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6 Monate ohne TÜV / ASU , was passiert?

  • Paramedic_LU
  • 15. September 2010 um 10:29
  • Paramedic_LU
    Steuerketten-Querulant
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    • 15. September 2010 um 10:29
    • #1

    Eine rege Diskussion entbrannte heute Morgen. Der Schwager eines Kollegen wohnt mit Frau in Sizilien. Das Auto nahm er mit runter. Ist weiterhin in Deutschland gemeldet und versichert ( das geht).
    Doch nun stellte er fest, dass TÜV und ASU seit 6 Monaten abgelaufen ist.
    Welche Folgen hat das nun? Bzw. was kann passieren?

    Zurück nach Deutschland fahren um TÜV und ASU nachholen wollte er vorerst nicht.

    Erlischt jetzt die Betriebserlaubnis?
    Erlischt der Versicherungsschutz?
    Merkt das Jemand und spielt es ne Rolle wenn er in einen Unfall in Italien verwickelt wird?
    Angenommen er stößt mit ner deutschen S-Klasse zusammen, dann will doch die generische Versicherung bestimmt ein Gutachter beauftragen?

    Wer weiss hier Rat???

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    Öl-Finder für VW und Audi Fahrzeuge und FAQ Motoröl
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  • zerschmetterling
    Gast
    • 15. September 2010 um 11:02
    • #2

    Ich würde einfach mal bei der eigenen Versicherung anrufen, wie man da zu einem fairen Ausgleich kommen kann. Ich vermute aber, wenn er dort anfängt zu graben kommt er dann früher oder später an den Punkt, dass er bei dauerndem Aufenthalt sein Auto in Deutschland abmelden und in Sizilien anmelden sollte. Ebenso wie er seinen Wohnort in Deutschland abmelden und sich in Sizilien anmelden sollte/muss.

    Das Auto ist da meiner Meinung nach nur die Spitze des Eisbergs wo die Probleme jetzt losgehen, weil es nicht sauber gemacht wurde. :)

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  • ideFix
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    • 15. September 2010 um 11:05
    • #3

    Der ADAC hat etwas dazu geschrieben:

    http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/…asp#atcm:8-6511

    Versicherung und TÜV, sind 2 getrennte Paar Schuhe. Kein TÜV heißt nicht, kein Versicherungsschutz.
    Jedenfalls darf die ausländische Polizei dem Halter/Fahrer keine Strafe aufbrummen, weil das KFZ keinen deutschen TÜV mehr hat.

    Müsste heute Abend mal mit meinem Kollegen sprechen, der ist beim TÜV Rheinland :whistling:

    Fahre nicht so, als gehöre dir die Straße, sondern so, als gehöre dir der Wagen.
    MfG
    ideFix

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  • Paramedic_LU
    Steuerketten-Querulant
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    • 15. September 2010 um 11:07
    • #4

    Danke für den Link.
    Wie wäre das im Fall von einem Unfall? Wenn der Gegner feststellt dass da kein Tüv ist und er Mängel vermutet, ohne die der Unfall nicht oder nur halb so schlimm gewesen wäre.
    Beispiel Defekte Bremse....etc.

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  • richi_green
    Nordschleifenfreak
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    • 15. September 2010 um 11:37
    • #5

    Servus,

    sitze grade an der Prüfungsvorbereitung für Straßenverkehrsrecht, da kam mir deine Frage gerade recht!

    Also für die abgelaufene Plakette ist ne Ordnungswidrigkeit, da gibts laut Bußgeldkatalog-Verordnung 1Punkt in Flensburg und 40€ Bußgeld (Auch wenn das Fahrzeug irgendwo parkt).
    Nach §29 StVZO ist der Halter des Fahrzeugs dazu verpflichtet das Fahrzeug zur Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit in regelmäßigen Abständen bei einer Überwachungsorganisation vorzustellen. Bewegt er nun ein Fahrzeug wo dieser Nachweiß fehlt (Plakette abgelaufen) ist auch das ebenfalls ne Ordnungswidrigkeit die mit 25€ zuschlägt.

    Die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Das Fahrzeug muss lediglich zur HU vorgeführt werden. Bei Polizeikontrollen wird sowas ja gerne gemacht, ist aber quatsch. Die Betriebserlaubnis erlischt erst unter folgenden Gesichtspunkten:
    1. Änderung der Fahrzeugart
    2. Gefährdung durch technische Änderung ist zu erwarten
    3. Abgas und/oder Geräuschverhalten verschlechtert
    4. endgültige Außerbetriebsetzung
    5. Änderungsabnahme nicht durchgeführt

    Blöd isses mit der Versicherung. Der Versicherungsnehmer hat die Plicht sein Fahrzeug in einem vorschriftsmäßigen Zustand zu halten. Da dies mit der abgelaufenen Plakette nicht mehr nachgewiesen werden kann, kann eine Schadenregulierung nach §3 des Pflichtversicherungsgesetztes verweigert werden. Das ist aber Ermessenessache der Versicherung.

