklärt ist und ihr das Auto wieder habt...... ab zum Päsidium und um eine schriftliche Stellungnahme verlangen, da ihr ja einige Tage keinen fahrbaren Untersatz hattet und somit einen geschäftlichen Ausfall. Man könnte noch die Rechnung für den Leihwagen, den man benötigte um mobil zu sein, auf den Tisch knallen, nur sind da die Changen gering das man für den Ausfall eine Entschädigung bekommt. Glaub das ist wie beim Finanzamt, die DÜRFEN FEHLER MACHEN. :cursing:

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  • earlgrey
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    • 22. August 2010 um 13:57
    • #6

    Dank allen ,Zuspruch ist immer gut. Morgen weiß ich dann mehr.

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  • Stefan
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    • 22. August 2010 um 15:01
    • #7

    Hallo Earlgrey,

    ich verfolge diese Story ebenfalls erstaunt und auch ein wenig entsetzt, was da so heute alles läuft und geht. Ich drücke Dir und Deiner Tochter die Daumen und bin gespannt, wie die Geschichte weiter verläuft.

    Viele Grüße, stefan

    Drehmoment satt, das Einzige was hilft !

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  • coolhard
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    • 22. August 2010 um 15:27
    • #8

    ich kann mich entsinnen, dass mal irgendwo geschrieben stand, dass gewisse Agas und Pilze in Verbindung nicht zulässig sind. Wobei es da weniger um die ggf. Leistungssteigerung ging, sondern um die Geräuschpegel in Kombination.
    Da müsste man mal die ABE genauer einsehen, ob es bei der AGA dazu was gibt. Der Pilz ist JA WENN ICH DAS richtig gelesen habe eingetragen.

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    • 22. August 2010 um 15:49
    • #9

    Ja ,die Kombi ist seit einiger Zeit nur mit sehr hohem Aufwand eintragbar,in diesem Fall gibt es ab einem best Zeitpunkt nur noch
    Gutachten mit Ausschluß NichtserienAGA. Hier bei uns müsste allerdings die Besitzstandswahrung greifen.Durchgeführt werden soll
    eine Geräuschmessung. Und dies ,d.h.der Verdacht auf unzulässige Geräuschwerte darf offensichtlich unabhängig von Gutachten,Ein-
    tragung oder auch Serienzustand jederzeit von der Polizei gestellt werden.Ob eine "Sicherstellung" hier das richtige Verhältnis darstellt,das ist ja das eigentliche Problem (mit unnötigen Kosten usw).Zum Zeitpunkt der Sicherstellung lagen ja Papiere vor und bis zum Beweis des
    Gegenteils somit auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
    Meine Tochter war ob der Wegnahme ihres Wagens völlig daneben,ein Polizist setzte noch eins drauf:sie könne froh sein,in Italien
    würde der Wagen womöglich noch versteigert werden!

    Aber : mir scheint ,der Willkür ist eigentlich Tür und Tor geöffnet,egal wie es ausgeht,erstmal wurde dem Fahrer eins reingewürgt.Wenn
    dann Kosten entstehen ,die muß bei unrechtmäßiger Maßnahme ja nicht der Polizist, sondern der Steuerzahler übernehmen.

    Das könnte problemlos alle Serien 3,2 ,alle mit S3 ESD ,alle mit BN,F-Town oder sonstiger AGA passieren.Das macht Sorge!

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  • coolhard
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    • 22. August 2010 um 15:55
    • #10

    na, da hat Deine Tochter einen wohl ganz ergeizigen Halbwissenden erwischt.

    Zu guter letzt ist genau solch ein mögliches Verhalten der Grund, dass ich alle Umbauten im Stealth Modus bevorzuge.

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    • 22. August 2010 um 16:30
    • #11

    Ja ,das hast Du ja in Durlangen gesagt ,ist mir auch lieber. Bzw ich hoffe darauf ,daß man mir altem Knacker nichts unterstellt....

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    • 22. August 2010 um 16:47
    • #12

    das mit dem alten Knacker hab ich jetzt mal überlesen, wer solch ein Faible hat, der ist im Grunde seines Herzens naCH WIE VOR JUNG GEBlieben und wird das auch bleiben ;)

    kommst Du ggf. zum Spontan Treffen nach Ulm am 4.09.2010?
    Stefan, Robs etc. kommen auch.

    p.s.: der Vmax Schalter schon gefunden?

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    Einmal editiert, zuletzt von coolhard (22. August 2010 um 16:52)

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    • 22. August 2010 um 16:53
    • #13

    Bin leider - was heisst hier leider - an der See.Sonst ganz spontan sicher und später wieder mal.

    Einmal editiert, zuletzt von earlgrey (22. August 2010 um 16:55) aus folgendem Grund: PS: 305 PS 460 Nm ,leider nicht im A3 !

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    • 22. August 2010 um 16:59
    • #14

    na, dann, p.s.: Stefans aktuelle Leistungsmessung?

