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  3. Audi A3 ab 2003 (Typ 8P/8PA)

Sportluftfilter in Kombi Sportauspuff

  • earlgrey
  • 21. August 2010 um 14:05
  • Sebi65
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    • 23. August 2010 um 19:11
    • #21

    Servus earlgrey,
    was ist denn dass für eine sch... Aktion der VPI-VÜ :thumbdown:
    Kenne den Beamten aus meiner aktiven Zeit als Schleppwagenfahrer X(
    Sollte alles eingetragen sein und vom TÜV abgesegnet mach dir mal keine Sorgen.
    So wie es bei dir aussieht wird der Staat Bayern für deine Kosten ( Schleppung, TÜV-Gutachten) aufkommen :rolleyes:
    Der betreffende Beamte wird dann eine schlechte Bewertung in seine Akte bekommen :thumbup:
    Leider ist es so wenn der Beamte meint die AGA ist zu laut, kann er das KFZ sicherstellen lassen und demTÜV in der KFZ Verwahrstelle vorführen lassen X(

    Sebi 65

    [font='Impact, Compacta, Chicago, sans-serif'][color=#0000ff][font='Comic Sans MS, sans-serif'][size=12]der is nich besoffen ... der krabbelt immer auf allen Vieren [/size][/font][/color] [/font] ;)

    [font='Impact, Compacta, Chicago, sans-serif'][color=#ff0000][font='Chicago, Impact, Compacta, sans-serif'][size=14][customized] [/size][/font][/color][font='Arial, Helvetica, sans-serif']NWT 3.0 + DSG[/font] und Bedi Reinigung

    [/font]

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    • 23. August 2010 um 20:57
    • #22

    Richard ,ich danke Dir!

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    • 25. August 2010 um 20:50
    • #23

    So.habe heute den Wagen abholen können.Knackpunkt ist Geräuschgutachten,Standgeräusch geht so,Fahrgeräusch wohl durch Ansaug-
    geräusch zu laut.Damit ist die Betriebserlaubnis erloschen und muß neu beantragt werden.Wäre die Kombi nicht nur durch ABE bzw TÜV-
    Prüfung geprüft gewesen sondern auch in die Papiere übertragen gewesen,dann hätte man die Kombi weiterfahren können,aber NUR
    wenn Lautstärke gepasst hätte. Dem war nicht so,zu einer Neuerlangung wäre das alte ,damals zulässige Gutachten ,nicht mehr
    zulässig,das aktuelle Gutachten schließt die Kombi aus.Auch bei zu lautem Serienteilen wäre alles genauso gelaufen.
    Abgesehn von Ärger und Zeit:
    Kosten bisher 27,45 € für Rückbau Luftfilter , morgen wohl ca 60-70 € TÜV Vorführung wegen der Auflagen,dann kommt noch die
    Zulassungsstelle mit wohl auch so 60€. Immerhin sind wir der Verwahrstelle entkommen ohne etwas löhnen zu müssen.
    Bisher keine Ahnung was Verwarnungs/Bußgeld bedeutet und wer die Abschleppkosten sowie das Gutachten zahlen muß.Mit Anwalt
    über ADAC Verkehrsrechtschutz habe ich schon gesprochen,wir warten das AKtenzeichen ab und entscheiden dann die Weiterungen.

    Es bleibt der fade Beigeschmack von Willkür und auch der Verdacht,daß die Polizei mit Abschlepper und auch Gutachter zwecks
    Arbeits/Lohnbeschaffung zusammenarbeiten könnte. Die Verhältnismäßigkeit sehe ich nicht gewahrt,man hätte auch sagen können,
    das Ding ist zu laut ,schmeiß den Mist raus ,Original rein ,28 € alles vorbei.

    Irgendwie sehe ich in der Polizei aber jetzt nicht mehr den Freund und Helfer,das Pendel geht jetzt doch mehr zur Wegelagerei !

    Einmal editiert, zuletzt von earlgrey (25. August 2010 um 20:52)

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  • Sebi65
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    • 26. August 2010 um 07:02
    • #24
    Zitat von earlgrey

    Es bleibt der fade Beigeschmack von Willkür und auch der Verdacht,daß die Polizei mit Abschlepper und auch Gutachter zwecks
    Arbeits/Lohnbeschaffung zusammenarbeiten


    Oha, gaaaaaaanz dünnes Eis earlgrey. :thumbdown:

    [font='Impact, Compacta, Chicago, sans-serif'][color=#0000ff][font='Comic Sans MS, sans-serif'][size=12]der is nich besoffen ... der krabbelt immer auf allen Vieren [/size][/font][/color] [/font] ;)

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  • Race-Hugo
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    • 26. August 2010 um 10:10
    • #25

    ... aber nicht ganz an der Realität vorbei.
    Mein Cousin arbeitet bei dem Trachtenverein in Berlin. Da bekomme ich schon so einiges Internes mit. :thumbdown:

    A3 SB 3.2 quattro DSG S-Line+
    http://schlaefke-racing.profiseller.de

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    • 26. August 2010 um 12:41
    • #26

    Hallo Richard ,habe ja nicht gesagt ,daß es so ist. Man darf aber auf Gedanken kommen,und die sind frei.
    R.