    Ich würde das Fahrzeug in Deutschland abmelden und es in Italien wieder zulassen.

    MfG

    Marcus

    Motorsportliche Grüße :D ,
    Marcus

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  • zerschmetterling
    Gast
    • 15. September 2010 um 11:42
    • #6
    Zitat von richi_green

    Ich würde das Fahrzeug in Deutschland abmelden und es in Italien wieder zulassen.

    *unterschreib* Meine Worte... Das ist der einzig saubere Weg. Und den Fahrzeughalter natürlich auch in Deutschland abmelden und in Italien "wieder zulassen". ;) Versicherung dort abschließen usw.

    Ich hätte es gleich von Anfang an richtig gemacht, wenn man auf längere Zeit auswandert. Jetzt kommt nach und nach alles hoch, was man versäumt hat. Spannend wird es auch, wie es mit Steuern, Rente usw. aussieht. Da ist das Auto und die HU nur die Spitze des Eisberges. Ein Auto meldet man ja dort an, wo man selber angemeldet ist. Also wird derjenige auch nicht abgemeldet sein.

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  • metrix1000
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    • 15. September 2010 um 11:53
    • #7

    Also, da ich selber für eine Versicherung arbeite wird die Versicherung bei berechtigten Ansprüchen zahlen. Jedoch kann die Versicherung Regress verlangen, d. h. bis zu 5000€ ( auch wenn der Schaden z. B. 15 000€ ist) kann die Versicherung den Schaden von dem Versicherungsnehmer zurückfordern, da ein vorschriftsgemäßiger Zustand nicht nachgewiesen werden kann.

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  • Psychedelic
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    • 15. September 2010 um 12:02
    • #8
    Zitat

    Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
    mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
    vier bis acht Monaten 25,- EUR
    mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

    Abgasuntersuchung:
    Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
    mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
    mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

    Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

    Alles anzeigen

    Hier aus dem Bußgeldkatalog kopiert.

    Grüße,
    Psychedelic

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  • Race-Hugo
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    • 15. September 2010 um 13:03
    • #9

    So viel schlaue Leute hier. :)
    Da hätt ich doch auch mal ne Frage:
    Wohnmobil seit März 2010 stillgelegt. HU (jählich weil 7,5 to.) war im Mai 2010.
    Womo soll im Oktober zur HU und wieder angemeldet werden.
    Bekomme ich die Plakette bis 10.11 oder nur bis 05.11
    Was ist bei einer Stilllegung über ein Jahr ? Zahle ich dann 2x die HU ?

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  • richi_green
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    • 15. September 2010 um 13:59
    • #10

    Die Plakettenlaufzeit ist abhängig vom Bundesland in dem Du Dein WOMO vorstellst.

    Szenario1 alle Bundesländer außer Hessen und Saarland: Die Plakette wird zurückdatiert auf Mai 2011 (ist so ne Art Erziehungsmaßnahme, da der Halter nicht zuverlässig bei der HU war)

    Szenario2 Hessen und Saarland: Hier werden die Plakettenlaufzeiten ab dem Monat datiert, in dem Du dein WOMO vorstellst. Gab in Hessen ein Urteil (glaub ich), das ja die Zeitspanne ab dem Zeitpunkt der Untersuchung gelten soll.

    Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist ruht die Plicht zur HU zu gehen. Wenn es wieder angemeldet werden soll, kurz der Versicherung bescheid geben, dass das Fahrzeug mit den alten Kennzeichen zur HU gefahren wird, um dann wieder angemeldet zu werden (geht nur im eigenen und angrenzenden Landkreisen!!!). Zahlen musst Du dann nur einmal.
    Anders ist es, wenn das Fahrzeug die ganze Zeit zugelassen ist und die Fristen bereits mehrmals verstrichen sind. Dann müssten theoretisch die Zahl der versäumten HU ebenfalls durchgeführt und bezahlt werden...naja theoretisch jedenfalls, praktisch macht das kein Mensch. ^^

    Wenn Du also im Oktober Dein WOMO wieder zulassen willst fahr am besten nach Hessen oder ins Saarland (mit nem Kurzzeitkennzeichen).