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    • 22. August 2010 um 17:25
    • #15

    Wegen meiner BN-Pipes mach ich mir keine Sorgen. Der Einbau ist aufgrund des mitgelieferten Gutachtens vom TÜV abgenommen und komplett in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Das Gutachten führ ich immer mit im Fahrzeug, damit die freundlichen Herren bei Bedarf selbst drin lesen können und die KBA-Nummern zu vergleichen.
    Man kann somit die komplette Richtigkeit vor Ort bestätigen, sollte doch noch jemand Zweifel haben, darf er mir erstmal den Grund nennen und da wird es schwierig. Denn dann geht nur noch "Dokumentenfälschung" oder "zweifelhafte Gutachtenerteilung durch das KBA". Das Zweitere wird sich der freundliche Rechtshüter wohl weniger heran trauen, denn das könnte unangenehm werden. :D Das Erstere wird im Ernstfall der Hersteller bezeugen dürfen und es wird ebenfalls für ihn unangenehm. :D
    Natürlich darf mein Anwalt dann auch etwas an der ganzen Geschichte mitverdienen. :thumbup:

    Wenn die das bei mir versuchen, das Fahrzeug zu kassieren, kassieren se gewaltige Ohrfeigen wenn sie wieder in ihrer Dienststelle antraben. ;)

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    • 22. August 2010 um 19:45
    • #16

    Offene Luftfilter werden nicht so gerne gesehen bei der Polizei. Sie sind ja auch meist illegal und fast nie eingetragen. Ist einfach ein billiges Zubehör. Bei Kombinationen die die Abgas und oder Geräuschwerte beeinflussen verstehen manche Leute (Polizei) absolut keinen Spaß mehr.

    Ich weiß ja nicht wie es im Einzelnen aussieht aber auf jeden Fall muss sowas aufwendig gesondert geprüft werden. Wenn sich der S3 ESD noch mehr durchsetzt am 3,2er könnte man fast mal einen Versuch machen mit einer richtigen Messung und entspr. Gutachten usw. Ich bin mir gar nicht so sicher ob das wirklich zu laut ist mit S3 AGA.

    Ein R32 klingt ja auch nicht grade schlecht und auch nicht leise. :D

    A3 8P 3,2 Quattro 8/2005

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  • earlgrey
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    • 22. August 2010 um 21:11
    • #17

    Genau das ist das Problem,auch Serienanlagen können von der Polizei als zu laut eingeschätzt werden,man soll nämlich auch bei Serienanlagen
    auf ein Lauterwerden -was dann nicht mehr den Zulassungswerten entspricht- achten und erneuern.Egal wie, erstmal wird beanstandet und man muß
    dann beweisen ,daß der in den Papieren stehende Wert nicht signifikant überschritten wird. Schikane ist also immer möglich. In
    unserem Fall gibt es Gutachten,ABE und TÜV vorführung,was muß man denn noch tun ,wenn da ein Polizist mit seinem absoluten Gehör
    und Durchblick anderer Meinung ist.
    Entweder kann man sich auf Gutachten/TÜV verlassen als Laie oder wieso sollte ein Polizist(in dem Fall auch Laie da ohne Prüfgerät)
    es besser wissen .Dann brauchte er auch kein Geräuschgutachten beim TÜV anfordern .Glaubt er dann dem TÜV?
    Egal,morgen sehe ich weiter.

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    • 22. August 2010 um 21:51
    • #18

    [font='Times New Roman'][color=#000000][size=12]Nein also ganz schlimm es ja nun wieder auch nicht. wenn die beiden Sachen in Verbindung miteinander von einem Prüfer der dies darf abgenommen sind dann ist das KFZ auch uneingeschränkt für den Straßenverkehr zugelassen. [/size][/color][/font]

    [font='Times New Roman'][color=#000000][size=12]Wenn jetzt trotz der sauberen Papiere das Auto stillgelegt wird kann das schon mal eine nette Entschädigung bedeuten. Ich würde auf jeden Fall über Rechtsbeistand nachdenken. Wenn wirklich alles i.V. eingetragen ist!!! Denn dann gibts ne Entschädigung.[/size][/color][/font]

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  • earlgrey
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    • 23. August 2010 um 09:40
    • #19

    Neuester Stand: TÜV Überprüfung in der Verwahrstelle mit Glück Ende der Woche,andere Möglichkeiten gibt es nicht.Wie das
    dann ausgeht weiß man nicht,wenn der TÜV weitere Unterlagen braucht und irgendwo anfordern muß,dann dauert es noch länger.
    So ist das in Mchn,hier kommt einer nach dem anderen dran,heute erstmal die Reste der letzten Woche ....
    Werde jedenfalls schon mal mit ADAC Rechtsschutz sprechen .

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  • A3DSG32
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    • 23. August 2010 um 10:11
    • #20

    Das ist hier echt eine Schweinerei in München! Ich würde da einen großen Aufstand machen, auch wenn es wahrscheinlich nichts bringt...

    Mit meinem alten Fiesta damals haben sie versucht, mich mit allen mitteln irgendwie zu packen. Sie haben es auch einige Male geschafft :thumbdown: http://www.youtube.com/watch?v=L9qoQRqiYTQ

    Gruß

    Alpay

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