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Versicherer muss Navi bei Diebstahl zahlen

  • Paramedic_LU
  • 9. Februar 2011 um 07:59
  • Paramedic_LU
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    • 9. Februar 2011 um 07:59
    • #1

    Quelle: Rhein-Pfalz 8.2.11

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    navi.jpg 44,79 kB – 0 Downloads

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  • noobi
    Gast
    • 9. Februar 2011 um 08:24
    • #2

    Hi, wie aktuell ist das?
    Mir wurde ja letztes Jahr im Sommer mein Navi gestohlen und nur ein wiederaufbereitetes Gerät erstattet von der Huk24.

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  • quattrofever
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    • 9. Februar 2011 um 08:26
    • #3
    Zitat von Paramedic_LU

    Quelle: Rhein-Pfalz 8.2.11


    Super Hinweis, vielen Dank. Das werde ich gleich mal einem Kumpel weiterleiten, dem aus seinem A6 4B ein festeingebautes Navi geklaut wurde und er jetzt mit einem Nachrüstradio unterwegs ist, da er nicht genügend Geld von der Versicherung bekommen hat und kein geklautes Navi kaufen wollte.

    Danke Para.

    Grüße,
    quattrofever

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  • noobi
    Gast
    • 9. Februar 2011 um 08:28
    • #4

    danke, aber heisst das die agbs sind nichtig wenn dort nur ersatzgerät aufgeführt ist?

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  • Paramedic_LU
    Steuerketten-Querulant
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    • 9. Februar 2011 um 08:55
    • #5
    Zitat von noobi

    Hi, wie aktuell ist das?
    Mir wurde ja letztes Jahr im Sommer mein Navi gestohlen und nur ein wiederaufbereitetes Gerät erstattet von der Huk24.

    Der Artikel ist von gestern, und der Gerichtsfall laut Aktenzeichen von 2009.
    Ein Anwalt kann bestimmt Akteneinsicht beantragen, um mehr Details zu bekommen

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  • metrix1000
    Fortgeschrittener
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    • 9. Februar 2011 um 12:59
    • #6

    Also normalerweise muss der Versicherer den aktuellen Neupreis erstatten.

    Aber es kann auch natürlich sein, dass einige Billigversicherer die sogennaten Internetversicherer(HUK24,HDI24 usw.), nur den aktuellen Zeitwert erstatten. Aber das wissen natürlich nur die wenigsten, weil die meisten nur auf den Preis schauen und nicht nach den Leistungen und wenn etwas passiert, dann begreifen die meisten das billig nicht immer gut ist.

    Ich selber arbeite für eine Versicherung und ich erlebe fast täglich sowas, wo Leute im Internet nach dem billigsten Anbieter suchen und einfach den Vertrag abschließen ohne auf die Leistungen achten. Es kann ja nur daran liegen wieso die Internetversicherer so billig sind, weil sie meistens an den Leistungen sparen. Ich schreibe euch hier mal ein paar Beispiele wo die Versicherer sparen:
    -Werkstattbindung. Bei einem Kaskoschaden egal ob Voll-oder Teilkasko muss das Auto in einer Werkstatt repariert werden, die der Versicherer vorgibt. Die werkstätten sind nicht unbedingt schlecht, abersie müssen die Billigsten Teile verbauen damit der Versicherer so viel Geld wie möglich sparen kann.
    -Auschluss grobe Fahrlässigkeit in der Haftpflichtversicherung, d. h. wenn ich zum Beispiel über eine rote Ampel fahre, weil ich gedacht habe ich schaffe es noch und einen Unfall verursache wird der Versicherer nicht leisten oder kann die Leistung von mir zurück verlangen.
    -Wildunfall in der Teilkasko. Versichert ist nur der Zusammenstoß mit einem Haarwild wie z. b. Wildschwein oder Reh. Sollte ich jedoch einen zusammenstoß haben mit einem Hund oder eine Katze oder Vogel usw. zahlt der Versicherer nicht.
    -Marderbiss: Bei den meisten Internetanbieter ist diese Leistung entweder ausgeschlossen oder nur in der Vollkasko versichert. Bei einem solchen Schaden würden danach meine Prozente in der Vollkasko steigen.
    -Umweltschäden. Diese Leistung ist auch bei den meisten ausgeschlossen. Z. B. ich habe einen unfall verursacht bei dem ich schuld bin. Bei mir oder beim anderen Fahrzeug tritt infolge des Unfalls flüssigkeiten aus wie Öl. Die kosten für die Beseitigung muss ich selber tragen.

    Ich kann euch mindestens 5 weitere Punkte nennen. Also ich will hier die Internetversicherer nich schlecht reden, denn es gibt auch gute, aber billig ist nicht immer gut. Vor allem fahren wir hier Fahrzeuge die 35-45 Tausend € gekostet haben.

    2 Mal editiert, zuletzt von metrix1000 (9. Februar 2011 um 13:11)

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  • Audifahrer-NRW
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    • 9. Februar 2011 um 13:52
    • #7

    Danke für den Tipp - sehr wertvoll da ich auch bei einem "Billigversicherer" bin und ein RNS E im Wagen habe und dieser leider immer unter der Laterne parken muß. Habe mir das Kleingedruckte im Vertrag mehrmals durchgelesen allerdings lediglich einen Hinweis auf maximale Erstattungskosten von EURO 5 K pro Fall gefunden, aber es ist ja bekannt dass die Versicherer im Schadensfall mittlerweile regelmäßig auf Gebrauchtgeräte verweisen deren Herkunft oftmals als fragwürdig zu sehen ist.
    Gruß Frank

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  • metrix1000
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    • 9. Februar 2011 um 15:47
    • #8

    Also ich würde es vor allem den Leuten empfehlen, die etwas am Fahrzeug verändert haben egal ob außen( z. B.Felgen ) oder Innen( z. B. Musikanlage), ihren Versicherungsschein zu lesen und nachzuschauen bis zu welcher Höhe der Versicherer leistet. Meistens steht es unter,, Mehrwert aus Tuning" in den Kasko Bedingungen drin. Viele leisten da nur bis 2500€. Sollte bei jemanden diese Summer nicht ausreichen dann müsste er es in der Regel seiner Versicherung melden. Die kann jedoch einen Zuschlag verlangen wegen einer Gefahrerhöhung.

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