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  • earlgrey
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    • 22. April 2011 um 21:01
    • #27

    So ,nach 8 Monaten wurde bei einer Verhandlung dem TÜVler mit dem Gutachten geglaubt,daß man die erhöhte Lautstärke
    auch unabhängig von den inzwischen zwei stattgefunden Hauptuntersuchungen hätte selber bemerken müssen.Die Bemerkung
    des Gerichtes ,daß es bei Aufrechterhaltung des Widerspruchs gegen den Bußgeldbescheid auch "teuerer werden könnte"
    (sinngemäß),veranlasste den ADAC Rechtsschutz,den Widerspruch zurückzunehmen.Damit wird der Bescheid von ca 825€
    (incl Abschleppen und Gutachten) rechtskräftig.Im Moment stellt es sich so dar,daß meine Tochter einen Flensburgpunkt
    bei ca 90 € Bußgeld zahlen muß,der Rest wird wohl -aber nur auf Antrag- von der Vers. übernommen. Natürlich hatte ich auch noch knapp 100€ für Rückrüstung,TÜV und Zulassungsstelle gezahlt vor 8 Mon.
    Mich stört nicht mal so sehr das Bußgeld ,aber die Unverhältnismäßigkeit. Ein Serienfahrzeug mit kaputtem Auspuff
    würde ja wohl kaum "sichergestellt zur Beweissicherung" werden ,bei verrostetem Auspuff mit Loch würde auch keiner auf
    die Idee kommen (hoffentlich) ,diesen Defekt per Geräuschmessungsgutachten zu beweisen.
    Es ist das Gefühl ,ausgeliefert zu sein,auch ein Richter ,der nicht auf die formale Legalität eingeht, hinterlässt ja nur
    den Eindruck,daß es sich nicht lohnt ,die Vorschriften einzuhalten .Dazu hatte ich meine Kinder eigentlich immer angehalten,es war ja auch alles TÜV vorgeführt und eingetragen.

    Nun ist es natürlich nicht so schlimm ,daß das Ganze nicht auch was Gutes hätte,meine Tochter hat sich jetzt einen
    A3 1,8 T S-Line 3-T gekauft ,gehört also jetzt irgendwie auch zur Gemeinde.
    Nachtrag: wie ich jetzt über die EG-Betriebserlaubnis meiner BN-Pipes denke....naja...

    Einmal editiert, zuletzt von earlgrey (22. April 2011 um 21:03)

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  • coolhard
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    • 23. April 2011 um 09:32
    • #28

    Rainer,
    manchmal versteht man Entscheidungen nur schwer.

    Hätte ich nicht gedacht, dass es tatsächlich so ausgeht

    BTS-Racing 7R VFL|BTS R500|BTS 76mm DP|Unterfloor KAT 130mm auf OEM ESD|DSG verstärkt|DO88 Kit|HDD Kit|VA Bremse 375mm|

    FAQ Golf 7R Audi S3
    FAQ MWB A3/R32/TT
    [size=8][font='Verdana']FAQ R32/ A3 Chiptuner Liste mit NWT[/font][/size]
    [size=8][font='Verdana']FAQ R32/ A3 AGA Tuner Liste
    [/font][/size]

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  • Audianer3
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    • 23. April 2011 um 10:58
    • #29

    Ja ja unsere Justiz.

    Da kannst oft ein Ei drüber hauen :(

    Da fragt man sich echt......

    SQ5Plus 3,o [lexicon]TDI[/lexicon] 8)

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  • Race-Hugo
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    • 23. April 2011 um 14:34
    • #30

    Ich habe, bei der Geschichte, etwas den Faden verloren. Aber:

    1. ABE oder EG-BE bezieht sich immer auf ein Fahrzeug im Serienzustand bzw. in dem Zustand der im Gutachten beschrieben ist.
    Ist also fast immer ungültig.

    2. Eine Untersuchung / Gutachten nach StVZO ist eine "Momentuntersuchung". Bezieht sich also auf den Stand, im Moment der Untersuchung.
    Kann also z.B. nach Verlassen der Untersuchungsstätte hinfällig sein.

    Somit haben die Ordnungsbehörden leider freien Lauf zur begrenzten Willkür. :(
    Einzig die Verhältnismäßigkeit der Mittel wäre anzweifelungsfähig.

    A3 SB 3.2 quattro DSG S-Line+
    http://schlaefke-racing.profiseller.de

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  • OsCaR32
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    • 23. April 2011 um 15:51
    • #31

    Leider fällt mir dazu nur der abgegriffene Spruch ein:
    Coram iudice et in alto mari sumus in manu dei.
    (Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.)

