Es passiert rund 500.000 mal pro Jahr in Deutschland. Autofahrer gehen viel zu sorglos mit ihrem Eigentum um, denn es werden zum Teil sehr wertvolle Dinge wie zum Beispiel Laptops, Digitalkameras aber auch Reisetaschen offen im Fahrzeug liegengelassen. Eine Einladung für Diebe!
Wichtig ist, wenn das Fahrzeug aufgebrochen wurde, dass man sofort eine Anzeige bei der Polizei aufgibt. Sonst gibt es kein Geld von der Versicherung. Diese muss man auch umgehend benachrichtigen. Die Teilkasko erstattet alle Teile, die serienmäßig zum Fahrzeug gehören. Mitversichert ist auch Zubehör, wenn es mit dem Fahrzeug fest verbunden ist wie etwa ein nachträglich eingebautes Navigationsgerät.
Was im Einzelnen erstattet wird, hängt jedoch von der Gesellschaft ab. Beispiel: Der Dachkoffer - bei manchen ist er mitversichert, bei anderen nicht. Dann wird unter Umständen ein Zuschlag zur Versicherungsprämie fällig. Und einiges ist überhaupt nicht versicherbar. Beispielsweise Handy, Laptop und CDs. Persönliche Dinge, die man im Wagen lässt, werden grundsätzlich nicht erstattet.
Ein Blick in die Versicherungsunterlagen hilft. In der sogenannten Teileliste steht, was versichert ist und wo Zuschläge fällig werden. Wer nachträglich Zubehör eingebaut hat, sollte im Zweifelsfall lieber dort nachschauen oder mit der Versicherung sprechen. Sonst steht er im Schadensfall vielleicht ohne Schutz da.
Wenn tatsächlich etwas passiert ist, muss man den Schaden nachweisen. Am besten mit Kauf-Belegen für die gestohlenen Dinge. Sind die nicht mehr vorhanden, kann man den Schaden auch anders glaubhaft machen, zum Beispiel durch Zeugen. Oft ersetzt die Versicherung aber nicht den Neuwert, sondern nur den Zeitwert. Geld gibt es übrigens nicht nur für Gestohlenes, sondern auch für die Schäden, die am Auto entstanden sind zum Beispiel kaputte Scheiben, aufgebrochene Schlösser und Kratzer im Lack. Auch hier gibt es unter Umständen ein Abzug "Neu für Alt". Dann wird nur der Zeitwert ersetzt. Einige Versicherer wie die HUK verzichten auf diesen Abzug.
Ein Tipp: Was die Teilkasko nicht übernimmt, bezahlt vielleicht die Hausratversicherung. Manche Verträge erstrecken sich auch auf das Auto. Oft aber nur unter bestimmten Bedingungen. Bei einigen Versicherungen muss der Wagen abgeschlossen in einer Garage gestanden haben.
Übrigens sind Cabriofahrer ebenfalls versichert. Auch bei offenem Verdeck. Allerdings müssen die Fenster oben und das Auto abgeschlossen sein - auch wenn das nicht unbedingt nützt. Aber Vorsicht: Man sollte das Auto an einem einsamen Ort nicht stundenlang unbeobachtet lassen. Dann gilt grobe Fahrlässigkeit und man geht leer aus.
Autofahrer können auch sonst noch einiges tun, um Diebe fernzuhalten:
Auch bei kurzen Stopps das Auto immer abschließen.
Möglichst an belebten Stellen parken, die nachts gut beleuchtet und nicht einsam sind. Die meisten Aufbrüche passieren zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens.
Außerdem kann man den Diebstahl von Zubehör erschweren. Für teure Felgen zum Beispiel gibt es diebstahlsichere Schrauben.
Den Code fürs Radio niemals im Auto lassen. Sinnvoll ist ein abnehmbares Bedienteil.
Einen Diebstahl verhindern können auch Alarmanlagen. Man kann sie leicht nachrüsten. Allerdings lassen sich Profis davon nicht abschrecken.
Übrigens: Parkhaus-Betreiber haften nur, wenn sie mit bewachten Parkplätzen werben. Das aber ist selten.
Der beste Schutz ist allerdings, dass man das Auto ausräumt, ehe es andere tun. Wenn das nicht geht, soll man sichtbar liegen lassen, denn oft macht erst die Gelegenheit Diebe