    Gruß vom Rhein,

    Marcus

    Motorsportliche Grüße :D ,
    Marcus

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    • 15. September 2010 um 14:36
    • #11
    Zitat von Race-Hugo

    So viel schlaue Leute hier. :)
    Da hätt ich doch auch mal ne Frage:
    Wohnmobil seit März 2010 stillgelegt. HU (jählich weil 7,5 to.) war im Mai 2010.
    Womo soll im Oktober zur HU und wieder angemeldet werden.
    Bekomme ich die Plakette bis 10.11 oder nur bis 05.11
    Was ist bei einer Stilllegung über ein Jahr ? Zahle ich dann 2x die HU ?

    Da wird nix rückdatiert bei der nächsten HU, das wäre wirklich abzogge. Stell dir vor du hättest die Kiste mehrere Jahre stillgelegt.
    HU machen lassen und dann ab zur Zulassungstelle ! Mehr sollte es nicht sein, zumindest hatte es bei mir vor 6 Jahren so funktioniert.

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  • richi_green
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    • 15. September 2010 um 15:03
    • #12

    Sorry hab mich geirrt!

    Wenn das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt war, bekommt es ne neue Laufzeit bei Wiederzulassung: also 10/11.

    Motorsportliche Grüße :D ,
    Marcus

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    • 15. September 2010 um 19:04
    • #13

    na dann lass ich mich mal überraschen. der tüv-onkel, am telefon wollte nur bis 05.11 geben.
    angeblich darf er nur ein jahr ab ablauf der alten plakette.
    ich kam dann mit dem argument der längeren stilllegung und ob er dann nach 2 jahren alles 2x überprüft.
    da wusste er auch keine antwort mehr. ich soll mich noch mal melden. er macht sich sachkundig. (der sachverständige *lol*)

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    • 15. September 2010 um 20:44
    • #14

    Hm da bin ich mal gespannt, was er sagt, hab noch mal im Gesetz nachgelesen...das stehts schwarz auf weiß.

    Zitat: "Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge (...) vorübergehend Stillgelegt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist diese bei Wiederinbetriebnahme durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung beginnt (...) mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs."
    So gefunden in der Anlage 8 Punkt 2.7 zur StVZO Stand 01.09.2009

    Ist halt immer so ne Sache den ganzen Krempel im Kopf zu behalten...gibt jede Menge Fristen und jede Menge ausnahmen davon. Da komm ich auch schon mal durcheinander.

    Wie gesagt, wenn der TÜVer nicht will fahr nach Hessen, da gibt immer neue Laufzeiten.

    Grüße vom Rhein,

    Marcus

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  • quattrofever
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    • 16. September 2010 um 10:04
    • #15
    Zitat von richi_green

    Hm da bin ich mal gespannt, was er sagt, hab noch mal im Gesetz nachgelesen...das stehts schwarz auf weiß.

    Zitat: "Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge (...) vorübergehend Stillgelegt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist diese bei Wiederinbetriebnahme durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung beginnt (...) mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs."
    So gefunden in der Anlage 8 Punkt 2.7 zur StVZO Stand 01.09.2009

    Ist halt immer so ne Sache den ganzen Krempel im Kopf zu behalten...gibt jede Menge Fristen und jede Menge ausnahmen davon. Da komm ich auch schon mal durcheinander.

    Wie gesagt, wenn der TÜVer nicht will fahr nach Hessen, da gibt immer neue Laufzeiten.

    Grüße vom Rhein,

    Marcus

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    Dann fahre ich mit meinem A6 am besten auch mal nach Hessen,..., dort kann ich dann gleich meinen Opa besuchen. :)
    Ich habe den A6 letztes Jahr gebraucht gekauft, er ist Bj. 12/2005 und der TÜV geht dieses Jahr bis 11/2010, wie blöd. Irgendwie finde ich sollte der TÜV Termin mit dem Monat der Erstzulassung zusammenpassen, jedenfalls solange er noch nicht einmal abgemeldet war. Warum der Vorgänger unbedingt einen Monat zu früh zum TÜV musste,..., keiner weiß es genau. :)

    Grüße,
    quattrofever

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    • 16. September 2010 um 10:22
    • #16

    Das Intervall der HU hinauszögern geht nicht. Früher konnte man einen Monat zu spät zur HU und der neue Aufkleber galt dann ab dem Monat der Prüfung. Heute wird gnadenloß zurückdatiert.
    Geht man wie bei quattrofever einen Monat zu früh zur HU, hat man pech und einen Monat verschenkt.

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  • richi_green
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    • 16. September 2010 um 10:49
    • #17

    Du hast recht, gesetztlich ist vorgeschrieben keinen Vorteil (finaziell) daraus zu ziehen einfach später zur HU zu gehen, jedoch ist diese Angelegenheit Ländersache. Im Saarland und in Hessen hast Du mit dieser Methode Erfolg, da hier nicht rückdatiert wird. ;)

    Gruß

    Marcus

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    Marcus

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