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  • earlgrey
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    • 23. April 2011 um 21:25
    • #32

    OsCaR32 : Du sagst es ! Deswegen auch jetzt egal,meine Tochter sammelt ja keine Punkte.Aber zusammen mit mir Erfahrung.
    @ Race-Hugo: die AGA hatte eine EG Betriebserlaubnis ohne Einschränkungen,war montiert.Dann LuFi mit Gutachten
    (ohne Beschränkungen zu der Zeit,später mit neuem Gutachten nur ohne gleichzeitige SonderAGA) TÜV vorgeführt und
    entsprechend dem vorliegenden Gutachten eingetragen,selbst die gewünschte Dämmmatte der Motorhaube wurde zur
    Vorführung montiert.Deswegen auch bei 2 folgenden Hauptuntersuchungen keine Probleme.

    Also: abgehakt als Erfahrung,vielleicht kann man bei BN-Pipe meine AGA leiser machen...mal fragen.Leistung hat sie ja eh nicht gebracht.

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  • Ericc
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    • 23. April 2011 um 23:28
    • #33

    Hi
    Ging mir mit meinem alten A3 8L ähnlich.
    Auto gekauft, noch beim Händler stehend ( nicht angemeldet ) Edelst. AGA, Pilz und diwerse Sachen eingebaut zum TÜV, eingetragen und gefahren.
    bei der 4 Hu plötzlich keine zulassung mehr , ich muste entweder AGA (orig hatte ich nicht mehr ) oder Pilz zurückbauen da eine neue ABE die Kombi ausschloss.
    Zum glück hatt mich kein Freund und Helfer aus dem Verkehr gezogen.
    Bei der Tochter von earlgrey hätte mann doch auch eine Auflage machen können inerhalb einer wo. den zurückgebauten wagen nochmals vorzuführen.
    Der Gedankengang mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen liegt doch recht nahe.
    Mfg

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  • Zaunkoenig
    Benzinmengentester
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    • 24. April 2011 um 12:17
    • #34

    Hallo Earlgrey,

    leider ist das oft so mit der Behörderwillkür.
    Habe da auch schon sehr schlechte Erfahrung gemacht, nachdem ich mit meinem totalserienmäßigen 3.2V6 ein Behördenfahrzeug links liegen gelassen habe.
    Die zwei aus dem Trachtenverein waren total aus dem Häuschen, da wäre alles dran getunt - besonders die Motorleistung (grins)
    Meiner Argumentation, ist alles von der Stange, wurde nicht geglaubt.
    Aber wie schon oben erwähnt, die dürfen sich kostenlos geirren. Leider zieht da kein Joker.

    Ärger Dich nicht.
    Gruß
    Zaunkönig

    [font='Courier New'] [/font]S3 Sportbacke

    [font='Courier New'] Passat

    Was der Passat spart, wird mit dem S3 verballert ;)
    [/font]

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  • vasquez
    Forums-Evangelist
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    265
    • 26. April 2011 um 12:54
    • #35

    Vor einiger Zeit hörte ich eine ganz ähnliche Geschichte:

    … der Besitzer eines Subarus (nein, nicht ich!) kommt nach Hause. Hoftor auf, Auto auf den Hof, Werkstatthallentor auf, Auto rein, zurück zum Hoftor, Hoftor zu – auf einmal steht die Polizei da und meint das Auto wäre zu laut und womöglich illegal getunt. Da Gefahr in Verzug sei, wollen sie das Auto sicherstellen, sowie Leistung und Lautstärke messen.

    Bei Subarus nicht ganz einfach, einerseits kann man den Allradantrieb nicht deaktivieren, andererseits liegen die Autos oft recht tief – mag nicht jeder Prüfstand. Die Polizei spielt sich mächtig auf, doch der Subaru-Besitzer weis sich zu helfen, es wird ein Anwalt aus dem Bett geklingelt. Ein großes Tohuwabohu beginnt, Auto soll zum Prüfstand, kommt dort auch an, nur paßt es nicht auf den Prüfstand …

    … ich hielt die Geschichte damals für merkwürdig. Ich mache fast immer sehr positive Erfahrungen mit der Polizei. Meistens kann man mit der Polizei reden und kleinere Ärgernisse flott aus dem Weg schaffen. Wenn ich mal angehalten werde, dann sind die eher an dem Auto interessiert und schauen sich wohlwollend alles an – "Chicker Reiskocher". :)

    Doch das was ich hier lese, erinnert mich an die Geschichte von dem CD-Rohlingen im Auto und der Hausdurchsuchung weil Gefahr in Verzug. Wer nicht glauben will, das ein paar Rohlinge im Auto Polizei und Gericht zu einer Hausdurchsuchung motivieren können - http://www.youtube.com/watch?v=HR0T2bpdItw.

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  • vasquez
    Forums-Evangelist
    Beiträge
    265
    • 25. Februar 2014 um 07:33
    • #36

    ... und das hier ist nun durch gar nichts mehr zu übertreffen:

    http://www.heise.de/tp/artikel/41/41063/1.html

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